Mit dem Unionszollkodex wurden die Anforderungen an die fachliche Qualifikation deutlich erhöht. Sie sollten diese Neuerung bei Ihrer jährlichen Fortbildungsplanung berücksichtigen.
Verankert sind diese verschärften Voraussetzungen in den gesetzlichen Anforderungen, die seit dem 1.5.2016 an Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) gestellt werden.
Vor Erteilung eines AEO-Zertifikats (und auch während des entsprechenden Monitorings) wird die Zollverwaltung nun deutlich intensiver auf die innerbetriebliche Organisation und vor allem auf die eingesetzten Mitarbeiter blicken.
Ausreichende Befähigung ist nun Grundvoraussetzung
Die Zollbehörden verlangen konkret, dass „ausreichende berufliche und praktische Befähigungen vorhanden sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den ausgeübten Tätigkeiten stehen“.
Auch als Nicht-AEO sind Sie betroffen
Auch als Nicht-AEO sind Sie von diesen verschärften Voraussetzungen unmittelbar betroffen. Halten Sie eine zollrechtliche Bewilligung (z. B. für das zollrechtliche Anschreibeverfahren), werden Sie de facto wie ein AEO behandelt werden.
Konkret bedeutet das: Sie müssen als Bewilligungsinhaber die AEO-Anforderungen erfüllen, auch was die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter betrifft. Das AEO-Zertifikat dürfen Sie aber natürlich nur dann führen, wenn Sie den formellen Zertifizierungsprozess durchlaufen haben.
Übersicht: Lassen Sie diese Kernelemente in Ihr „Weiterbildungskonzept Exportkontrolle“ einfließen
Maßnahme |
Beschreibung |
Weiterbildungsbedarf ermitteln |
Weiterbildungsbedarf im Bereich Exportkontrolle resultiert im Wesentlichen aus 2 Gründen:
Weiterbildungsbedarf, den Sie selbstverständlich zunächst aus der Sicht Ihres Unternehmens analysiert haben, müssen Sie nun auf die einzelnen Mitarbeiter der Exportkontrolle übertragen. Stellen Sie sich dazu die folgende Frage: Welcher Mitarbeiter sollte welche zusätzlichen Kompetenzen erwerben? |
Qualifizierungsmaßnahmen planen |
Legen Sie nun fest, wie Sie den ermittelten Weiterbildungsbedarf in konkrete Weiterbildungsmaßnahmen überleiten:
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Transfer des Qualifizierungsergebnisses in das Unternehmen |
Durch die Qualifizierungsmaßnahme hat Ihr Mitarbeiter Wissen erworben. Dieses Wissen gilt es nun, ins Unternehmen zu transferieren:
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