Carnet ATA, TIR, CPD: Definition, Bedeutung und Anwendung

Carnet ATA, TIR, CPD: Definition, Bedeutung und Anwendung

Im internationalen Warenverkehr führen Sie immer wieder Waren ins Ausland aus. Normalerweise fallen dafür Zollgebühren an. Möchten Sie Waren nur kurzfristig über die eigene Landesgrenze hinaus befördern und zeitnah wieder ins eigene Land zurückbringen, unterstützt Sie das Carnet ATA Verfahren. Jedoch gibt es für unterschiedliche Transportwege auch spezifische Carnets. Hierzu gehört das Carnet TIR und das Carnet CPD.

    Was ist das Carnet ATA?

    Das Zolldokument Carnet ist ein Heft. Der Begriff Carnet hat seinen Ursprung aus dem Französischen. Mit dem Begriff taucht auch immer die Abkürzung ATA auf. Die Abkürzung ATA steht für vorübergehende Einfuhr. Zusammen ist das Carnet ATA eine Art Reisepass für Waren, besser bekannt als Zollpassierschein. Diesen können Sie für das Einführen von Waren, die sich vorübergehend im Ausland befinden, verwenden. Sprich: Über die Grenzen des eigenen Landes hinaus.

    Das meint vor allem Waren wie Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung.

    • Als Warenmuster bezeichnet man Produkte, die bereits produziert wurden oder Modelle von Produkten, die hergestellt werden sollen. Im Carnet-Verfahren dienen sie nur zu Werbezwecken.
    • Berufsausrüstung ist unter anderem Ausrüstung die für die Messung, Prüfung, Montage oder der Überwachung dient. Ausrüstung bringt auch Fernsehen, Film und Presse mit in ein anderes Land der EU.

    Durch das Carnet-Verfahren entfallen sämtliche sonst üblichen Zollgebühren für die Einfuhr und Ausfuhr im Einfuhrland. So spart der Reisende enorme Kosten, die üblicherweise zwischen 20 Prozent und 40 Prozent des Warenwertes als Sicherheitsleistung zu hinterlegen sind. Die genaue Prozentzahl bestimmt die jeweilige Zollverwaltung des Landes.

    Carnet ATA: Beantragung, Fristen und Anwendungsbereich

    Das Carnet ATA wird von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgegeben und dient der schnellen Grenzabfertigung bei beliebiger Nutzung innerhalb der gewährten Gültigkeitsdauer – diese beträgt 12 Monate. Teilweise fallen auch Ausfuhrdokumente weg. Sind die erforderlichen Dokumente bei der IHK eingereicht, dauert es ca. einen Werktag für die Bearbeitung.

    Man kann die Frist des Carnet auch verlängern. Dafür kann man bei Ausnahmen ein Anschluss-Carnet beantragen. Allerdings muss man sich frühzeitig darum kümmern, indem man Kontakt mit der zuständigen Handelskammer aufnimmt.

    Um genau über alles Bescheid zu wissen, setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen IHK in Verbindung. Denn: Es wird immer wieder Neuerungen diesbezüglich geben.

    Sämtliche Dokumente des Carnets gelten in der Gemeinschaft, welche sich im Zollgebiet befinden, und diese finden auch nur hier Anwendung! Da sich die EU als Wirtschaftsraum sieht, entfallen auf die Anwendung der Vorschriften und der Anwendung des Carnet ATA die Formalitäten und Kontrolle der Binnengrenzen beim Überschreiten.

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    Wer benötigt das Carnet ATA?

    Den Zollpassierschein benötigen Privatpersonen und auch Personen, die kurzfristig geschäftlich mit Waren ins Zielland (Einfuhrland) einreisen wollen. Die Personenkreise müssen den Zollpassierschein beantragen und bewilligen lassen, danach kann man ihn nutzen. Bei den Waren, die mitreisen, muss es sich um spezifische Waren für Messen, Beruf, oder Ähnlichem handeln.

