Unstimmigkeiten der Zolltarifnummer bei Langzeit-Lieferantenerklärungen: Was tun?

Unstimmigkeiten der Zolltarifnummer bei Langzeit-Lieferantenerklärungen: Was tun?

FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in Süddeutschland und erhalten wie viele andere produzierende Betriebe auch Lieferantenerklärungen von unseren Vorlieferanten. Diese sind sehr unterschiedlich: Einige Lieferanten stellen Langzeit-Lieferantenerklärungen ohne eine Artikelliste aus, während andere eine sehr saubere Artikelliste mitliefern, die natürlich die Bearbeitung von Langzeit-Lieferantenerklärungen deutlich erleichtert. Aufgefallen ist mir, dass bei manchen Langzeit-Lieferantenerklärungen unserer Vorlieferanten die Zolltarifnummer nicht mit unserer internen Definition übereinstimmt. Wie ist mit einer solchen Langzeit Lieferantenerklärung umzugehen?

ANTWORT: Zunächst einmal müssen Sie sich natürlich vergewissern, dass die vom Lieferanten angegebene Zolltarifnummer falsch ist. Sollte sich dabei der Verdacht erhärten, dass die vom Lieferanten gewählte Zolltarifnummer tatsächlich inkorrekt ist, könnte Ihr Vorlieferant auf Grund der falschen Zolltarifnummer auch eine unpassende Listenbedingung gewählt haben. Dann könnte die Langzeit- Lieferantenerklärung nichtig sein. Wichtig: Bei Präferenzprüfungen von nicht übereinstimmenden Zolltarifnummern werden immer Fragen aufgeworfen bzw. auch die Langzeit-Lieferantenerklärungen als nichtig angesehen. Schließlich kann es nicht sein, dass ein identisches Produkt mit unterschiedlichen Zolltarifnummern versehen wird.

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Lieferanten

Die einzige Möglichkeit, diese Ungereimtheiten anzugehen, ist, mit Ihrem Lieferanten in Kontakt zu treten und mit ihm die Korrektheit der Zolltarifnummer zu besprechen. Dies stellt natürlich ein sehr langwieriges und aufwendiges Szenario dar, ist aber für die korrekte Präferenzermittlung Ihrerseits und für die rechtssichere Dokumentation unabdingbar.

Die INF 4 hilft bei weiterer Unstimmigkeit mit dem Lieferanten

Sollten Sie und Ihr Lieferant sich nicht einigen können, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine INF 4 bei der Zollbehörde für die ausgestellte Langzeit-Lieferantenerklärung zu beantragen. Natürlich sollte dies die allerletzte Maßnahme im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Ihrem Lieferanten sein. Mit der INF 4 setzen Sie gewissermaßen die Zollverwaltung auf den Lieferanten an, was bestimmt nicht zuträglich für weitere Geschäfte ist.

Grundsätzlich muss die Zolltarifnummer nicht angegeben werden

Hinweisen möchte ich Sie darauf, dass die Angabe einer Zolltarifnummer im Sinne der Anhänge 22–15 und 22–16 nicht verpflichtend ist. Das bedeutet, dass Ihr Lieferant grundsätzlich keine Zolltarifnummern auf seiner Langzeit-Lieferantenerklärung angeben muss. Das Gleiche gilt natürlich auch für Sie bei der Ausstellung Ihrer Langzeit- Lieferantenerklärungen. Allerdings ist es in der Praxis so, dass die Angabe der Zolltarifnummern zum einen für einen möglichen Zolltarifsprung benötigt wird und zum anderen deshalb die Angabe der Zolltarifnummer zum Standard geworden ist.

Sollten Zolltarifnummern auf den Langzeit-Lieferantenerklärungen angegeben sein, sind sie zwingend zu prüfen

Sollte Ihr Lieferant dennoch Zolltarifnummern auf seinen Langzeit-Lieferantenerklärungen bzw. in der Artikelliste zur jeweiligen Langzeit-Lieferantenerklärung angeben, müssen Sie die Zolltarifnummern zwingend prüfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass im Fall einer Prüfung Ihre Präferenzkalkulation auch der Überprüfung durch die Zollverwaltung standhält.

Binden Sie den Einkauf ein: Korrekte Langzeit-Lieferantenerklärungen sollten Bestandteil der Lieferantenbewertung sein

Um sicherzustellen, dass Sie für die Zukunft auch korrekt ausgestellte Lieferantenerklärungen (inklusive korrekten Zolltarifnummern auf der Artikelliste) erhalten, sollten Sie mit Ihrem Einkauf vereinbaren, dass die für Sie wichtigen Langzeit-Lieferantenerklärungen auch immer Bestandteil der Lieferantenbewertung sind. Nur so erzeugen Sie gegenüber Ihren Lieferanten auch den entsprechenden Druck, dass die notwendigen Langzeit-Lieferantenerklärungen auch mit den richtigen Zolltarifnummern versehen wird. Natürlich müssen Sie sich im Vorfeld sicher sein, dass Ihre Zolltarifnummern wirklich korrekt sind, bevor Sie den Einkauf auf Ihre Lieferanten diesbezüglich ansetzen.

Abhilfe könnte auch die Vorbereitung der Langzeit-Lieferantenerklärungen schaffen

Sollten sich die Probleme nach wie vor nicht verbessern, ist es auch möglich, dass Sie sich ein Beispiel an den Global Playern nehmen und die Lang-Leitlieferantenerklärungen für Ihre wichtigen Vorlieferanten selbst vorbereiten. Das bedeutet, dass Sie die Langzeit-Lieferantenerklärungen für die Lieferanten mit den entsprechenden Artikellisten erstellen und an Ihre Lieferanten übersenden. Dabei geben Sie die Zolltarifnummer für die jeweiligen Artikel der Artikelliste bereits vor. Die entscheidenden Aussagen, wie z. B. bezüglich der Präferenzbegünstigung, des jeweiligen Ursprungslandes oder der Anwendung einer Kumulierung überlassen Sie natürlich Ihren Lieferanten. Damit stellen Sie sicher, dass bei der Zolltarifnummer kein Diskussionsbedarf besteht. Bei der Planung dieser Maßnahme sollten Sie vertraglich sicherstellen, dass Ihr Lieferant Ihre vorbereiteten Langzeit-Lieferantenerklärungen zu verwenden hat.

FAZIT: Unstimmigkeiten bei der Zolltarifnummer können gesamtheitlich zu Fragen und Diskrepanzen führen. Stellen Sie also mit den vorgenannten Konzepten sicher, dass Sie Abweichungen auf den Langzeit-Lieferantenerklärungen so gut wie möglich vermeiden.