Was ist ein AEO? Definition, Voraussetzungen, Nutzen

Was ist ein AEO? Definition, Voraussetzungen, Nutzen

AEO oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter ist ein Bestandteil des Sicherheitskonzepts der Europäischen Gemeinschaft. Was es damit auf sich hat, wer ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter werden kann und darf, das geben wir Ihnen ausführlich in diesem Artikel mit an die Hand.

    Was ist ein AEO?

    Der AEO ist ein Status, der von der Zollbehörde genehmigt wird. Dieser ist in 3 verschiedene Stufen unterteilt:

    1 Stufe: C = Customs Simplifications

    2 Stufe: S = Safety und Security

    3 Stufe: C & S = Full (beide vorherigen Stufen zusammen)

    Der Status Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ist ein Nachweis, dass man sich sicher im Außenwirtschaftsrecht und Zollrecht bewegt.

    Aktuelle Informationen, Strategien und Handlungsanweisungen, mit denen Sie die Risiken im Außenhandel rechtzeitig erkennen und souverän meistern erhalten Sie in dem Informationsdienst „Zoll und Außenhandel aktuell“.

    Wozu braucht man den AEO-Status?

    Man weist mit dem AEO-Status nach, dass man ein sicherer Geschäftspartner für alle anderen exportierenden und importierenden Unternehmen ist. Die Frage nach der Sicherheit der Geschäftspartner tritt immer häufiger in der deutschen Wirtschaft auf. Mit dem Erwerb des Status hat sich diese Frage beantwortet. Beweisen müssen Sie anderen Unternehmen nichts mehr.

    Nicht nur die Sicherheit ist mit diesem Status abgedeckt. Er bringt Ihrem Unternehmen auch einige weitere Vorteile.

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    Welche Vorteile birgt der AEO-Status?

    Insgesamt hat der Status des AEO (Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten) einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

    • Man kann sich in den USA oder Japan mit der EORI-Nummer und dem AEO-Status registrieren.
    • Vor allem in den USA verkürzen sich die Durchlaufzeiten zur Kundschaft.
    • Ihre Firma gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig.

    Weitere Vorteile, wenn auch nur indirekt, sind in der Prozessoptimierung mitinbegriffen. Unter anderem weniger:

    • Diebstähle,
    • Verlust von Waren, die ungeklärter Ursache unterliegen,
    • Versandverspätungen,
    • Zwischenfälle in der Sicherheit
    • und vor allem ist die Zusammenarbeit mit anderen Geschäftspartnern unkomplizierter!

    Wer darf den AEO-Status beantragen?

    Beantragen darf den Status des AEO – des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – jeder, der in der EU ansässig ist und sich am Zollgeschehen beteiligt.

    Beispiele hierfür sind:

    • Hersteller
    • Ausführer
    • Spediteur
    • Zollagent
    • Frachtführer
    • Einführer

    Zusätzlich dürfen juristische sowie natürliche Personen und Personenvereinigungen den Status beantragen. Allerdings müssen sich diese auch mit Tätigkeiten beschäftigen, die das Zollrecht betreffen.

    Beispiele für Tätigkeitsfelder:

    • Markforschungsrecht
    • Warenursprungsrecht
    • Präferenzrecht
    • Außenwirtschaftsrecht
    • Verbote und Beschränkungen
    • Verbrauchssteuerrecht
    • Einfuhrumsatzsteuerrecht

    Was sind die Voraussetzungen für ein AEO-Zertifikat?

    Egal, welches Zertifikat Sie erwerben möchten, es gilt bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Wesentlich sind folgende Punkte einzuhalten, beziehungsweise zu beachten:

    Sie –

    • haben sich an die Einhaltung der Zollvorschriften nach Artikel 39 a des Unionszollkodex (Zollkodex der Europäischen Union – ZK) gehalten.
    • verfügen über ein System für die Verwaltung von Geschäftsunterlagen und Beförderungsunterlagen, das Zollkontrollen nach Artikel 39 b Unionszollkodex ermöglicht.
    • können nach Artikel 39 c Unionszollkodex (Zollkodex der Europäischen Union – ZK) eine Zahlungsfähigkeit nachweisen.
    • erfüllen nach Artikel 39 d Unionszollkodex praktische und berufliche Fähigkeiten.
    • erfüllen nach Artikel 39 e Unionszollkodex die geeigneten Sicherheitsstandards (dieses sind nur vom Antragssteller bei einem AEO S zu erfüllen).

    Unter dem Punkt „Einhaltung der Zollvorschriften“ ist gemeint, dass es weder durch verantwortliche Mitarbeiter und/oder das Unternehmen selbst in der Vergangenheit zu schweren Verstößen im Zollrecht und/oder Steuerrecht geben darf. Der Punkt  „berufliche und praktische Fähigkeiten“ bezeichnet Personen, die Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Zollabwicklung vorweisen können.

    Welches Ziel wird durch den AEO-Status verfolgt?

    Jeder, vom Hersteller bis zum Endverbraucher, soll in der internationalen Lieferkette (supply chain) abgesichert sein. Um das nachzuweisen, eine AEO-Status-Erkennung weltweit nötig. Die Schweiz, Norwegen, Japan, China und die USA haben dieses Abkommen unterzeichnet. Hat man den Status AEO erzielt, so ist dieser auf keinen Zeitraum befristet. Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Status des zugelassenen Wirtschaftbeteiligten. Zur Verdeutlichung gehen wir noch mal genauer auf diese ein.

