EORI-Nummer: Definition, Verwendung und Beantragung

EORI-Nummer: Definition, Verwendung und Beantragung

In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit der EORI-Nummer im Detail auf sich hat, wann Sie sie benötigen, wie Sie sie beantragen und was Sie zur adäquaten Verwaltung dieser Nummer wissen müssen.

    Was ist die EORI-Nummer?

    Anhand der Economic Operators Registration and Identifikation Number (EORI-Nummer) wird Ihr Unternehmen zu Zollzwecken registriert und identifiziert. Sie ist EU-weit gültig und hat bereits im Jahr 2009 die deutsche Zollnummer abgelöst. Die EORI-Nummer dient allerdings nicht nur der Beteiligtenidentifikation gegenüber der Zollverwaltung. Auch im Bereich der Exportkontrolle ist sie gänzlich unverzichtbar

    Wann brauchen Sie die EORI-Nummer?

    Im Rahmen der Exportkontrolle ist die EORI-Nummer unter anderem aus folgenden Gründen bedeutend:

    • Sie benötigen die EORI-Nummer als Pflichtangabe für sämtliche Formulare mit Bezug zur Exportkontrolle.
    • Außerdem können Sie sich nur mit einer gültigen EORI-Nummer bei ELAN-K2 registrieren.

    Aktuelle Informationen, Strategien und Handlungsanweisungen, mit denen Sie die Risiken im Außenhandel rechtzeitig erkennen und souverän meistern erhalten Sie in dem Informationsdienst „Zoll und Außenhandel aktuell“.

    Darüber hinaus besteht in den folgenden Fällen im zollrechtlichen Kontext eine Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer. In schriftlichen bzw. elektronischen Zollanmeldungen für

    • den Anmelder und dessen Vertreter,
    • den Empfänger bei der Einfuhr,
    • den Versender/Ausführer und Subunternehmer bei der jeweiligen
      Versendung/ Ausfuhr

    In summarischen Ein- und Ausgangsmeldungen für

    • den Beförderer (bzw. in ATLAS-EAS: den Verbringer) beim Eingang,
    • den Anmelder bzw. Änderungsbevollmächtigten,
    • den Empfänger beim Eingang (soweit bekannt),
    • den Versender beim Ausgang (soweit bekannt)

    In Anmeldungen zur vorübergehenden Verwahrung für

    • den Gestellenden,
    • den Verwahrer,
    • den Verfügungsberechtigten
    Auch Privatpersonen benötigen ggf. eine EORI-Nummer. Und zwar wenn sie genehmigungspflichtige Ausfuhren abwickeln wollen oder wenn sie nicht nur gelegentlich (also öfter als 10-mal im Jahr) schriftliche oder elektronische Zollanmeldungen abgeben.

    Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen für eine EORI-Nummer erfüllen?

    Gelten Sie bzw. Ihr Unternehmen als Wirtschaftsbeteiligter, der mit Tätigkeiten befasst ist, die vom Zollrecht abgedeckt sind, benötigen Sie eine EORI-Nummer. 

    Die folgenden Voraussetzungen müssen Sie bzw. Ihr Unternehmen unter anderem erfüllen:

    • Es muss sich um eine natürliche oder juristische Person handeln (z. B. GmbH, AG usw.) oder eine rechtsfähige Personenmehrheit (z. B. Personengesellschaft) vorliegen.
    • Es muss eine Geschäftstätigkeit vorliegen. Das ist bei Tätigkeiten der Fall, für die eine Gewerbeanmeldung oder eine Anmeldung zum Handelsregister erforderlich ist (bzw. die Ausübung eines freien Berufs).
    • Die Tätigkeit muss unter das Zollrecht fallen (das ist z. B. dann der Fall, wenn Zollanmeldungen oder summarische Anmeldungen abgegeben oder Waren gestellt werden).
    Eine Tätigkeit, die unter das Zollrecht fällt, liegt beispielsweise aber nicht vor, wenn nur eine einzige Einfuhr veranlasst wird, die nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit steht (z. B. ein Lindauer Taxiunternehmen bestellt einmalig Pralinen in der Schweiz).