    Gemeinschaftswaren, die beim Carnet ATA angenommen werden, sind beispielsweise:

    • Berufsausrüstung – beim Fotografen handelt es sich hierbei um sämtliche Kameras und Objekte plus Zusatzausrüstung.
    • Waren für Messen, Kongresse usw. –  Sie dienen der Verwendung beziehungsweise Vorstellung.
    • Material – welches zu pädagogischen oder wirtschaftlichen Zwecken benötigt wird.
    • Labormaterial – für die Medizin oder Chirurgie.
    • Sämtliche Ausrüstung für Einsatzkräfte – vorrangig für Katastrophengebiete.
    • Muster – welche für die Vorführung bei Kunden unabdingbar sind.
    • Kunstwerke – für Ausstellungen oder zum Verkauf.
    • Produktionsmittel – allerdings dürfen diese nur dem Austausch dienen.
    • Magnetische Bänder und magnetische Drähte oder Filme – dienlich für die Vertonung und der Vervielfältigung des Materials.
    • Lebendige Tiere – allerdings nur für die Dressur, zur ärztlichen Behandlung, zu Trainingszwecken oder zur Zucht.
    • Werbematerial für den Fremdenverkehr – die Anzahl des Werbematerials erfragen Sie unbedingt beim zuständigen Amt.
    • Gut für Seeleute – dieses muss der Betreuung dienen.
    • Waren, die unter Aufsicht staatlicher Behörden liegen.

    Wo bekommt man das Carnet ATA?

    Möchten Sie das Carnet ATA in Deutschland beantragen, ist die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) verantwortlich. Diese arbeitet eng mit der Euler-Hermes Kreditversicherung-AG zusammen.

    Beide Unternehmen bewilligen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, Ihr Carnet ATA Formular. Bevor Sie Ihre Reise antreten, ist das Binnenzollamt verpflichtet, die Ausfuhr- bzw. Einfuhrwaren zu begutachten.

    Ist die Reise, ob geschäftlich oder privat, beendet oder ist die Gültigkeitsdauer des Carnets abgelaufen, ist das Formular an die zuständige Behörde zurückzusenden.

    Welche Kosten entstehen für das Carnet ATA?

    Die Industrie- und Handelskammer (IHK) veranschlagt Kosten für die Beantragung und die Genehmigung eines Carnet ATA.

    Achtung: Je nach Ausstellungskammer und Land variieren die Kosten. Im Schnitt fallen folgenden Kosten an:

    • den Vordruck des Carnet ATA in Höhe von 3 Euro.
    • die IHK-Ausstellungsgebühr setzt die Kosten für Mitglieder bei circa 60 Euro an und für Nichtmitglieder auf circa 90 Euro.
    • nicht ordnungsgemäß erledigte Anträge bis zu ungefähr 90 Euro.

    Zu diesen eben genannten Kosten kommt die Versicherungsprämie, die besser bekannt als Versicherungsentgelt ist. Diese wird von der Euler Hermes berechnet. Auch ist die Höhe des Versicherungsentgelts gestaffelt.

    Beträgt der eingetragene Wert bis zu 9.999 Euro, zahlen Sie ein Entgelt von 35 Euro. Liegt der eingetragene Wert zwischen 10.000 Euro und 24.999 Euro so kommen 60 Euro Versicherungsprämie auf Sie zu.

    Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die einen Warenwert von 10.000 Euro oder Unternehmen mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft ohne Befristung mit einem Warenwert von 300.000 Euro haben, bekommen auf die Versicherungsprämie eine Vergünstigung gewährt.

    Gültig sind die Wertgrenzen nur, wenn die Bonität vorausgesetzt ist. Ist die Bonität nicht gegeben, kann die IHK den Carnetantrag nicht selbst entscheiden. Hier wird eine Kreditentscheidung über die Euler Hermes ersucht.

    Aus welchen Formularen besteht das Carnet ATA?

    Das gesamte Formular für die Teilnahme am Carnet-Verfahren besteht aus folgenden Einzelblättern:

    • Grünes Deckblatt,
    • gelbes Formular für die Ausfuhr,
    • weißes Formular für die Einfuhr,
    • gelbes Formular für die Wiedereinfuhr,
    • weißes Formular für die Wiederausfuhr.

    Zusätzlich gibt es blaue Trennblätter und wenn nötig – beim Transport mehrerer Waren – Zusatzblätter.

    Was ist beim Ausfüllen des Carnet-Formulars zu beachten?

    Das Carnet-Formular darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Selbst wenn Deutschland dies erlauben würde, gibt es einige Mitgliedsländer, die das nicht wünschen. Deshalb hat man sich geeinigt, dass sowohl der Antrag für das Carnet ATA als auch das Deckblatt und die Einlageblätter nur mit der Schreibmaschine oder dem Computer auszufüllen sind.

