Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Carnet ATA vs. vorübergehende Ausfuhr - Welches Verfahren ist besser?".

Carnet ATA und vorübergehende Ausfuhr – im Vergleich

Regelmäßig exportieren wir Waren in Drittländer, weil wir sie im Rahmen von Projektgeschäften oder als Berufsausrüstung bzw. auf den dort stattfindenden Messen benötigen. In diesem Zusammenhang stellt sich auf Seminaren und in verschiedenen Foren immer wieder die Frage, welches der beiden Verfahren für die Einfuhr oder Wiedereinfuhr tatsächlich das bessere für den Prozess an sich und den tatsächlichen Vorgang ist. Die nachstehende Übersicht hilft Ihnen, diese Frage eingehend zu beleuchten und final zu klären.
Inhaltsverzeichnis

Wofür werden Carnet ATA und die vorübergehende Ausfuhr eingesetzt?

Beide Verfahren, sowohl das Carnet ATA als auch die vorübergehende Ausfuhr, finden in folgenden Szenarien Anwendung:

  • Mustersendungen
  • Berufsausrüstung
  • Messewaren

Allerdings bergen beide Verfahren einige Einschränkungen und einen unterschiedlichen prozessualen Aufwand. Die Unterschiede und auch Vorteile der beiden Verfahren erkläre ich Ihnen nachfolgend.

Carnet ATA vs. vorübergehende Ausfuhr: Welche Einschränkungen bergen die Verfahren?

Beim Carnet ATA und der vorübergehenden Ausfuhr gilt es die speziellen Ausschlüsse zu berücksichtigen.

Beim Carnet ATA gibt es folgende Einschränkungen:

  1. Teilnahmeeinschränkungen: Nicht alle Drittländer nehmen am Carnet-ATA-Verfahren teil. Daher ist es wichtig zu überprüfen, ob das Zielland die Nutzung des Carnet ATA zulässt.
  2. Entgeltabrechnung: Im Rahmen des Carnet-ATA-Verfahrens erfolgt keine Entgeltabrechnung für die exportierten Waren. Das bedeutet, dass keine kommerziellen Transaktionen im Zielland durchgeführt werden dürfen.
  3. Weitergabe an Dritte: Die Weitergabe der exportierten Waren an Dritte ist beim Carnet ATA nicht gestattet. Das Carnet-ATA-Heft muss ausschließlich von der Person verwendet werden, die es beantragt hat.
  4. Rückführung: Es ist vorgeschrieben, die exportierten Waren innerhalb eines Jahres zurückzuführen, wobei eine Verlängerung möglich ist.

Es ist wichtig, diese Einschränkungen zu beachten, um sicherzustellen, dass das Carnet ATA ordnungsgemäß genutzt wird und alle Bedingungen erfüllt sind.

Bei der vorübergehenden Ausfuhr sind folgende Ausschlüsse relevant:

  1. Befristung: Die Wiedereinfuhr muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen.
  2. Zusammenarbeit mit einem Zollagenten: Die Mitwirkung eines Zollagenten ist beim Carnet-ATA-Verfahren erforderlich, um sicherzustellen, dass alle zollrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Carnet ATA vs. vorübergehende Ausfuhr: Welcher Aufwand fällt an?

Das Carnet ATA und die vorübergehende Ausfuhr unterscheiden sich ebenfalls nach ihrem Aufwand und den damit verbundenen Kosten.

Welcher Aufwand geht mit dem Carnet ATA einher?

Der prozessuale Aufwand beim Carnet ATA umfasst verschiedene Schritte:

  1. Beantragung bei der örtlich zuständigen IHK: Die Beantragung des Carnet ATA erfolgt bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Dieser Schritt beansprucht eine gewisse Vorlaufzeit.
  2. Nämlichkeitssicherung der Ware bei der Beantragung: Es ist erforderlich, die Ware bei der Beantragung des Carnet ATA genau zu benennen und zu sichern, um eine klare Identifikation zu gewährleisten.
  3. Mitführung des Carnet-ATA-Hefts: Das Carnet-ATA-Heft muss während der Reise stets mit der Ware mitgeführt werden, um den Zollbehörden die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
  4. Vorführung des Carnet ATA und der Waren bei jeder Zollstelle: Bei jeder Zollstelle muss das Carnet ATA zusammen mit den exportierten Waren vorgeführt werden, um die Zollabwicklung zu ermöglichen.
  5. Sicherstellung der Rücksendung aller Waren: Es ist sicherzustellen, dass alle auf dem Carnet ATA aufgeführten Waren nach ihrer vorübergehenden Ausfuhr wieder zurückgesandt werden.

