Wann lohnt sich die Bewilligung als Authorized Economic Operator?
Wird Ihnen der AEO-Status bewilligt, ist das für Ihre Handelspartner das Zeichen, dass Ihr Unternehmen u. a. sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigt und in der Zollverwaltung als zuverlässiges Unternehmen angesehen wird. Dies hilft Ihnen dabei, einfacher Kontakt mit neuen Handelspartnern zu schließen und so aufgrund des Zertifikats schneller an neue Aufträge zu kommen.
Je nachdem, welches Ziel Sie mit der Bewilligung verfolgen, können Sie entweder
- die AEO-Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (AEOC) oder
- die AEO-Bewilligung „Sicherheit“ (AEOS)
beantragen – oder auch direkt beide zusammen (dann verfügen Sie über die sogenannte Kombinierte Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit“ (AEOC und AEOS)).
Wie beantragen Sie den AEO?
Beantragen können den AEO grundsätzlich alle Wirtschaftsbeteiligten, die im Zollgebiet der Union ansässig sind, z. B. Hersteller, Lagerinhaber, Zollagenten, Ausführer, Speditionen, Beförderer bzw. Frachtführer und Einführer, also jeder, der mit der Zollabwicklung in Berührung kommt.
Den Antrag für den Erhalt einer AEO-Bewilligung sollten Sie möglichst elektronisch per Interneteingabe beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Wenn Sie den Antrag elektronisch abgeben, können Sie mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen. Sie können den Antrag natürlich weiterhin auch in Papierform mit dem Formular 0390 abgeben. In beiden Fällen müssen Sie den unterschriebenen Antrag anschließend zusammen mit dem ausgefüllten Fragenkatalog zur Selbstbewertung bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt einreichen.
Was sind die Voraussetzungen für die AEO-Bewilligung?
Unter den folgenden 5 Voraussetzungen erteilt Ihnen das Hauptzollamt die AEO-Bewilligung
- Sie haben bisher die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten.
- Ihr Buchführungssystem wird als zufriedenstellend bewertet.
- Sie können Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.
- Ihr Unternehmen verfügt über angemessene Sicherheitsstandards (nur beim AEO-S).
- Ihre Zollabteilung bringt die praktische oder berufliche Befähigung (nur beim AEO-C) mit.
Voraussetzung 1: Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
Sie erfüllen die Vorschriften, wenn Ihr Unternehmen, Ihr Geschäftsführer und die für Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen in den letzten 3 Jahren keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- und steuerrechtliche Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit begangen haben. Dabei werden vom Zoll insbesondere folgende Personen zur Überprüfung herangezogen:
- Ihr Unternehmen,
- die Person, die für das antragstellende Unternehmen verantwortlich ist oder die Kontrolle über seine Leitung ausübt (die allgemeinen gesetzlichen Vertreter wie Geschäftsführer oder Vorstand),
- die Beschäftigten Ihres Unternehmens, die für Ihre Zollangelegenheiten zuständig sind (z. B. Leiter der Zollabteilung).
Voraussetzung 2: Zufriedenstellendes Buchführungssystem
Ihre Buchführung muss eine wirksame Überwachung und insbesondere die nachträgliche Prüfung gestatten. Die Daten müssen Sie so archivieren, dass ein Prüfpfad entsteht, z. B. durch interne Bezugsnummern. Die Aufzeichnungen, die Sie für Zollzwecke führen, müssen in Ihrem Buchführungssystem integriert sein oder den Abgleich der Informationen mit den Angaben im Buchführungssystem ermöglichen.
Ihr logistisches System muss zwischen Unionswaren und Nicht-Unionswaren unterscheiden und auch deren Lokalisierung ermöglichen. Bei der Beurteilung des Buchführungssystems und der Beförderungsunterlagen bewertet der Zoll Ihre vorgelegten Unterlagen und Erklärungen, Informationen aus den Prüfungsberichten sowie sonstige Erkenntnisse (z. B. von Ihren Zollstellen).
Voraussetzung 3: Nachweisliche Zahlungsfähigkeit
Zahlungsfähig ist Ihr Unternehmen nach diesem Kriterium, wenn
- sich Ihr Unternehmen in keinem Insolvenzverfahren befindet. Damit ist nicht das rechtliche Insolvenzverfahren gemeint, sondern eher eine faktische Unfähigkeit, entstandene und entstehende Schulden zu bezahlen.
- Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung seinen finanziellen Verpflichtungen bezüglich der Zahlung von Zöllen, Steuern und anderen Abgaben nachgekommen ist.
- Sie nachweisen können, dass Ihr Unternehmen über eine ausreichende finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, um seinen Verpflichtungen in Bezug auf Art und Umfang seiner Geschäftstätigkeit nachzukommen. Das Nettovermögen darf nicht negativ sein (Ausnahme: Der Negativsaldo kann ausgeglichen werden). Den Nachweis müssen Sie anhand von Aufzeichnungen der letzten 3 Jahre vor Antragstellung erbringen.
