Zollagent: Wann Sie einen Zollagent oder Vertreter benötigen

Zollagent: Wann Sie einen Zollagent oder Vertreter benötigen

Für Exporteure, die keine Niederlassung im Vereinigten Königreich haben, kann es notwendig sein, eine verantwortliche Person (Authorised Representative) mit Sitz in Großbritannien zu benennen. Wann dies der Fall ist und bei welchen Geschäften Sie einen Zollagenten benötigen, lesen Sie hier.

    Wann benötigen Sie einen Zollagenten?

    Ob für Ihre Sendungen in das Vereinigte Königreich (VK) ein Zollagent für Sie tätig sein muss, hängt von der mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen ab:

    • Wenn Sie als Exporteur für die Verzollung im VK zuständig sind, benötigen Sie einen Zollagenten vor Ort. Dies ist z. B. bei der Lieferbedingung DDP (delivery duty paid/geliefert verzollt) der Fall. Alternativ können Sie ihm anbieten, die Lieferbedingung an die neue Situation anzupassen und anstatt DDP die Lieferbedingung DAP (Delivered at place/geliefert benannter Ort) zu verwenden.
    • Nimmt Ihr Kunde hingegen die Einfuhrverzollung vor, benötigen Sie in der Regel keinen Zollagenten vor Ort.
    Sie können also selbst steuern, ob Sie einen Zollagenten benötigen. Möchten Sie dies vermeiden, vereinbaren Sie Lieferbedingungen, bei denen der Kunde die Verzollung vornimmt.

    Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?

    Nicht immer ist es möglich, darauf zu bestehen, dass Ihr Kunde die Einfuhrverzollung vornimmt. Von meinen Kunden höre ich oft, dass die Lieferbedingung schon vor dem Brexit bestand und auch jetzt weiterhin Bestand hat.

    Bedenken Sie aber in diesem Fall, dass die Kosten seitdem für Sie höher ausfallen, denn das VK zählt nun als Drittland. Das bedeutet für Sie, bei der Lieferbedingung DDP, geliefert verzollt, tragen Sie u. a. diese Kosten:

    • Lieferung und Transport der Ware bis zum Kunden
    • Kosten und Gebühren für die Entladung am Bestimmungsort
    • Kosten für die Beschaffung und die Bereitstellung der Transportdokumente
    • ggf. Zölle, Steuern und sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der Einfuhrabfertigung

    Kalkulieren Sie die zusätzlichen Kosten unbedingt in Ihre Angebotskalkulation mit ein. Ihrem Kunden wird klar sein, dass aufgrund der geänderten Ausgangssituation eine Anpassung der Preise notwendig ist.

    Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Spediteur. In vielen Fällen bieten diese Ihnen den Service der Verzollung vor Ort an oder können Ihnen einen passenden Ansprechpartner nennen. Auch die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer hat auf ihrer Internetseite eine Liste mit Zollagenten verlinkt. Fragen Sie unbedingt vorab die Kosten an, denn sie variieren von Anbieter zu Anbieter stark.

    Welche Unterlagen benötigt ein Zollagent?

    Haben Sie einen Zollagenten mit freien Kapazitäten gefunden, wird er für Sie die Zollabwicklung vor Ort vornehmen. Dafür benötigt er von Ihnen:

    • eine Vollmacht, dass Sie ihn mit der Verzollung der Ware beauftragen
    • weitere Dokumente wie z.B. Rechnung und Packliste

    Wann benötigen Sie einen verantwortlichen Vertreter?

    Ein verantwortlicher Vertreter (Authorised Representative) ist eine natürliche oder juristische Person, die im VK ansässig ist. Sie handelt im Namen eines außerhalb des VK ansässigen Herstellers (z. B. Ihnen als Exporteur) in Bezug auf ausgewählte Aufgaben, die im Zusammenhang mit Verpflichtungen eines Herstellers stehen.

    Für einige Branchen und Produkte ist ein verantwortlicher Vertreter vorgeschrieben. Dazu gehören z. B.:

    • Chemie
    • Kosmetik
    • Nahrungsmittel
    • Medizintechnik
    • Elektronikindustrie
    • bestimmte Produkte, die mit dem neuen UKCA-Label gekennzeichnet sein müssen

    Wo finden Sie einen verantwortlichen Vertreter?

    Die Deutsch-Britische IHK hat dazu eine Liste zusammengestellt. Diese ist sehr übersichtlich gestaltet, da sie die Anbieter sortiert hat nach

    • Branchen
    • Serviceanbietern ohne bestimmte Industrieanbindung (unter UKCA).

    Welche Aufgaben übernimmt ein Vertreter für Sie?

    Die Aufgaben, die der verantwortliche Vertreter für Sie übernimmt, variieren je nach Produkt. Dazu gehören z. B.:

    • eventuell notwendige Registrierungen Ihrer Produkte vornehmen
    • Konformitätserklärungen erstellen
    • prüfen und durchführen eines eventuellen Konformitätsbewertungsverfahrens
    • technische Dokumentation mit Ihnen absprechen
    • Korrespondenz mit Behörden
    Suchen Sie nach einem Dienstleister speziell für Ihre Branche und halten Sie Rücksprache, welche Voraussetzungen für Ihre Produkte erforderlich sind. Wenn Sie sich nach den entstehenden Kosten erkundigen, denken Sie daran, sich diese nach einmaligen und laufenden Kosten aufgliedern zu lassen.