    Die drei Status des AEO

    AEOC (Customs Simplifications) – dient der Bewilligung von zollrechtlichen Vereinfachungen.

    AEOS (Safety und Security) – dient der Bewilligung zur Sicherheit.

    AEOC und AEOS (Full) – ist eine kombinierte Bewilligung der zollrechtlichen Vereinfachung und Sicherheit.

    Damit jeder zugelassene Wirtschaftsbeteiligte eine Übersicht aller Geschäftspartner bekommt, die auch einen AEO Status vorweisen können, steht ein Verzeichnis zur Verfügung, welches regelmäßig aktualisiert wird. Um für Ihre Geschäftspartner als AEO erkenbar zu sein, stellt dieses Verzeichnis den einfachsten Weg dar. Sie müssen lediglich einen Antrag stellen, um darin aufgenommen zu werden.

    Wie wird der AEO-Status beantragt?

    Seitens des Zolls wird ein Fragebogen zur Anmeldung bereitgestellt. Dieser Bogen beinhaltet Fragen, welche tief in die Unternehmensstruktur eindringen. Das Formular für das Antragsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Hauptzollamt. Online füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn. Alternativ zur Online-Version können Sie auch das Formular 0390 als Papierformat nutzen.

    Beide Formulare (Antragsformular und Fragebogen) reichen Sie beim zuständigen Hauptzollamt ein.

    Was ist beim Fragenkatalog zur Beantragung des AEOs zu beachten?

    Es ist unabdingbar, den Fragenkatalog zu beantworten, wenn Sie das AEO-Zertifikat erwerben möchten. Denn nur so kann sich die Zollverwaltung ein umfassendes Unternehmerbild machen. Sind Sie bereits im Besitz von Zertifikaten und Sachverständigengutachten, kann dies die Bearbeitung des Antrags für den zugelassenen Wirtschaftbeteiligten beschleunigen. Allerdings ist dies KEINE Voraussetzung für die Antragsstellung.

    Folgende Fragen bezüglich der Selbstbewertung kommen im Fragenkatalog auf Sie zu: Allgemeine Fragen zum Unternehmen und zur Unternehmensstruktur, Verbundenheit zu Inland und Ausland, zum bisherigen Einhalten der Zollvorschriften, sowie zur Buchführung, Logistik und zur Lagerung. Weitere wichtige Punkte, die Sie im Fragenkatalog zur Selbstbewertung zu beantworten haben, beziehen sich auf Datensicherheit, Schutz von Computersystemen und weiteren relevanten Sicherheitsvorkehrungen. Auch Fragen zu betrieblichen Unterlagen und Personalführung, sowie weitere unternehmerische Fragen sind wahrheitsgemäß zu beantworten.

    Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Personengruppen von Ihnen als Antragsteller zu benennen. Personen nach:

    • Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b, welche verantwortliche Positionen im Unternehmen einnehmen.
    • Anhang 6 TDA Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe c, welche alle Mitarbeiter betreffen, die Ihnen als Antragsteller unterstehen und die mit Zollangelegenheiten zu tun haben.

    Lagern Sie Tätigkeiten aus (Outsourcing), ist dies bei Antragstellungen nachzuweisen. Zur Möglichkeit stehen:

    • Externe Zertifikate eines eigenen zugelassenen Wirtschaftbeteiligten-Status
    • Überprüfung durch Sie selbst

    Bei einer Nachprüfung durch die Zollverwaltung müssen Sie Zugang zu diesen Daten zwecks Prüfung ermöglichen.

    Wie lange dauert das Antragsverfahren zum AEO-Status?

    In der Regel dauert ein Antragsverfahren circa 120 Kalendertage. In bestimmten Fällen kann diese Frist um zwei Monate (60 Tage) verlängert werden, wenn der Zoll dies für erforderlich erachtet. Generell sollten Sie daher eine Vorlaufszeit von 4 bis 6 Monaten einplanen.

    Beachten Sie außerdem: Der Start des Antragsverfahrens beginnt erst dann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind.

    Ist trotz AEO-Status eine Sicherheitserklärung nötig?

    Verpflichtend ist eine Sicherheitserklärung nicht, dient aber dazu, die Lieferkette für alle Beteiligten sicherer zu machen. Auch ist sie dienlich für Geschäftspartner, die nicht über einen AEOC oder AEOS Status verfügen. Haftbar kann man Sie durch die Erstellung einer Sicherheitserklärung nicht machen, da die Angaben nur in der Verantwortung der beteiligten Unternehmen liegen.

    Sicherheitserklärungen müssen nicht ausgestellt werden, wenn die Bewilligung oder der Antrag auf AEOS nachgewiesen werden kann.

    Weiterführende Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema AEO

    Leitlinien für „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“, die Sicherheitserklärung, einen Fragenkatalog zur Selbstbewertung sowie die Antragsformulare finden Sie beim deutschen Zoll.

    Kontaktstelle AEO
    Hauptzollamt Nürnberg
    Sachgebiet B
    Frankenstraße 208
    90461 Nürnberg
    E-Mail: aeo@hzan-bfinv.de
    Telefon: 0911 94 63 13 60

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