Zolltarifnummer von Dekorationsartikeln

Zolltarifnummer von Dekorationsartikeln: Voraussetzungen und Beispiele

Nicht nur zu den großen Festtagen wie Ostern, Weihnachten oder Karneval werden Häuser und Wohnungen mit Dekorationsartikeln geschmückt. Für die Einfuhrverzollung sind die Dekorationsartikel in den Zolltarif einzureihen. Die Einreihung solcher Dekorationsartikel in die korrekte Warentarifnummer stellt jedoch immer eine besondere Herausforderung dar.
Inhaltsverzeichnis

Was sind die Zolltarifpositionen von Festtags- und Dekorationsartikeln?

In Abs. XX des Elektronischen Zolltarifs sind in Position 9505 Festtags-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel gelistet. Dabei wird in den Unterpositionen unterschieden zwischen Weihnachtsartikeln (Unterposition 9505 10) und anderen (KN 9505 9000 00 0).

Aufgrund des relativ geringen Drittlandszollsatzes von frei bis 2,7 % wird oft versucht, die Waren wegen ihres „Festtagscharakters“ in dieser Position unterzubringen.


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Welche Voraussetzungen müssen Waren zur Tarifierung als Dekorationsartikel erfüllen?

In den Erläuterungen zum Harmonisierten System der Position 9505 sind die Voraussetzungen dafür festgelegt. Dort wird erklärt, dass in diese Position nur Waren gehören, die im Hinblick auf ihre kurzfristige Verwendung im Allgemeinen aus nicht dauerhaftem Material hergestellt sind.

Sind Ihre Festtagsartikel nur für den Europäischen Markt bestimmt? Dann erfahren Sie hier wie Sie die TARIC Nummer (Zolltarifnummer der Europäischen Gemeinschaften)  in nur 2 einfachen Schritten bestimmen. Beachten Sie unbedingt die neue Anmerkung der Kombinierten Nomenklatur bei der Eintarifierung Ihrer Produkte. Damit stellen Sie eine reibungslose Importabwicklung sicher. Denn gerade bei Saisonware ist eine zügige Abfertigung beim Zoll entscheidend.

Welche Waren dürfen als Dekorationsartikel eingereiht werden?

Gemeint sind beispielsweise folgende Dekorationsartikel für Feste

  • zum Dekorieren von Räumen, Tischen (Girlanden, Laternen etc.),
  • für Weihnachtsbäume (Lametta, farbige Kugeln, Tiere und andere Figuren etc.),
  • Verzierungen für Kuchen, die mit einem bestimmten Fest in Verbindung stehen (z. B. Tiere, Fahnen),
  • nach herkömmlichem Brauch in der Weihnachts-/Adventszeit verwendete Gegenstände wie etwa künstliche Weihnachtsbäume, Krippen, Krippenfiguren und -tiere, Engel, Weihnachtsholzschuhe und -scheite, Weihnachtssocken, Weihnachtsmänner,
  • zum Verkleiden verwendete Gegenstände etwa Masken, falsche Ohren und Nasen, Perücken, Bärte usw. (ausgenommen Waren der Position 6704 und Maskenkostüme aus Spinnstoffen der Kapitel 61 und 62) und Papierhüte,
  • Wurfbälle aus Papier oder Baumwolle, Papierschlangen, Papptrompeten, Konfetti, Faschings-/Karnevalsschirme.

Welche Artikel dürfen nicht als Dekorationsartikel tarifiert werden?

Nicht unter die Dekorationsartikel fallen Statuetten, Statuen und dergleichen zum Schmücken von Räumen für den Gottesdienst. Dazu gehören auch Gegenstände,

  • die ein festliches Design, eine festliche Dekoration, ein festliches Emblem oder Motiv und
  • einen eigenen Gebrauchswert haben, z. B. Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidungsstücke, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche sowie natürliche Weihnachtsbäume, Kerzen, Verpackungen aus Kunststoff oder Papier speziell für Festtage, Ständer für Weihnachtsbäume, Fahnen oder Wimpel, aus Spinnstoffen der Position 6307, elektrische Girlanden aller Art.

Wichtig: Bedenken Sie, dass Waren, die spezielle Aufdrucke (z. B. Frühlings- oder Wintermotive) oder Gestaltungsmerkmale (z. B. Sternform, Hasenform) aufweisen, jedoch einen eigenen Gebrauchszweck und entweder gar keinen oder nur einen untergeordneten Bezug zu einem Fest wie Weihnachten, Ostern oder Halloween haben, nicht in Position 9505 einzureihen sind.


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Welche Waren dürfen als Weihnachtsartikel eingereiht werden?

Zum 30.12.2016 wurde in Kapitel 95 der Kombinierten Nomenklatur die folgende Zusätzliche Anmerkung 1 angefügt, um den Begriff „Weihnachtsartikel“ genauer zu definieren:

„1. Zu Unterposition 9505 10 gehören:

  1. a) Gegenstände, die weithin als traditionell in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Artikel angesehen werden und ausschließlich als Weihnachtsartikel hergestellt und konzipiert wurden.

Dazu gehören:

(1) Gegenstände, die mit der Geburt Christi in Zusammenhang gebracht werden (z. B. Gegenstände für die traditionelle Weihnachtskrippe), wie Krippenfiguren, Krippentiere, der Stern von Bethlehem, die Heiligen Drei Könige und Weihnachtskrippen,

(2) Gegenstände, die aufgrund althergebrachter nationaler Traditionen als in der Weihnachtszeit/Adventszeit verwendete Artikel angesehen werden, wie z. B.:

  • künstliche Weihnachtsbäume,
  • Weihnachtssocken,
  • Weihnachtsholzscheite,
  • Weihnachtsknallbonbons,
  • Weihnachtsmänner (auch mit Schlitten),
  • Weihnachtsengel

Zu dieser Unterposition gehören nicht Winterartikel, die sich für eine allgemeinere Verwendung als Dekorationsartikel in dieser Jahreszeit eignen, weil ihre objektiven Merkmale darauf hindeuten, dass sie nicht ausschließlich für die Weihnachtszeit/Adventszeit, sondern vor allem zur Dekoration in der Winterzeit verwendet werden, z. B. Eiszapfen, Schneekristalle, Sterne, Rentiere, Rotkehlchen, Schneemänner und andere Motive der Winterzeit, unabhängig davon, ob die Farben oder die Aufmachung usw. einen Bezug zum Weihnachtsfest nahelegen.

b) Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume. Hierbei handelt es sich um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, an einen Weihnachtsbaum gehängt zu werden (das heißt im Allgemeinen Gegenstände aus leichtem, nicht dauerhaftem Material zum Schmücken eines Weihnachtsbaums). Diese Gegenstände müssen einen Bezug zu Weihnachten haben.“