    Was gibt es beim Ausfüllen der Rückseite des Carnet ATA zu beachten?

    Auf der Rückseite des Formulars geht es nun darum, die Waren, welche mit Ihnen auf Reisen gehen, einzeln aufzulisten. Aber Achtung: Um keine Vorkommnisse zu erzeugen, gilt es einiges zu beachten!

    Hinweis: Bevor Sie nun die Waren in das Formular eintragen, beschriften Sie die einzelnen Produkte mit Nummern. Am besten eigenen sich Klebepunkte, die zum Beispiel mit den Zahlen 1 bis 10 versehen sind. Die Punkte sollten sich bis zum Reiseende nicht von den Waren lösen.

    Spalte 1: Tragen Sie alle Zahlen von 1 bis 10 mit Ware in diese Spalte ein. Sind sich Waren ähnlich, zum Beispiel Objekte für die Kamera, können Sie diese mit den Zahlen in einer Spalte zusammenfassen. Beispiel: Objekt 1 und Objekt 2 – Eintrag in Spalte 1 = Objekt 1-2 

    Spalte 2: Waren sind für den Zoll so zu beschreiben, dass diese für den Zollbeamten leicht zu erkennen sind. Zu empfehlen sind unter anderem Merkmale, wie Seriennummer und Hersteller-Name. Auch exakt beschriebene Farbmuster sind möglich. Lassen Sie Kunstwerke oder Kleidung reisen, hängen Sie dem Antrag eine Fotoliste an. So kann bei der Identifizierung rein gar nichts schief gehen.

    Spalte 3: Diese bezieht sich auf die Anzahl der gesamten Waren, die das Land verlassen.

    Spalte 4: Diese bezieht sich auf das Gesamtgewicht aller Waren, die mit Ihnen reisen. Diese Angabe ist Pflicht, da Länder wie die Schweiz, die Türkei oder Serbien darauf bestehen.

    Spalte 5: Hier geht es um den Warenwert – den aktuellen Zeitwert. Dieser Betrag muss so genau wie nur irgendmöglich sein. Berechnen Sie bei der Angabe der Gesamtsumme nicht die Umsatzsteuer mit ein.

    Spalte 6: Einzutragen ist hier der ISO-Ländercode.

    Ist alles korrekt ausgefüllt, unterschreiben Sie auf dem grünen Formular rechts unten und auf dem Antrag selbst.

    Wichtig ist, dass nachdem ein Carnet ausgestellt wurde, keine Veränderungen mehr getätigt werden dürfen. Auch das Hinzufügen oder Herausnehmen von Einlageblättern ist nicht zulässig. Einige Blöcke des Carnets werden erst unmittelbar vor Grenzübertritt ausgefüllt. Dazu zählen die Blöcke D, E und F.

    Was passiert, wenn man Waren nicht fristgerecht zurückführt?

    Führt man die Waren nicht rechtzeitig oder gar nicht wieder ins Ursprungsland zurück oder liegen Unregelmäßigkeiten vor, fordert die zuständige ausländische Zollbehörde Angaben zur Einfuhr vom Zollbürgen. Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) ist in Deutschland die Zollbehörde, die durch die Euler Hermes abgesichert ist.

    Führt man Carnet-ATA-Waren nicht in die EU zurück, ist der Ausfuhrzollstelle die Ausfuhranmeldung und das Carnet-Formular vorzulegen.

    Achtung: Für alle Angelegenheiten haftet der Carnetinhaber.

    Hauptaufgabe des Inhabers ist die korrekte Erledigung gegenüber dem Zollbürgen. Hält dieser sich nicht an die ordnungsgemäße Erledigung, kommt es zu folgenden Berechnungen für den Carnetinhaber:

    • Zölle
    • Einfuhrabgaben
    • Regulierungsgebühren
    • Ordnungsstrafen
    • Zinsen für den vorliegenden Zeitraum

    Was ist das Carnet TIR?

    Dieses Zolldokument findet Anwendung, wenn der Warentransit über den Straßenverkehr stattfindet. Die Besonderheit des TIR-Formulars: Es dient dem erkennbaren Transport zwischen Landesgrenzen, die NICHT am gemeinschaftlichen Versandverfahren teilnehmen.

    Das TIR ist kein Ersatz für das ATA und dient nicht der kurzfristigen Ausfuhr. Denn: Versenden Sie Waren per TIR findet eine Zollkontrolle ausschließlich an der ausgehenden Zollstelle und der Zollstelle des Bestimmungsortes statt.