    Erhalten nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten eine EORI-Nummer?

    Sie werden als „Niederlassung“ unter der EORI-Nummer des rechtlich selbstständigen Hauptsitzes des Unternehmens registriert. Auch die Registrierung dieser Niederlassungen beantragen Sie via IBA oder Formular 0870.

    Vor dem Echtbetrieb von ATLAS Release 8.4.5 haben auch nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten eigenständige EORI-Nummern erhalten. Diese werden nun sukzessive „umgehängt“ (also an die EORI-Nummer des Hauptsitzes angehängt). Hat eine Ihrer Niederlassungen eine eigene EORI-Nummer erhalten, müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Niederlassungsnummer stellen. Sofern noch nicht geschehen, wird die Generalzolldirektion bezüglich der Umstellung auf Sie zukommen. Bis zum Umstellungszeitpunkt müssen Sie für die Niederlassung die erteilte EORI-Nummer verwenden.

    Können Unternehmen nur eine einzige EORI-Nummer haben?

    Die EORI-Nummer dient der Identifikation gegenüber Behörden. Jeder Wirtschaftsbeteiligte (wozu auch Ihr Unternehmen zählt) und jede sonstige Person (beispielsweise eine Privatperson, sofern diese eine EORI-Nummer benötigt) erhält deshalb genau eine einzige EORI-Nummer (Ausnahme: vorgenannte Altfälle bezüglich nicht rechtsfähiger Unternehmensteile). Die Rechtsgrundlage für die EORI-Nummern finden Sie in Art. 9 Unionszollkodex (UZK) in Verbindung mit Art. 1 Nr. 18 der Delegierten Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA).

    Wo wird die EORI-Nummer beantragt?

    Auch wenn Sie die EORI-Nummer umfangreich im Bereich der Exportkontrolle einsetzen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht an der Vergabe und Verwaltung dieser Identifikations- und Ordnungsnummer beteiligt. Die EORI-Nummer erhalten Sie von der Zollverwaltung, genauer gesagt: von der Generalzolldirektion – Dienstort Dresden – Stammdatenmanagement.

    Sind Sie in der EU ansässig erfolgt die Antragstellung im Mitgliedstaat, in dem Sie ansässig sind. Sind Sie im Drittland ansässig erfolgt die Antragstellung in dem Mitgliedstaat, in dem Sie erstmalig als Anmelder auftreten bzw. eine Entscheidung beantragen wollen

    Wie beantragen Sie die EORI-Nummer?

    Die Erteilung der EORI-Nummer ist kostenlos. Erforderlich dafür ist allerdings ein förmlicher Antrag. Beantragen können Sie sie über das Bürger- und Geschäftskundenportal des deutschen Zolls oder via Formular 0870 („Beteiligte Stammdaten – EORI-Nummer“).

    Alle hierfür erforderlichen Informationen finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Zolls. Eine rechtsverbindliche Unterschrift ist hier unerlässlich. Senden Sie den unterschriebenen Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen per E-Mail (als PDF-Dokument) schriftlich oder per Fax an die Generalzolldirektion.

    Was ist beim Antrag der EORI-Nummer zu beachten?

    1. Die Zollverwaltung stellt eine Ausfüllanleitung zur Verfügung. Berücksichtigen Sie die darin enthaltenen Vorgaben und Hinweise.
    2. Legen Sie dem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei (beispielsweise Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung usw.).
    3. Füllen Sie sämtliche Pflichtfelder aus.
    4. Können Sie einzelne Pflichtfelder nicht bearbeiten, weil entsprechende Informationen noch fehlen (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), müssen Sie das an geeigneter Stelle im Antrag kenntlich machen und die fehlenden Informationen unverzüglich nachreichen (entweder per IBA oder per Formular 0870 – je nachdem, für welchen Antragsweg Sie sich entschieden hatten). Beim Nachreichen der Unterlagen müssen Sie, um die Zuordnung zu ermöglichen, die bereits erteilte EORI-Nummer als Referenz angeben.

