Zollpräferenzen (Zollvergünstigungen oder Zollbefreiungen) können genutzt werden, wenn der Wirtschaftsraum ein beidseitiges Präferenzabkommen mit der Europäischen Union geschlossen hat.
Was sind die Unterschiede zwischen einem präferenziellen und nicht präferenziellen Ursprung?
Vorzugsbehandlung kann es auch bei einseitigen Abkommen geben. Wenn Sie Zollvergünstigungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie nachweisen können, dass es sich bei der Ware um Ursprungsware in Sinne des jeweiligen Abkommens handelt. Es gibt sowohl ein- als auch 2-seitige Präferenzabkommen. In dem folgenden Schaubild finden Sie die Unterschiede zwischen einem präferenziellen und einem nicht präferenziellen Ursprung auf einen Blick.
Warenursprung | Nicht präferenzieller Ursprung | Präferenzieller Ursprung |
Dokumente | Ursprungszeugnis | Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED Warenursprung auf der Rechnung Lieferantenerklärung Warenverkehrsbescheinigung A. TR. |
geregelt in | Zollkodex Zollkodex-Durchführungs-verordnung | Ursprungsprotokollen der Präferenzabkommen Reduzierung der allgemeinen Zollsätze bei Lieferungen in Länder, mit denen die EG Zollpräferenzen vereinbart hat Warenursprung muss nachgewiesen werden Geltungsbereich: Ursprungsware der EG oder der Präferenzpartner |
Warum? | Kundenwunsch Dokument für Einfuhrabfertigung Steuerung handelspolitischer Maßnahmen Vorgabe bei dokumentären Zahlungsbedingungen, z.B. Akkreditiv |
Mein Tipp: Bei der Exportabwicklung haben Sie es beim Warenursprung mit verschiedenen Dokumenten zu tun. Prüfen Sie daher gründlich, ob Sie die geforderten Dokumente ausstellen können. Dazu gehören unter anderem die Ursprungsregeln und die Präferenzabkommen.