Mit der Codenummer ist nicht nur der Zollsatz verknüpft, sondern auch wichtige Hinweise zu Kontingenten, Präferenzen, VuB-rechtlichen Beschränkungen und ausfuhrseitig vor allem außenwirtschaftsrechtliche Auflagen. In meinen Prüfungen stoße ich immer wieder auf dasselbe Problem: Eine Mitarbeiterin arbeitet mit bestem Wissen und Gewissen alle Hinweise ab und erstellt die Zollanmeldung. Dabei erwischt sie jedoch die falsche Codenummer für Ihre Lieferung und prüft so die falschen Hinweise. Dies kann dann sogar zu einem Strafverfahren führen, sofern die Ware außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterlegen ist.
Warum die richtige Codenummer so wichtig ist
Geben Sie im Elektronischen Zolltarif (EZT) Ihre Codenummer ein, dann erhalten Sie nicht nur den Drittlandszollsatz, sondern auch zusätzliche Hinweise. Diese müssen Sie bei Ihrer Ein- oder Ausfuhr beachten. Ist Ihre Codenummer nicht die Richtige, dann erhalten Sie gegebenenfalls falsche Hinweise. Dies führt dazu, dass Sie viel Zeit und Aufwand investieren, um die falschen Prüfungen durchzuführen. Im schlimmsten Fall kann es sogar bußgeld- oder strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn Sie z._B. außenwirtschaftsrechtliche Maßnahmen für Ihre Ware nicht beachten. Nicht zu vergessen die Tatsache, dass Sie ggf. zu wenig oder zu viele Zollabgaben entrichten. Stellt der Zollprüfer dies fest, kann es zu hohen Nachforderungen kommen. Ich habe Ihnen die möglichen negativen Konsequenzen in der Tabelle zusammengefasst.
Diese Hilfsmittel stehen Ihnen für Ihre Einreihung zur Verfügung
Da die Einreihung nicht immer auf den ersten Blick klar erkennbar ist, sollten Sie so viele Hilfsmittel wie möglich nutzen. Ich habe Ihnen auf der nächsten Seite alle wichtigen Hilfsmittel und Ihren Umgang damit zusammengestellt. So finden Sie in Zukunft immer die richtige Codenummer und brauchen keine Angst mehr vor negativen Konsequenzen zu haben.
Fallkonstellation: Diese negativen Konsequenzen drohen Ihnen
Der Zollsatz der angegebenen Codenummer war zu niedrig
Stellen Sie den zu niedrigen Zollsatz selbstständig bei Ihren Überprüfungen der Zollanmeldung fest, dann kostet es Sie viel Zeit und Aufwand, die ggf. mehreren falschen Anmeldungen herauszusuchen und die Nacherhebung zu beantragen. Zudem müssen Sie auf einen Schlag ggf. eine höhere Summe an Nacherhebungen entrichten. Wird bei einer Zollprüfung festgestellt, dass Ihre Ware mit einem zu geringen Zollsatz verzollt wurde, trifft Sie zum einen auch eine ggf. hohe Nacherhebung und zum anderen ist es nie schön, Beanstandungen bei einer Prüfung rechtfertigen zu müssen.
Der Zollsatz der angegebenen Codenummer war zu hoch
Merken Sie Ihren Fehler nicht rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren, dann erhalten Sie die zu viel bezahlten Zollabgaben nicht mehr zurück. Fällt Ihnen der Fehler innerhalb der Frist auf, kostet es Sie auch hier viel Zeit und Aufwand, um die fehlerhaften Anmeldungen zu korrigieren. Ebenso wird eine abweichende Codenummer bei einer Zollprüfung beanstandet, selbst wenn der Fehler zu Gunsten der Zollbehörde war.
Im EZT werden bei der angegebenen Codenummer keine eigentlich möglichen Begünstigungen angezeigt.
Wird Ihnen durch Eingabe einer abweichenden Codenummer z.B. keine Zollaussetzung angezeigt, können Sie diese Begünstigung nicht in Anspruch nehmen. Daher zahlen Sie auch hier ggf. zu viele Zollabgaben.
Im EZT werden bei der angegebenen Codenummer Begünstigungen angezeigt, die für Ihre Ware nicht gelten.
Haben Sie eine Begünstigung (z.B. Zollaussetzung) in Anspruch genommen, die jedoch für Ihre eigentliche Codenummer nicht vorgesehen ist, dann haben Sie die Begünstigung zu Unrecht erhalten. Im Falle einer Zollprüfung kann dies zu hohen Nacherhebungen führen und ggf. zu einem Bußgeldverfahren.
