Warenursprung und Präferenzen: Arten, Voraussetzungen und Nachweis

Es gibt verschiedene Ursprungsbezeichnungen wie den Präferenziellen Ursprung, den handelspolitischen (IHK) Ursprung oder auch die „Made in“-Kennzeichnung. Doch wie ermitteln Sie den jeweiligen Ursprung rechtssicher? Denn bei falschen Angaben drohen Strafen und Beschlagnahme der Ware.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Warenursprung und Präferenzen?

Der Oberbegriff „Warenursprung und Präferenzen“ umschließt verschiedene rechtliche Bestimmungen, die sich auf Präferenzen im Zollrecht sowie den nichtpräferenziellen Warenursprung beziehen.

Was stellen Präferenzen im Zollrecht dar?

Unter Präferenzen werden im Zollrecht sogenannte Vorzugsbehandlungen für Waren aus speziellen Ländern oder Regionen verstanden. Bei Präferenzen können bestimmte Waren zollermäßigt oder sogar zollfrei importiert und exportiert werden. Für Unternehmen ergibt sich so ein klarer Wettbewerbsvorteil, da die Waren je nach Land und Präferenzabkommen dem Kunden vergünstigt angeboten werden können.

Was ist der Warenursprung?

Jeder Ware liegt ein spezieller Ursprung zugrunde, der von verschiedenen rechtlichen Bestimmungen erfasst wird und demnach unterschiedlich im Zollrecht behandelt wird. Da bei einer falschen Angabe des Warenursprungs Strafen und andere rechtliche Konsequenzen folgen, ist die Ermittlung des richtigen Warenursprungs für Unternehmen elementar. Die Feststellung des Warenursprungs erfolgt durch verschiedene Ursprungsregeln, die nachfolgend näher erläutert werden.

Welche Warenursprungsarten gibt es?

Im Zollrecht werden drei verschiedene Warenursprungsarten beziehungsweise Ursprungsbezeichnungen unterschieden. Dazu gehören:

  • der präferenzielle Ursprung,
  • der handelspolitischen (IHK) Ursprung und
  • die „Made in“-Kennzeichnung.

Der jeweilige Warenursprung einer Ware hängt von speziellen Faktoren ab, die sich durch die Ursprungsregeln ergeben.

Was ist der präferenzielle Ursprung?

Der präferenzielle Ursprung einer Ware stellt die Basis für zollrechtliche Vorzugsbehandlungen dar. Die Rechtsgrundlagen für den präferenziellen Ursprung stellen der UZK/DA/IA dar. Der präferenzielle Warenursprung ermöglicht dem Unternehmen, die Waren zollfrei beziehungsweise ermäßigt einzuführen und somit dem Kunden die Güter vergünstigt anzubieten. Doch was sind die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung?

Voraussetzungen des präferenziellen Warenursprungs

Die folgende Kriterien muss die Waren erfüllen:

  • Vollständige Herstellung/Erzeugung einer Ware im Ursprungsland
  • Ausreichende Bearbeitung oder Verarbeitung gemäß Ursprungsprotokoll des jeweiligen Landes

Um den präferenziellen Ursprung zu ermitteln, bitten Sie Ihren Lieferanten um eine (Langzeit-) Lieferantenerklärung, stellen damit den Anteil ohne Ursprung fest, und mit der richtigen Statistischen Warentarifnummer schauen Sie bei WuP Online für Ihre Ware und das Empfangsland die geltenden Ursprungregeln nach. Bis 6000 EUR dürfen Sie eine Ursprungserklärung auf die Rechnung schreiben. Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte – Ursprung eintragen – Ursprungswaren sind. Für Waren über 6000 EUR benötigen Sie eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer. Haben Sie keine Bewilligung oder sind sich unsicher, dann erstellen Sie für jede einzelne Ausfuhr eine EUR.1/EUR.MED und lassen das vom Zoll abstempeln.

Wichtig: Stellen Sie die Ursprungspräferenz nur aus, wenn Sie diese fehlerfrei belegen können. Es drohen hohe Geldstrafen, bis hin zu Freiheitsentzug bei falsch ausgestellten Präferenzursprüngen!

Was sind die Vorteile des präferenziellen Warenursprungs?

Durch den präferenziellen Warenursprungs ergeben sich vor allem zwei Vorteile:

  • Zollermäßigung / Vergünstigung
  • Wettbewerbsvorteile

Wie erbringen Sie den Nachweis für den präferenziellen Warenursprung?

Den Präferenznachweis für den Warenursprung erbringen Sie durch folgende Dokumente:

  • Vollständige Herstellung anhand der Betriebsunterlagen
  • Statistische Warentarifnummer/Empfangsland
  • (Langzeit-)Lieferantenerklärung

Was ist der handelspolitische IHK Ursprung?

Die Rechtsgrundlage für den handelspolitischen IHK Ursprung stellt der Unionszollkodex sowie DA und IA dar. Im Gegensatz zum präferenziellen Warenursprung kann jede Ware je nach Entstehung einen handelspolitischen Ursprung aufweisen. Für viele Länder ist der Beleg des handelspolitischen Ursprungs von Nöten, um einen Import zu gewähren. Demnach ist die Vorlage von einem Ursprungszeugnis beim Export und Import einer solchen Waren wichtig.

