Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Exportkennzeichen beantragen - alle Infos rund um Beantragung, Kosten etc.".

Exportkennzeichen: Beantragung, Versicherung und Kosten

Möchten Sie als Unternehmen ein Fahrzeug, das bislang nur in Deutschland eine Zulassung hat, auf eigener Achse dauerhaft ins Ausland bringen, benötigen Sie dafür ein Exportkennzeichen, auch bekannt als Ausfuhrkennzeichen oder Zollkennzeichen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Exportkennzeichen?

Das Exportkennzeichen ist auch als Ausfuhrkennzeichen, Transitkennzeichen oder Zollkennzeichen bekannt. Bei diesen speziellen Nummernschildern handelt es sich um amtlich anerkannte Kfz-Kennzeichen, die jedoch nur für den Export von motorbetriebenen Fahrzeugen vorgesehen und nur für einen von Ihnen zu bestimmenden Zeitraum gültig sind.

Auch vom Aussehen her unterscheidet sich das Exportkennzeichen vom üblichen Kennzeichen. Es ist Weiß mit schwarzer Schrift und hat einen roten Balken am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum schwarz eingeprägt ist. Nach Ablauf dieser Gültigkeit dürfen Sie das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegen.

Ausfuhrkennzeichen vs. rotes Überführungskennzeichen

Ausfuhrkennzeichen sind immer an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Damit unterscheiden sie sich von den roten Überführungskennzeichen für Händler, die für mehrere Fahrzeuge genutzt werden können. Wer sein Ausfuhrkennzeichen widerrechtlich für mehrere Fahrzeuge verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Kurzzeit- und Exportkennzeichen?

Neben den verschiedenen Namen, unter denen das Exportkennzeichen bekannt ist, gibt es auch noch die sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Doch in welcher Situation benötigen Sie welches Kennzeichen? Hier erfahren Sie mehr zu den Richtlinien, die für die unterschiedlichen Nummernschilder gelten.

Kurzzeitkennzeichen für Überführungen innerhalb Deutschlands

Für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands benötigen Sie kein Ausfuhrkennzeichen, sondern lediglich ein Kurzzeitkennzeichen. Im Grunde sagt der Name auch schon, worin die Besonderheit dieses Kennzeichens liegt: Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung nur sehr kurz, nämlich nur fünf Tage lang, gültig.

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle benötigen Sie:

  • eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungs-Bestätigung)
  • einen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • den Fahrzeugschein
  • einen Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

Achtung: Es ist verboten, mit einem in Deutschland ausgestellten Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug im Ausland abzuholen und nach Deutschland zu bringen. Darunter versteht man eine nicht erlaubte Fernzulassung und das kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Wenn Sie hingegen ein in Deutschland gekauftes Fahrzeug ins Ausland bringen wollen, sollten Sie sich vorher bei der zuständigen ausländischen Behörde oder bei einem Automobilclub informieren, ob das Kurzzeitkennzeichen im betreffenden Land anerkannt wird. Grundsätzlich wird das deutsche Kurzzeitkennzeichen in den EU-Ländern toleriert, es kann aber im Einzelfall trotzdem die Einreise verweigert werden. Außerdem müssen Sie die nur kurze Gültigkeitsdauer bedenken, die meistens für eine Überführung in weiter entfernte Länder nicht ausreicht.


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Exportkennzeichen für Überführungen ins Ausland

Wollen Sie Ihr Fahrzeug hingegen ins deutsche Ausland oder Länder außerhalb der EU überführen, benötigen Sie ein Exportkennzeichen. Da hierbei Fahrzeuge manchmal in einen anderen Zollraum gebracht werden, ist dieses Kennzeichen auch als Zollkennzeichen bekannt. Im Gegensatz zum Kurzzeitkennzeichen, kann die Gültigkeit für ein Exportkennzeichen auf bis zu einem Jahr verlängert werden. Was Sie für die Beantragung benötigen, erfahren Sie im folgenden Absatz.

Wie beantragen Sie ein Ausfuhrkennzeichen?

Ihr Ausfuhr- beziehungsweise Exportkennzeichen können Sie bequem bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Wichtig hierbei ist, dass Sie keinerlei Gebührenrückstände haben dürfen. Schon 5 Euro Steuerschulden können verhindern, dass Ihnen ein solches Kennzeichen ausgehändigt wird. Erst wenn alle Steuer- oder Gebührenschulden getilgt sind, können Sie fortfahren.

