Für die Bestimmung von Zollsätzen ist es unabdingbar, die Warenursprungsarten zu kennen, da davon wiederum die geltenden Präferenzen abhängig sind.
Welche unterschiedlichen Präferenzen gibt es?
Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: die Freiverkehrspräferenz und die Ursprungspräferenz.
Freiverkehrspräferenz
Diese Präferenz bedeutet, dass die Ware im Ausfuhrland (hier also Deutschland) bereits verzollt wurde und die Spedition die Ware weiter transportieren kann, ohne sie erneut verzollen zu müssen. Diese Art der Präferenz kommt häufig im Rahmen einer Zollunion vor.
Ursprungspräferenz
Bei der Ursprungspräferenz kommt es darauf an, aus welchem Land die Ware stammt. Wurde sie in einem Land hergestellt, das mit Deutschland ein Präferenzabkommen geschlossen hat, dann gelten bestimmte Vergünstigungen. Dennoch ist die Abwicklung solcher Sendungen aber bestimmten Vorschriften unterworfen, unter anderem dem Nachweis dieses Ursprungs.
Darüber hinaus gibt es noch die Unterscheidungen „präferenzieller Ursprung“ und „nicht präferenzieller Ursprung“, der weiter unten erklärt wird.
Wann brauchen Sie einen Präferenznachweis?
Wer eine Vergünstigung in Anspruch nehmen will, weil die Ware einen präferenziellen Ursprung hat, muss diesen nachweisen. Dabei sind zwei Dinge zu beachten: zum einen muss die Herkunft bestätigt werden und zum anderen müssen die notwendigen Ursprungsregeln eingehalten werden, die für diese Ware vorgeschrieben sind.
Hilfreich für Unternehmen ist dabei die online-Datenbank des Zolls „Warenursprung und Präferenzen online“ (WuP online).
Wie wird der Präferenznachweis erbracht?
Der gewünschte Präferenznachweis muss in Form einer Warenverkehrsbescheinigung von der zuständigen Zollstelle erbracht werden. Wichtig ist dabei die Beachtung des Warenwertes von 6.000 Euro. Liegt der Warenwert nämlich darunter, genügt eine Ursprungserklärung, die der Ausführer (also die exportierende Firma) auf der Handelsrechnung aufdruckt.
Achten Sie darauf, dass die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung in der Sprache des Empfängers abgefasst ist. Der zu verwendende Wortlaut kann auf der Webseite des Zolls heruntergeladen werden.
Wenn der Wert über 6.000 Euro liegt, könnte einen zweite Ausnahme greifen, falls das exportierende Unternehmen den Status „ermächtigter Ausführer“ besitzt. Dieser Status muss beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Wer also regelmäßig Sendungen exportiert, die diesen Wert übersteigen, sollten unbedingt diesen Status beantragen.
Voraussetzungen für einen ermächtigten Ausführer
Wenn Sie den oben erwähnten praktischen Status eines ermächtigten Ausführers erwerben wollen, müssen Sie verschiedene Punkte erfüllen:
- Das Unternehmen muss einen Zuverlässigkeitsnachweis erbringen.
- Es muss die Kenntnis und Einhaltung des Präferenzrechts nachweisen.
- Entsprechende interne Arbeits- und Organisationsanweisungen vorlegen.
- Benennung eines Gesamtverantwortlichen für die Zollabwicklung.
- Der Verantwortliche muss offizieller Ansprechpartner für den Zoll sein und die komplette Verantwortung für den richtigen Ablauf im Präferenzrecht tragen.
- Der Verantwortliche muss nachweisen, dass er fundierte Kenntnisse im Präferenzrecht besitzt (z. B. durch entsprechende Schulungen).
Ursprungsnachweis innerhalb der Europäischen Union
Innerhalb der Europäischen Union reicht es, den Ursprung mittels einer Lieferantenerklärung zu erbringen. Mit dieser Lieferantenerklärung kann der Exporteur beim Zoll die Warenverkehrsbescheinigung EUR1 oder EUR-MED beantragen. Mit diesen Bescheinigungen wiederum wird erst die zollbegünstigte Einfuhr ermöglicht.
Beachten Sie unbedingt, dass der Wortlaut dieser Lieferantenerklärungen verbindlich vorgeschrieben ist! Hilfestellungen gibt es dazu auf den Webseiten des Zolls. Des Weiteren gilt es zu beachten, dass die Erklärungen entweder auf der Rechnung oder dem zugehörigen Lieferschein oder einem sonstigen Handelspapier abgegeben wird. Die Bezeichnung der Ware muss so detailliert aufgeführt sein, dass sie zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Diese Lieferantenerklärungen sind außerdem im Original zu unterzeichnen. Ausnahmen gelten nur, wenn die Erklärung samt Rechnung elektronisch erstellt werden.
Ausführliche Informationen zur Langzeitlieferantenerklärung finden Sie in unserem Artikel Verlängerte Gültigkeit: Denken Sie an die Überwachung Ihrer Langzeitlieferantenerklärungen (LLE).
Welche Warenursprungsarten gibt es?
Jede Ware hat ein bestimmtes Ursprungsland, das entweder durch extra getroffene Vereinbarungen niedrigere Zollsätze oder sogar Zollfreiheit vorsieht oder eben leider nicht vorsieht. Daher leiten sich aus dem präferenziellen Ursprung und dem nichtpräferenziellen Ursprung unterschiedliche Rechtsfolgen ab, die bei der Ausfuhr berücksichtigt werden müssen.
Was ist der präferenzielle Ursprung?
Nur der Hersteller der Ware weiß, wo er diese produziert hat – oder im Auftrag hat produzieren lassen (beispielsweise Fernost-Ware). Daher kann nur er den Ursprung und die korrekte Einreihung der Ware über die Zolltarifnummer vornehmen.
Sie müssen, sobald Sie das Ursprungsland kennen, prüfen, ob ein Abkommen besteht und welches. Über das Präferenzportal des deutschen Zolls können Sie dann die Ursprungsregeln abgleichen. Hierbei kann es zu einer Vielzahl von unterschiedlichen Varianten kommen, bei denen auch der Wert und Ursprung der Vormaterialien eine Rolle spielen.
Was ist der nichtpräferenzielle Ursprung?
Der nichtpräferenzielle Ursprung ergibt sich nicht aus dem Versendungsort, sondern dem Herstellgebiet. Dabei wird sogar noch unterschieden, ob die Ware vollständig ein einem einzigen Land erstellt wurde oder aufgrund von weiterer Nachbearbeitung sogar mehrere Länder beteiligt waren. Rechtsgrundlage und Definition finden sich in Art. 60 Abs. 1 und 2 UZK.
Dieser nichtpräferenzielle Ursprung ist besonders dann von Bedeutung, wenn es um den Zolltarif innerhalb der Europäischen Union geht oder für die Erhebung von Dumpingzöllen. Um nur zwei wichtige Punkte zu nennen.
Wie wird ein Ursprungszeugnis beantragt?
Wenn Ware nichtpräferenziellen Ursprungs (beispielsweise Fernostware) aus der EU ausgeführt wird, müssen Sie von der IHK oder der Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer ein Ursprungszeugnis ausstellen lassen. Dies wird unter Vorlage von Rechnungen und Lieferscheinen auf einem vorgeschriebenen Formular beantragt.