Zollpräferenzen (Zollvergünstigungen oder Zollbefreiungen) können genutzt werden, wenn der Wirtschaftsraum ein beidseitiges Präferenzabkommen mit der Europäischen Union geschlossen hat.
Vorzugsbehandlung kann es auch bei einseitigen Abkommen geben. Wenn Sie Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nachweisen können, dass es sich bei der Ware um Ursprungsware in Sinne des jeweiligen Abkommens handelt. Es gibt sowohl ein- als auch 2-seitige Präferenzabkommen. In dem folgenden Schaubild finden Sie die Unterschiede zwischen einem präferenziellen und einem nicht präferenziellen Ursprung auf einen Blick.
Mein Tipp: Bei der Exportabwicklung haben Sie es beim Warenursprung mit verschiedenen Dokumenten zu tun. Prüfen Sie daher gründlich, ob Sie die geforderten Dokumente ausstellen können. Dazu gehören unter anderem die Ursprungsregeln und die Präferenzabkommen.
Im Überblick
Warenursprung | |||
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Nicht präferenzieller Ursprung/ handelspolitischer Ursprung | Präferenzieller Ursprung | ||
Dokumente
| geregelt in
warum?
| Dokumente
| geregelt in
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