Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Anmelder beim Zollbeschau - Definition, Pflichten & Rechte des Anmelders".

Zollbeschau: Definition, Pflichten & Rechte des Anmelders

Bei der Überprüfung Ihrer Zollanmeldung möchte die Zollstelle häufig direkt eine Beschau durchführen. Im Zuge dessen hat sie auch die Möglichkeit, Muster und Proben zu nehmen. Das ist für Sie als Wirtschaftsbeteiligter teils unliebsam, da es mit einem großen Zeitaufwand verbunden ist. Zudem werden die Muster und Proben von der Zollstelle einbehalten. Wir erklären, was die Zollbehörde darf und welche Rechte Sie als Wirtschaftsbeteiligter haben.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Zollbeschau?

Im Rahmen der Kontrolle Ihrer Zollanmeldung kann ein sogenannter Zollbeschau stattfinden. Der Zollbeschau wird in der Regel durch den Abfertigungsbeamten durchgeführt. Dieser ermittelt dabei die Menge oder auch die Beschaffenheit Ihrer Waren, die Sie in der Zollanmeldung aufgeführt haben.

Aus diesem Grund unterscheidet man bei der Zollbeschau zwischen zwei Beschauarten:

  • der Mengenbeschau und
  • der Beschaffenheitsbeschau.

Wann darf ein Zollbeschau durchgeführt werden?

Auch wenn es Ihnen in dem Moment, in dem die Zollstelle die Beschau durchführen will, gar nicht passt – es geht kein Weg daran vorbei. Die Zollstelle ist jederzeit befugt, Ihre eingeführten Waren zu überprüfen und die Ladung anzuschauen. Ein Zollbeschau darf daher jederzeit durchgeführt werden.

Wie läuft der Zollbeschau ab?

In vielen Fällen bekommen Sie den Zollbeschau überhaupt nicht mit, da lediglich Ihre Spedition über das IT-Verfahren informiert wird, dass eine Beschau durchgeführt wird. Wenn alles gut läuft, ist die Beschau auch schnell abgeschlossen und der Ablauf verzögert sich dadurch gar nicht.

Denn in der Praxis erfolgt oftmals nur ein Teilbeschau. Das bedeutet, der Abfertigungsbeamte kontrolliert lediglich einen Teil Ihrer Waren. Allerdings besitzt der Zoll ebenfalls die Befugnis, einen vollen Beschau durchzuführen, also alle Güter zu beschauen. In diesem Fall kann sich der Ablauf verzögern.

Das gilt ebenfalls, wenn Komplikationen auftreten. Dies kann sein, wenn die Ware an Amtsstelle nicht beschaut werden kann, da sie z.B.

  • uneinsehbar verpackt oder im LKW verstaut wurde oder
  • an Amtsstelle allein mit bloßem Auge nicht eingereiht werden kann

Auch wenn anderweitige Bedenken an der Einreihung bestehen und eine genauere Untersuchung an Amtsstelle nicht durchgeführt werden kann, wird sich die Spedition mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie können Sie einem Zollbeschau vorbeugen?

Glücklicherweise gibt es Optionen, wie Sie aktiv Beschauen vorbeugen. Waren, für die Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft haben, werden in jedem Fall weniger beschaut. Falls eine Beschau für diese ansteht, wird lediglich geprüft, ob es sich bei der Ware auch um die Ware aus Ihrer vZTA handelt.

Praxis-Tipp: Beantragen Sie für möglichst viele Einfuhrwaren eine vZTA, vor allem wenn es sich um Waren handelt, die oft bei Ihnen beschaut wird. Vergessen Sie nicht, die vZTA bei den Unterlagen mit anzugeben.

Welche Pflichten haben Anmelder bei einem Zollbeschau?

Als Anmelder haben Sie die Pflicht,

  • die Waren zum Ort der Beschau zu befördern,
  • alle für die Beschau oder Entnahme erforderlichen Tätigkeiten vorzunehmen (z. B. Entladung des LKWs)
  • die Kosten dafür zu tragen, wenn welche anfallen.

Im Gegenzug ist es Ihr Recht bei der Beschau der Waren sowie der Entnahme von Mustern oder Proben anwesend zu sein.

Wichtig: Unterstützen Sie den Zoll bei der Beschau und Probenahme soweit es Ihnen möglich ist. Kommen Sie den Anforderungen der Zollbehörde innerhalb der Frist nach. Ein guter Ruf hilft Ihnen auch in Zukunft bei der Zusammenarbeit.

Welche Muster und Proben dürfen Zollbeamte entnehmen?

Der Zoll darf nur so viele Muster und Proben entnehmen, wie er zur Analyse und Prüfung benötigt. Dies hängt natürlich von der Ware ab.

In der Regel entnimmt der Zoll je zu überprüfender Ware zwei Exemplare. Ein Exemplar wird an die zuständige Untersuchungsstelle geschickt, das andere wird als Rückstellprobe bei der Zollstelle aufbewahrt. Die Rückstellprobe sichert ab, dass bei Verlust der ersten Probe oder wenn Sie Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen, noch eine identische Probe zur Verfügung steht. Verlangt der Zollbeamte Exemplare darüber hinaus, klären Sie mit ihm die Notwendigkeit ab.

Wann erhalten Sie als Anmelder die Proben Ihrer Ware nach dem Zollbeschau zurück?

Als Anmelder können Sie Ihre Muster und Proben auf Antrag zurückerhalten. Dies geht natürlich nur dann, wenn Ihre Waren bei der Analyse nicht zerstört werden mussten oder für weitere Prüfungen, Berufungs- und Gerichtsverfahren einbehalten werden müssen.

Wollen Sie Ihre Waren zurück, dann sprechen Sie mit der Zollstelle wann Sie den Antrag stellen können.