Sofern Sie einen Präferenznachweis für den Ursprung Ihrer Ware nachweisen, erhalten Sie auch ein Ursprungszeugnis. Beim IHK-Ursprung gibt es jedoch keine entsprechende Erklärung, wie beim präferenziellen Ursprung. Auch wird die IHK-Erklärung von einigen Ländern nicht akzeptiert. Jedoch gibt es seit 2019 eine enorme Erleichterung, denn Sie dürfen das Ursprungszeugnis online erstellen (eUZ) und selbst ausdrucken. Davor müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen IHK stellen und nach der Bewilligung mit Dienstsiegel dürfen Sie anfangen.

Diese Vorteile bietet Ihnen das eUZ:

  • Wenn Sie etwas ändern wollen, tun Sie das direkt elektronisch.
  • Sie sparen Post- und Botengänge.
  • Sie können Vorlagen in Ihrem Benutzerprofil erstellen und sparen sich Zeit.
  • Die Ausstellungsgebühr bleibt gleich

Welche Vorteile bietet der handelspolitische Warenursprung?

  • Bei Einfuhr in EU Nachweis bei z. B. Antidumpingzöllen
  • Anwendung für außenwirtschaftsrechtliche Genehmigungspflichten
  • Importvorschriften im Drittland

Wie erbringen Sie den Nachweis für den handelspolitischen Warenursprung?

Der handelspolitische Warenursprung lässt sich durch folgende Belege nachweisen:

  • Vollständige Herstellung anhand der Betriebsunterlagen
  • Nachweis der letzten, wesentlichen Be- oder Verarbeitung, anhand der betrieblichen Unterlagen
  • Vornachweise Ihres Lieferanten anhand einer Lieferantenerklärung für nichtpräferenziellen Ursprung

Was ist das Qualitätsmerkmal „Made in Germany“?

Im 19ten Jahrhundert galt die Bezeichnung „Made in Germany“ als Schandfleck und bot Schutz vor verbilligter und minderwertiger Importware in Großbritannien. Doch heute genießt es ein hohes internationales Ansehen, da die deutschen Produkte von hoher Qualität und Langlebigkeit sind. Demnach bietet das Qualitätsmerkmal einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Die Kennzeichnung „Made in Germany“ erfolgt in der Regel auf der Ware beziehungsweise dem Produkt selbst, mindestens aber in der Handelsrechnung.

Hier ist es für Sie wichtig innerbetrieblich nachzuweisen, dass Sie keine irreführenden Angaben auf Ihrer Ware machen. Bei der Herstellung einer Ware müssen Sie den Wertschöpfungsanteil beachten. Hinzu kommt, dass die wichtigen, einschlägigen Hauptkomponenten, die für die Ware entscheidend sind, auch eigens hergestellt sein müssen. Bei irreführenden Angaben machen Sie sich gegenüber Ihrem Kunden und seinem Verlust schadensersatzpflichtig. Im Ausland droht Ihnen die Beschlagnahmung Ihrer Ware mit Nachkennzeichnungspflicht, bis hin zur Vernichtung.

Wie erbringen Sie den Nachweis für die „Made in“-Kennzeichnung?

  • Eigenverantwortung des Herstellers, da keine staatliche Prüfstelle vorhanden
  • Berufung auf alte Gerichtsurteile
  • Private Zertifizierungsanbieter
  • Anhand Ihrer betrieblichen Unterlagen (bei z. B. 45 % Wertschöpfungsanteil)

Wie ermitteln Sie den richtigen Warenursprung?

Damit Sie stets den richtigen Ursprung Ihrer Ware ermitteln, finden Sie nachfolgend eine Tabelle mit den jeweiligen Ursprungsregeln. Mit dieser Übersicht können Sie prüfen, ob Sie den richtigen Warenursprung angegeben haben und sich somit vor Rechtsfolgen schützen.

WarenursprungUrsprungsregeln
Präferenzieller UrsprungVollständige Herstellung/Erzeugung einer Ware im Ursprungsland

Ausreichende Bearbeitung beziehungsweise Verarbeitung gemäß Ursprungsprotokoll des jeweiligen Landes
Handelspolitischer IHK UrsprungHerstellung eines neuen Erzeugnisses/ Vollständige Gewinnung

Ist an der Herstellung einer Ware mehr als ein Land beteiligt, so gilt die Ware als Ursprungsware:

„in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen worden ist, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.“
„Made in“-KennzeichnungKennzeichnung richtet sich nach der „Allgemeinen Verkehrsanschauung“, das bedeutet wie der Endkunde die Ware bewerten würde

Ein Richtwert ist: Der Wertschöpfungsanteil in Deutschland sollte 45 % betragen, im Einzelfall auch geringer

Wesentliche Teile müssen in Deutschland hergestellt sein.

Was sind die Rechtsfolgen bei der Angabe eines falschen Ursprungs?

Je nach Warenursprung können unterschiedliche Rechtsfolgen drohen. Diese sind in der folgenden Tabelle einzusehen.

WarenursprungRechtsfolgen
Präferenzieller WarenursprungVersuch der Steuerhinterziehung
Handelspolitischer IHK-UrsprungUrkundenfälschung bei falsch ausgestelltem Ursprungzeugnis
„Made in“-KennzeichnungSchadenersatzanspruch

Beschlagnahme vom Zoll