    Entscheidung über die veröffentlichten Daten

    Wie in jedem Bereich, in dem persönliche bzw. unternehmensbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, sollten Sie sich Gedanken über die Datensicherheit und den Datenschutz machen. Die Daten, die im Zusammenhang mit der EORI-Registrierung gespeichert werden, werden (teilweise) veröffentlicht. Mit Ihren Daten, die im Rahmen der Registrierung erhoben und gespeichert wer- den, geschieht Folgendes:

    Sie werden zur Abfrage durch die Behörden anderer Mitgliedstaaten an die EU übermittelt (z. B. zum Zwecke der Identifikation). Ebenso werden diese in eine öffentlich zugängliche Datenbank aufgenommen. Jeder Interessierte kann damit die Gültigkeit von EORI-Nummern unkompliziert online überprüfen. Welche Daten Ihres Unternehmens hier öffentlich sichtbar werden, hängt von Ihrer Entscheidung ab. Haben Sie im Rahmen der Antragstellung die Freigabe für die Veröffentlichung erteilt, werden Namen und Anschrift Ihres Unternehmens mit angezeigt. Erteilen Sie die Freigabe dagegen nicht, wird lediglich die ültigkeit der Nummer bestätigt (oder eben nicht).

    Was tun bei Änderungen an den Stammdaten?

    Kommt es zu Änderungen hinsichtlich Ihrer Stammdaten (z. B. relevante Adressänderungen oder Umfirmierungen), müssen Sie das der Generalzolldirektion unmittelbar anzeigen. Sie erledigen das wiederum mittels IBA oder mit dem Formular 0870. Dem Änderungsantrag müssen Sie den aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung beilegen.

    Die Generalzolldirektion hat eine spezielle Kontaktstelle für Fragen zur EORI-Nummer eingerichtet. Sie erreichen diese Kontaktstelle unter Tel.: 0351-44834-540 oder E-Mail: info.eori@zoll.de. Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich für Fragen zur EORI- Nummer vorgesehen. Ihre Anträge können Sie hierüber nicht einreichen.

    Diese Daten werden übrigens seitens der Behörden unter Ihrer EORI-Nummer gespeichert:

    • Adressdaten
    • Erteilte Bewilligungen
    • Zur Verfügung stehende Netzanbindungen

    Benötigt man für die Nutzung von ATLAS eine EORI-Nummer?

    Als Wirtschaftsbeteiligter benötigen Sie bei der Nutzung von ATLAS zwingend eine EORI-Nummer. Seit ATLAS Release 8.4 und AES Release 2.1 ist dies Grundvoraussetzung. Von diesem Grundsatz besteht eine Ausnahme: Haben Sie noch keine EORI-Nummer erhalten, aber diese bereits beantragt, können Sie Zoll-, Aus- fuhr- und Versandanmeldungen bis auf Weiteres auch ohne EORI-Nummer abgeben, sofern Sie die erfolgte Antragstellung nachweisen. Den Nachweis erbringen Sie folgendermaßen:

    • EORI-Nummer per IBA beantragt: Reichen Sie den Ausdruck des IBA mit ein.
    • EORI-Nummer per Formular 0870 beantragt: Legen Sie einen Nachweis über das Einreichen des Antrags bei (z. B. Fax-Protokoll bzw. Fax-Sendebestätigung).

    Wie wird die Gültigkeit einer EORI-Nummer geprüft?

    Immer wieder kommt in Unternehmen die Frage auf, wie man möglichst schnell und unkompliziert die Gültigkeit einer EORI-Nummer prüfen kann. Die Lösung ist einfach. Eine entsprechende Abfrage können Sie mittels eines kostenlosen Tools der EU durchführen. Besuchen Sie dazu diese Seite der EU. Die Bedienung des Tools ist sehr einfach: Tragen Sie in das Suchfeld die EORI-Nummer ein, die Sie bestätigen lassen möchten. Neben der Bestätigung der EORI-Nummer erhalten Sie im Ergebnisfenster nun auch den Firmennamen und die Adresse des Unternehmens angezeigt – allerdings nur, wenn der Wirtschaftsbeteiligte der Veröffentlichung dieser Informationen im Rahmen der Beantragung auch zugestimmt hat.