Wichtig: Für die Ausstellung des Carnet ATA ist eine Gebühr zu entrichten. Diese Gebühr variiert je nach IHK und den spezifischen Anforderungen des Antragstellers.

Welche Aufgaben gehen mit der vorübergehenden Ausfuhr einher?

Folgender Aufwand fällt im Zusammenhang mit der vorübergehenden Ausfuhr an:

  1. Klassische Zollanmeldungen: Bei der vorübergehenden Ausfuhr können auch klassische Zollanmeldungen erforderlich sein, abhängig von den Bestimmungen des jeweiligen Landes.
  2. Auswahl Zollagenten: Es muss ein entsprechender Zollagent identifiziert, eingewiesen und beauftragt werden.
  3. Mögliche Gebühren durch den Zollagenten: Für die Abwicklung wird der Zollagent zusätzliche Gebühren berechnen.
  4. Sicherstellung der Beendigung: Es muss gewährleistet werden, dass beim Reimport das Verfahren der vorübergehenden Ausfuhr beendet wird (insbesondere bei verschiedenen Agenten).

Carnet ATA vs. vorübergehende Ausfuhr: Welche prozessualen Rahmenbedingungen existieren?

Eine klassische Zollanmeldung ist beim Carnet ATA in keinem der teilnehmenden Länder notwendig; es genügt die Abstempelung und Vorführung der Ware. Dies erleichtert den Zollprozess erheblich und reduziert den bürokratischen Aufwand für den Exporteur. Die Durchführung von Schulungen für interne Mitarbeiter ermöglicht es Unternehmen, das Carnet ATA-Verfahren eigenständig zu handhaben. Dies trägt dazu bei, den Prozess effizienter zu gestalten und die Abhängigkeit von externen Dienstleistern zu minimieren. Für den reisenden Geschäftspartner bedeutet die Verwendung des Carnet ATA in der Regel keinen großen Aufwand. Die notwendigen Schritte, wie die Vorführung der Waren und das Abstempeln des Carnet ATA, können vergleichsweise unkompliziert durchgeführt werden.

Die prozessualen Rahmenbedingungen bei der vorübergehenden Ausfuhr setzen sich aus verschiedenen Aspekten zusammen. Im Gegensatz zum Carnet-ATA-Verfahren sind hier klassische Zollanmeldungen in vielen Ländern erforderlich. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft mögliche Sicherheitsanforderungen. Bei der vorübergehenden Ausfuhr kann es erforderlich sein, eine Sicherheit zu hinterlegen. Der Verzollungsprozess bei der vorübergehenden Ausfuhr kann im Vergleich zum Carnet-ATA-Verfahren als aufwendiger betrachtet werden-

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die prozessualen Rahmenbedingungen bei der vorübergehenden Ausfuhr mit einem höheren Maß an bürokratischem Aufwand und potenziellen Verzögerungen im Import- und Exportprozess verbunden sein können.

Carnet ATA oder vorübergehende Ausfuhr: Was ist besser?

Sowohl das Carnet ATA als auch die vorübergehende Ausfuhr bieten eigene Vor‑ und Nachteile. Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, zum Carnet ATA zu tendieren, da Sie hierfür keinerlei große Voraussetzungen mitbringen müssen, sofern im jeweiligen Zielland die Carnet‑ATA‑Nutzung möglich ist.

Wichtig ist jedoch, dass Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen des Punktes 2, für die Sie kein Carnet ATA ausstellen dürfen, zwingend berücksichtigen.

Für alle anderen Länder, in denen das Carnet ATA nicht möglich ist, gilt die vorübergehende Ausfuhr als Mittel der Wahl.