Voraussetzung 4: Angemessene Sicherheitsstandards (nur beim AEO-S)
Das zuständige Hauptzollamt prüft die angemessenen Sicherheitsstandards. Dies geschieht auf der Grundlage des Fragenkataloges, der gegebenenfalls vorgelegten Sachverständigengutachten, der Sicherheitszertifikate sowie einer Begehung der Liegenschaften Ihres Unternehmens. Wenn Sie den AEO-S beantragen wollen, müssen Sie darlegen, wie Sie die Sicherheit Ihrer Lieferkette garantieren. Das bedeutet, dass Ihre Geschäftspartner ebenso die gleichen Standards einhalten. Das können Sie z. B. durch die Verwendung von Sicherheitserklärungen erreichen. Die EU-Kommission hat ein Muster einer Sicherheitserklärung zur Verfügung gestellt, Sie können es auf www.zoll.de herunterladen. Die Zollbehörde verlangt des Weiteren, dass Sie eine für Sicherheitsfragen zuständige Kontaktperson benennen.
Voraussetzung 5: Praktische oder berufliche Befähigung (nur beim AEO-C)
Alle AEO-C müssen das Kriterium der praktischen oder beruflichen Befähigung der Zollabteilung nachweisen können. Den
Nachweis können Sie auf folgenden 4 Wegen erbringen:
- mindestens 3-jährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder
- Einhaltung einer von einer europäischen Normungsorganisation verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich
oder - erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang der jeweiligen zollrelevanten Tätigkeiten entspricht (z. B. eine Ausbildung in der Zollverwaltung) oder
- Beauftragung eines AEOC für Zollangelegenheiten.
Empfehlung: Die Voraussetzungen, um eine Bewilligung als AEO zu erhalten, sind sicher nicht wenige und bedeuten zunächst zusätzlich Arbeit und Kosten. Aber die Vorteile sind es auf jeden Fall wert, sich einmal die Arbeit zu machen.
Was sind die Vorteile vom AEO?
Vorteil | Nutzen im Detail |
Schnellere Bewilligung anderer zollrechtlicher Vereinfachungen | Da die Voraussetzungen für verschiedene Bewilligungen im Zollrecht an die Anforderungen des AEO angepasst wurden, können die meisten Bewilligungen durch den Status AEO ohne großen Aufwand erfolgen. Einige Bewilligungen setzen sogar eine AEOC-Bewilligung voraus. Dies bedeutet auch, dass die Voraussetzungen vom Zoll nicht mehr erneut geprüft werden müssen und somit die neuen Bewilligungen schneller erteilt werden können. |
Weniger Angaben in der Zollanmeldung erforderlich | Geben Sie als Inhaber einer AEOS-Bewilligung eine Vorabanmeldung in Form einer Zollanmeldung oder einer Wiederausfuhranmeldung ab, brauchen Sie keine weiteren Angaben als die in diesen Anmeldungen verlangten zu machen. |
Weniger Kontrollen | Als Inhaber einer AEO-Bewilligung müssen Sie seltener mit einer Prüfung von Waren oder Unterlagen rechnen. Sofern nach der Risikoanalyse dennoch eine weitergehende Prüfung erforderlich ist, wird diese vorrangig durchgeführt. Als Bewilligungsinhaber werden Sie i. A. davon vorab informiert. Als AEO können Sie auch beantragen, dass diese Kontrollen an einem anderen Ort als dem der Gestellung der Waren vorgenommen werden. |
Ermöglicht bessere Organisation im Unternehmen | Prozessoptimierung und interne Kontrollmechanismen führen auch zu indirekten Vorteilen wie weniger Diebstähle, weniger ungeklärte Verluste von Waren, weniger Verspätungen im Versand, weniger Sicherheitszwischenfälle und verbesserte Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern. |
Wettbewerbsvorteile durch das Gütesiegel AEO | Sie sind im Vorteil gegenüber Konkurrenten, die nicht über eine AEO-Bewilligung verfügen. Viele Unternehmen achten bei Beauftragung darauf, dass ihre Geschäftspartner ebenso über eine AEO-Bewilligung verfügen. |
Sie reduzieren die Sicherheitsleistung | Müssen Sie für ein Zollverfahren (z. B. Zolllager, aktive Veredelung) oder Ihr Verwahrlager Sicherheiten beim Zoll hinterlegen, bekommen Sie als AEO eine Reduzierung des Betrages genehmigt. |
Zentrale Zollabwicklung, Eigenkontrolle | Dies sind Vorteile, die durch den UZK geschaffen wurden. Sie können durch den AEO z.B. Exporte aus anderen EU-Ländern starten. Mittelfristig dürfen Sie auch die Zollabgaben selbst berechnen. |