Ihre Zulassungsstelle benötigt zur Beantragung folgende Dokumente von Ihnen:

  • Mit einem Personaldokument, also Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, müssen Sie sich als Halter des Fahrzeugs legitimieren. Sie können das Kennzeichen auch von einem Dritten mit einer Vollmacht beantragen lassen. In diesem Fall werden eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, eine Kopie Ihres Personalausweises sowie der Personalausweis der bevollmächtigten Person benötigt.
  • Eine Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhren. Wird das Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU exportiert, benötigen Sie eine gelbe Versicherungskarte. Was es bei dieser Versicherung zu beachten gibt, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
  • Für den Antrag benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung I und Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder ausländische Fahrzeugpapiere).
  • Wollen Sie ein abgemeldetes Fahrzeug überführen, benötigen Sie einen Nachweis (Abmeldebestätigung) für die Abmeldung oder dafür, dass das Auto außer Betrieb ist.
  • Da bei der Ausfuhr Kfz-Steuer fällig wird, benötigt die Zulassungsstelle den Nachweis darüber, dass die Steuern bei Ihnen vom Konto abgebucht werden dürfen. Dafür müssen Sie in der Regel ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) bis zum letzten Monat der Ausfuhr. Die Dauer der HU muss mindestens so lange wie die Versicherungsdauer sein.
  • Bei einigen Zulassungsstellen muss das Fahrzeug zur Identifizierung, aber auch für eine Sichtkontrolle hinsichtlich des Fahrzeugzustandes, vorgeführt werden.
  • Manche Zulassungsstellen verlangen die Aushändigung der alten Nummernschilder, um diese ungültig zu machen.

Firmen oder Vereine benötigen zudem noch weitere Dokumente (zuzüglich der Personaldokumente der vertretungsberechtigten Person) für den Antrag eines Ausfuhrkennzeichens:

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handelsregister

Manche Zulassungsstellen bieten die Möglichkeit, das Exportkennzeichen online zu beantragen. Prüfen Sie einfach auf der Website der gewünschten Stelle, ob ein Online-Antrag möglich ist. Dafür scannen Sie die erforderlichen Dokumente ein und übertragen sie elektronisch an die Zulassungsstelle. So sparen Sie sich zwar die Wartezeit vor Ort, müssen aber auch bedenken, dass die Online-Beantragung durch den Postversand etwas länger dauern kann.

Brauchen Sie einen internationalen Fahrzeugschein?

Beim Export in ein Nicht-EU-Land ist es manchmal sinnvoll, im Besitz eines internationalen Fahrzeugscheins zu sein, da die innerhalb Deutschlands ausgestellten Papiere außerhalb der EU nicht immer gültig sind. Dieser Fahrzeugschein wird in unterschiedlichen Sprachen ausgestellt.

Welche Kfz-Versicherung wird bei einem Exportkennzeichen benötigt?

Wie jedes Fahrzeug im Straßenverkehr muss auch ein Kfz mit Exportkennzeichen versichert sein. Bei der Versicherung für Fahrzeugexporte handelt es sich um eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung, die für einen Zeitraum von maximal einem Jahr vorgesehen ist. Im Gegensatz zur Zulassung von Kurzzeitkennzeichen gibt es für das Ausfuhrkennzeichen noch keine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Anstelle der siebenstelligen eVB-Nummer müssen Sie also immer noch die gelbe Versicherungskarte, auch Doppelkarte genannt, mit zur Zulassungsbehörde nehmen, um den Antrag zu stellen.

Wie viel kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichen können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Im Schnitt können Sie mit ca. 10 Euro an Gebühren rechnen. Hinzu kommt außerdem noch die Erstellung der Schilder bei einem Schildermacher, was zwischen 20 bis 40 Euro pro Kennzeichen kosten kann.

Wie viel kostet ein Exportkennzeichen?

Je nachdem, bei welcher Zulassungsbehörde Sie das Exportkennzeichen beantragen, können die Kosten unterschiedlich ausfallen. In der Regel müssen Sie mit einer Gebühr in Höhe von 30 bis 50 Euro rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Prägung sowie bei einer Onlineanmeldung außerdem noch die Versandkosten.