TARIC Nummer ermitteln – bei einzelnen Waren und Sets

TARIC Nummer ermitteln – bei einzelnen Waren und Sets

Die Einreihung einer Ware in den Tarif ist entscheidend für die Zollabwicklung. An der Warennummer werden die handelspolitischen Maßnahmen, die bei der Ein- und Ausfuhr einer Ware angewandt werden, festgemacht. Handelspolitische Maßnahmen sind beispielsweise Unterlagen wie Überwachungsdokumente oder Lizenzen, die Sie für die Zollabwicklung benötigen.

    Warum ist die TARIC Nummer wichtig?

    Die Zollsätze werden an der TARIC Nummer festgemacht. Daher ist es für Ihr Unternehmen wichtig, dass Sie die richtige TARIC Nummer bestimmt haben. Bei einer Zollprüfung kann es sonst zu einer unangenehmen Überraschung kommen.

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    Welche TARIC Nummer erhält ein Set aus mehren Waren?

    Importieren Sie nicht nur eine einzelne Ware, sondern ein Set aus mehreren Bestandteilen, ist bei der Einreihung in den Tarif eine besondere Vorsicht geboten. Die Rechtsgrundlage für die Einreihung ist die Allgemeine Vorschrift 3b für die Auslegung der Nomenklatur.

    Wann darf ein Warenset in eine TARIC Nummer eingereiht werden?

    Ein Seit darf nur in eine TARIC Nummer eingereiht werden, wenn es sich um eine Warenzusammenstellung handelt. Im ersten Schritt müssen Sie daher prüfen, ob eine Warenzusammenstellung vorliegt. Liegt keine Warenzusammenstellung vor, müssen Sie alle Bestandteile getrennt einreihen.

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    Was sind die Voraussetzungen einer Warenzusammenstellung?

    Diese 3 Vorgaben müssen erfüllt werden, um als Warenzusammenstellung eingereiht zu werden:

    • Die Bestandteile müssen in mindestens 2 verschiedene Positionen des Zolltarifs eingereiht werden.
    • Die Bestandteile müssen einem gemeinsamen Zweck dienen. Der Zweck wird von der Zollverwaltung eng ausgelegt.
    • Das Set muss in seiner Aufmachung für den Einzelverkauf bestimmt sein.

    Werden alle 3 Vorgaben erfüllt, dürfen Sie das Set als Warenzusammenstellung in eine Position des Zolltarifs einreihen.

    Beispiel zur Prüfung einer Warenzusammenstellung

    Eingereiht werden soll ein Set, bestehend aus Nudeln, Tomatensauce und geriebenem Käse. Alles ist in einem Papierkarton verpackt und wird üblicherweise im Supermarkt als Fertiggericht angeboten. Um die Warennummer zu bestimmen, prüfen Sie zuerst, ob das Set als Warenzusammenstellung in eine TARIC Nummer eingereiht werden darf. Dafür müssen die obigen 3 Vorgaben erfüllt sein:

    • Werden die einzelnen Bestandteile in mindestens 2 verschiedene Positionen eingereiht?
      Ja – die Nudeln in Position 1902, die Tomatensauce in Position 2003 und der Käse in Position 0406.
    • Dienen die Bestandteile einem gemeinsamen Zweck?
      Ja – das ist hier das Zubereiten eines Fertiggerichts.
    • Ist das Set von der Aufmachung her für den Einzelverkauf bestimmt?
      Ja – dies ist durch die Verpackung gegeben.

    Damit sind alle 3 Voraussetzungen erfüllt. Nun wissen Sie, dass das Set auch tariflich eine Warenzusammenstellung ist. Damit dürfen Sie eine TARIC Nummer vergeben.

    Wie ermitteln Sie den charakterverleihenden Bestandteil?

    Nachdem Sie herausgefunden haben, dass Ihr Warenset alle Voraussetzungen der Warenzusammenstellung erfüllt, sind Sie dazu berechtigt nur eine TARIC Nummer zu vergeben. Doch wie finden Sie heraus, welche der TARIC Nummern die richtige ist?

    Dazu müssen Sie den charakterverleihenden Bestandteil feststellen. Hierbei orientieren Sie sich am Wert, an der Menge oder bei Lebensmitteln auch am Geschmack. Der Bestandteil, der dabei vorherrscht, gibt nun die Einreihung für das Set vor.

    In unserem Beispiel sind es die Nudeln, da sie in Bezug auf Menge und Wert vorherrschend sind.
    Damit reihen Sie das gesamte Fertiggericht in die Warennummer der Nudeln ein. Dies ist hier 1902 1990.

    Überlegen Sie also immer zuerst, ob es sich tatsächlich um Warenzusammenstellungen handelt. Ist das der Fall, dann bestimmen Sie den charakterverleihenden Bestandteil und haben die zutreffende TARIC Nummer für Ihr Set ermittelt.

    Wie tarifieren Sie einzelne Waren richtig ein?

    Sollten Sie feststellen, dass Sie keine Warenzusammenstellung haben, reihen Sie alle Bestandteile einzeln ein. Dies ist aufwendiger und verursacht auch bei der Erstellung der Zollanmeldung mehr Arbeit. Daher neigen Unternehmen dazu, solche Sets als Warenzusammenstellung in eine TARIC Nummer einzureihen. Die Zollverwaltung prüft jedoch sehr genau, ob das wirklich zulässig ist.

    Beispiel für eine fehlende Warenzusammenstellung

    Es soll ein Hotel-Set, ausgestattet mit Shampoo, Seife, Duschhaube und Pantoffeln, eingereiht werden. Das Set ist zusammenverpackt in einem Kunststoffbeutel. Im ersten Schritt müssen Sie entscheiden, ob es sich auch tariflich um eine Warenzusammenstellung handelt. Dafür prüfen Sie wieder die 3 Voraussetzungen:

    •  Die einzelnen Bestandteile werden in mindestens 2 verschiedene Warennummern eingereiht.
      Ja – das ist hier der Fall: Shampoo wird in Position 3305, Seife in Position 3401 eingereiht.
    • Die Bestandteile sind für den Einzelverkauf aufgemacht.
      Ja – sie befinden sich in einer Verpackung.
    • Alle Bestandteile müssen für einen gemeinsamen Zweck bestimmt sein.
      Nein – das ist hier nicht erfüllt, denn alle Bestandteile werden zwar im Hotel verwendet, allerdings zu unterschiedlichen Zwecken.

    Damit liegen nicht alle 3 Voraussetzungen vor. Das Hotel-Set ist tariflich keine Warenzusammenstellung. Daher müssen Sie alle Bestandteile einzeln einreihen: Shampoo in 3305 1000, Seife in 3401 1100, Duschhaube in 3926 9097 und Pantoffeln in 6405 2091.

    Die Einreihung der Waren ist für viele Unternehmen eine Herausforderung. Denn bei der Tarifierung besonderer Waren wie zum Beispiel Dekorationsartikel oder Kugelschreiber und Notizblöcke sind viele Unternehmen ratlos.

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