Die Zollverwaltung hat das Merkblatt zu den Codierungen für Unterlagen und Erklärungen für Verbote und Beschränkungen (VuB) für ATLAS veröffentlicht. Darin werden Sie über TARIC-Maßnahmen sowie nationale VuB informiert und erhalten einen Überblick über die wichtigsten Codierungen für Unterlagen/Erklärungen im Bereich der VuB. Das Merkblatt unterstützt Sie, die richtigen Unterlagencodierungen für Ihre Zollanmeldung zu finden.
Die Kommission der Europäischen Union und die deutsche Zollverwaltung haben für bestimmte Unterlagen/Erklärungen, die Verbote und Beschränkungen betreffen, Codierungen festgelegt, die Sie in Ihren Zollanmeldungen angeben müssen. Diese Codierungen für VuB-rechtliche Unterlagen/Erklärungen müssen Sie zusätzlich zu den Codierungen aus anderen Rechtsbereichen (z. B. Außenwirtschaftsrecht mit Codierungen wie Y901, 3LNY, Y920 …) beachten. Das vorherige Merkblatt ist veraltet und bildet keine Hilfestellung mehr für Sie.
Die Änderungen im Merkblatt finden Sie farbig hervorgehoben. Ergänzt wurden beispielsweise Hinweise und Unterlagencodierungen zur Abfallverbringungsverordnung. Hier können Sie die aktualisierten Merkblätter aufrufen.

Zollverwaltung aktualisiert unverbindliche Hinweise
Im Hinweisblatt informiert die Zollverwaltung über die 4 folgenden Bereiche
- Allgemeines zu Codierungen für Unterlagen bzw. Erklärungen im Bereich Verbote und Beschränkungen,
- Unterlagencodierungen bei VuB-rechtlichen TARIC-Maßnahmen der Union,
- Unterlagencodierungen für nationale Verbote und Beschränkungen, Nationale Hinweise und Fußnoten sowie
- einen Überblick über wichtige Codierungen für Unterlagen/Erklärungen im Bereich der VuB.
Aber Vorsicht: Wie bei allen Merkblättern der Zollverwaltung übernimmt der Zoll keine Haftung für evtl. fehlende Informationen. Maßgeblich bleiben für Sie die anzuwendenden Rechtsvorschriften sowie die Codelisten I0136 (Ausfuhr) und I0200 (Einfuhr), die Sie bei Ihren Zolltarifnummern im EZT aufrufen können. Aber im Merkblatt wird Ihnen erklärt, was der Zoll bei bestimmten Rechtsgebieten an Unterlagencodierungen von Ihnen sehen möchte.
Beispiel für eine typische Unterlagencodierung beim Import
Sie möchten Stühle mit Gestell aus Holz und Stoffbezug aus Baumwolle aus Thailand importieren. Die erforderlichen Unterlagencodierungen ermitteln Sie, indem Sie mit der Zolltarifnummer Ihrer Ware im EZT die Maßnahmen beim Import in die EU überprüfen:

Fehlt Ihre Unterlagencodierung, fragt der Zoll nach und Sie verlieren unnötig Zeit bei Ihrer Importverzollung. Daher sollten Sie vor Erstellung Ihrer Zollanmeldung im EZT überprüfen, zu welchen Maßnahmen der Zoll von Ihnen die Aussage zu einer Prüfung verlangt. Das aktualisierte Merkblatt erklärt Ihnen, was Sie bei den einzelnen Bereichen prüfen müssen. Nutzen Sie es als Unterstützung.
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