    Waren dürfen nur mit dem Carnet TIR ausgesandt werden, befördert man diese mit einem LKW oder einem Behälter. Grund: Diese Transportmittel kann man nach den Bestimmungen des TIR-Abkommens regelkonform verplomben. Zu erkennen sind die Transportmittel an dem weißen Schild mit den Buchstaben TIR, welches sichtbar an den Fahrzeugen angebracht ist. Wann Sie das Carnet TIR verwenden können, lesen Sie im Artikel  – Wofür kann ich ein Carnet T.I.R. verwenden?

    Was ist das Carnet CPD?

    Dieses Formular aus der Carnet-Formular-Reihe dient der Übersendung von Waren mit Kraft- und Wasserfahrzeugen. Es ist eine Pflicht, dieses Formular bei sich zu führen, damit die Ware zollfrei durch eventuell zahlreich angesteuerte Länder durchreisen kann. Es kann sogar in mehreren Ländern benutzt werden. Dafür informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer zuständigen Zollstelle, da auch in diesem Bereich Neuerungen keine Seltenheit sind.

    Nachteil: Meist ist das Reisedokument nur für eine Reise gültig oder ist mit einer maximalen Dauer begrenzt.

    Um das Carnet CPD zu erhalten, müssen Sie eine Bürgschaft oder Kaution hinterlegen, nur so erhalten Sie das genehmigte CPD.

    Das CPD ist ein Zollpassierscheinheft, welches nur für die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmitteln im Einfuhrland steht. Damit es zu keinen unerwünschten Verzögerungen an der Grenze kommt, wird empfohlen für die Ausstellung des Carnets die englische Sprache zu verwenden.

    In welchen Ländern findet das Carnet-Verfahren Anwendung?

    Alle Mitgliedsländer (Vertragsstaaten) möchten wir nicht aufzählen. Eine Komplettliste alle Länder finden Sie beispielsweise bei der IHK. Damit Sie einen kleinen Überblick erhalten, welche Länder am Carnet-Verfahren teilnehmen, sind die Häufigsten hier gelistet:

    • Belgien
    • Luxemburg
    • Bulgarien
    • Dänemark
    • Deutschland
    • Estland
    • Niederlande
    • Schweden
    • Ungarn
    • Zypern
    • Österreich
    • Slowenien
    • Hongkong

    Besonderheiten bei den Einfuhrländern, die am Carnet-Verfahren teilnehmen

    • In Kanada gilt: kein ATA auf Messegut und Ausstellungsgut.
    • Algerien lässt nur eingeschränkt Warenmuster zu. Beachten Sie die nationalen Regelungen diesbezüglich.
    • In China, Pakistan, Tunesien und einigen Ländern mehr, ist bei Warenmustern überhaupt kein ATA möglich. Die teilnehmenden Länder erfragen Sie bei der Zollbehörde.
    • Berufsausrüstung ist unter anderem in Mexiko oder Macau nur eingeschränkt möglich. Beachten Sie auch hier die nationalen Regelungen.
    • In China und Indien darf gar keine Berufsausrüstung auf Reisen gehen.
    • Russland empfiehlt vor Anwendung des ATA mit dem Empfänger Absprachen zu treffen.
    • Dänemark fordert für die Insel Färöer eine Ausstellung des Carnets von Unternehmen, die nicht aus der EU stammen. Grönland hingegen lehnt alle Carnets ab.
    • Frankreich akzeptiert nur in bestimmten Territorien Carnets.
    • Der Zoll in der Türkei fordert den Empfänger der Ware im Feld B einzutragen. Auch eine Vollmacht der zuständigen Handelskammer ist für ein Carnet in der Türkei erforderlich.

    In welchen Ländern findet das Carnet-Verfahren keine Anwendung?

    • Karibik: Anguilla, Bahamas, Bermuda, Dominica, Jamaika, UK und US Virgininseln und viele mehr.
    • Mittlerer Osten: Ägypten, Jordanien, Katar, Kuwait, Oman, Saudi Arabien, Syrien, VAE
    • Zentral und Südamerika: Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Honduras, Mexiko
    • Sonstige Gebiete: Färöer, Fidschi, Grönland, Irak, Kenia, Philippinen, Indonesien

    Tipp: Schauen Sie in unsere Checkliste, ob Sie für die Vorübergehende Verbringung von Waren alles zusammen haben.

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