Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Merkblatt zu Unterlagencodierungen - Merkblatt bei Verboten & Beschränkungen".

Merkblatt zu Unterlagencodierungen bei Verboten & Beschränkungen

Die Zollverwaltung hat das Merkblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen (VuB) für ATLAS veröffentlicht. Darin werden Sie über TARIC-Maßnahmen sowie nationale VuB informiert und erhalten einen Überblick über die wichtigsten Codierungen für Unterlagen/Erklärungen im Bereich der VuB. Das Merkblatt unterstützt Sie, die richtigen Unterlagencodierungen für Ihre Zollanmeldung zu finden.
Inhaltsverzeichnis

Was ist das Merkblatt zur Unterlagencodierung?

Die Kommission der Europäischen Union und die deutsche Zollverwaltung haben für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen betreffen, Codierungen festgelegt, die Sie in Ihren Zollanmeldungen auf ATLAS angeben müssen. Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen müssen Sie zu­sätzlich zu den Codierungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Außenwirtschafts­recht mit Codierungen wie Y901, 3LNY, Y920 …) beachten. Das vorherige Merk­blatt ist veraltet und bildet keine Hilfe­stellung mehr für Sie.

Die Änderungen im Merkblatt finden Sie farbig hervorgehoben. Ergänzt wurden beispielsweise Hinweise und Unterlagen­codierungen zur Abfallverbringungsver­ordnung. Hier können Sie die aktualisierten Merkblätter für ATLAS aufrufen.

Diese Infografik stellt beispielhaft eine Codierung dar, die bei einer Zollanmeldung angegeben werden muss.
EZT
Auszug aus den Maßnahmen beim Import von Stühlen im EZT

Was umfasst das Merkblatt zur Unterlagencodierung?

Im Hinweisblatt informiert die Zollverwal­tung über die 4 folgenden Bereiche:

  • Allgemeines zu Codierungen für Unter­lagen bzw. Erklärungen im Bereich Ver­bote und Beschränkungen,
  • Unterlagencodierungen bei VuB-­rechtli­chen TARIC-Maßnahmen der Union,
  • Unterlagencodierungen für nationale Verbote und Beschränkungen, Nationa­le Hinweise und Fußnoten sowie
  • einen Überblick über wichtige Codierungen für Unterlagen/Erklärungen im Bereich der VuB

Wichtig: Wie bei allen Merkblät­tern der Zollverwaltung übernimmt der Zoll keine Haftung für evtl. fehlende In­formationen. Maßgeblich bleiben für Sie die anzuwendenden Rechtsvorschriften sowie die Codelisten I0136 (Ausfuhr) und I0200 (Einfuhr), die Sie bei Ihren Zolltarif­nummern im EZT aufrufen können. Aber im Merkblatt wird Ihnen erklärt, was der Zoll bei bestimmten Rechtsgebieten an Unterlagencodierungen von Ihnen sehen möchte.

Was ist ein typisches Beispiel für eine Unter­lagencodierung beim Import?

Sie möchten Güter wie Stühle mit Gestell aus Holz und Stoffbezug aus Baumwolle aus Thai­land importieren. Die erforderlichen Un­terlagencodierungen ermitteln Sie, indem Sie mit der Zolltarifnummer Ihrer Ware im EZT die Maßnahmen beim Import in die EU überprüfen:

Diese Infografik stellt eine Erklärung zur Unterlagencodierung dar.
Zoll.de
Erklärung zur Unterlagencodierung im aktualisierten Merkblatt

Warum benötigen Sie das Merkblatt zur Unterlagencodierung?

Fehlt Ihre Unterlagencodierung, fragt der Zoll nach und Sie verlieren unnötig Zeit bei Ihrer Importverzollung. Daher sollten Sie vor Erstellung Ihrer Zollanmeldung im EZT überprüfen, zu welchen Maßnahmen der Zoll von Ihnen die Aussage zu einer Prüfung verlangt. Das aktualisierte Merkblatt erklärt Ihnen, was Sie bei den ein­zelnen Bereichen prüfen müssen. Nutzen Sie es als Unterstützung.