Es werden abweichende VuB- oder außenwirtschaftliche Beschränkungen angezeigt
Erhalten Sie durch die Eingabe einer falschen Codenummer VuB-rechtliche und außenwirtschaftsrechtliche Hinweise, die jedoch nicht zu Ihrer Ware passen, kann dies dazu führen, dass Sie
• einen großen Aufwand für die Prüfung betreiben, der nicht nötig gewesen wäre und
• die richtigen Prüfungen nicht durchführen und bei einer Prüfung ggf. sogar einen Verstoß
begehen, der zu bußgeld- oder strafrechtlichen Maßnahmen führt.
Hilfsmittel: So nutzen Sie das Hilfsmittel am besten für sich
Elektronischer Zolltarif (EZT)
Der EZT ist in Ordner und Unterordner aufgeteilt. Sie müssen sich Schritt für Schritt über diese Ordner Ihrer Zolltarifnummer nähern. Lesen Sie sich die Beschreibung der jeweiligen Ordner durch und öffnen Sie diese, wenn die Beschreibung passt. Führen Sie dies so lange durch, bis kein Ordnersymbol mehr angezeigt wird. Dann sind Sie bei der Endlinie angelangt (Ausfuhr 8-stellig, Einfuhr 11-stellig).
Mein Tipp: Geben Sie zunächst Ihren Begriff in die Stichwortsuche ein. Mit dem %-Zeichen, können Sie Ihre Suche verfeinern.
• Suchbegriff: Sie erhalten nur ein Ergebnis, wenn Ihr Suchwort direkt vorkommt.
• %Suchbegriff: Sie erhalten alle Suchergebnisse, bei denen am Ende Ihr Suchwort vorkommt.
• Suchbegriff%: Sie erhalten alle Suchergebnisse, bei denen Ihr Suchwort am Anfang vorkommt.
• %Suchbegriff%: Sie erhalten alle Suchergebnisse, bei denen Ihr Suchbegriff vorkommt.
Prüfen Sie aber in jedem Fall die vorgegebene Codenummer noch einmal, indem Sie die Beschreibung der Position durchlesen. Verlassen Sie sich nicht alleine auf die Stichwortsuche, sondern nehmen Sie diese lediglich als Hilfestellung.
Nutzen Sie die Anmerkungen und Erläuterungen des Abschnitts, des Kapitels und der Positionen. Hier stehen nicht nur wichtige Ausweisungen, wann Sie nicht in dieser Position landen, sondern auch viele Beispiele, wann Sie hier richtig sind. Diese helfen in vielen Fällen weiter oder schützen vor schnellen falschen Entscheidungen. Die Allgemeinen Vorschriften enthalten Einreihungsregeln, die Ihnen unter anderem bei folgenden Themen weiterhelfen:
• Sie importieren unvollständige oder unfertigen Ware.
• Sie haben zwei oder mehr passende Zolltarifnummern ermittelt.
• Sie haben Behältnisse oder Verpackungsmaterialien bei Ihren Waren mit dabei.
EBTI-Datenbank
In der EBTI-Datenbank sind alle erteilten verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) hinterlegt. Auch wenn eine vZTA nur für den Antragsteller verbindlich ist, nutzen Sie diese als Grundlage für Ihre Überlegungen. Geben Sie Ihren Suchbegriff in das entsprechende Feld ein und schauen Sie, ob vielleicht für eine ähnliche Ware eine vZTA erteilt wurde.
Hinweis: Wechseln Sie bei der Anzeige auf Symbolanzeige. Dann sehen Sie alle Bilder (wenn vorhanden) für die jeweiligen vZTAen. So finden Sie oft schneller eine ähnliche Ware.
Mein Tipp: Lesen Sie die Einreihungsbegründung immer sehr genau durch. Manchmal sind es Kleinigkeiten, die entscheiden, dass Ihre Ware trotz der Ähnlichkeit in eine andere Codenummer gehört. Mit der Einreihungsbegründung bekommen Sie ein Gespür für die Einreihungskriterien Ihrer Ware.
Auskunftsstelle des Zolls
Helfen Ihnen die vorher genannten Hilfestellungen nicht weiter und Sie benötigen aber eine schnelle Auskunft, dann rufen Sie bei der Auskunftsstelle der Zollverwaltung an unter 0351 44834-520.
Hinweis: Die Auskunft ist unverbindlich. Sie kann Ihnen als Hilfestellung dienen, aber eine rechtlich sichere Auskunft verschafft Ihnen nur eine vZTA.
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, weil Sie sich zu unsicher sind und Sie richtig kalkulieren wollen, dann beantragen Sie eine vZTA. Diese ist für Sie kostenlos und Sie haben dann drei Jahre lang Rechtssicherheit. Bedenken Sie jedoch, dass die Erteilung je nach Ware mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.