Ursprungszeugnis einfach erklärt

Ursprungszeugnis: Definition, Beantragung & Checkliste

Ein Ursprungszeugnis ist zwar kein präferenzieller Ursprung, doch viele Länder verlangen bei der Einfuhr eines. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen für jedes Land eines ausstellen. Es gibt Länder, die verlangen grundsätzlich für jede Warenlieferung ein Ursprungszeugnis, ansonsten dürfen Sie nicht importieren. Jahrzehntelang wurde dies in Papierform bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt, doch mit der Digitalisierung wird auch hier eine digitale Antragsform möglich.
Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Ursprungszeugnis?

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden, die von einer Behörde mit hoheitlichen Befugnissen ausgestellt werden. Sie dienen der Bescheinigung der Art und des nicht präferenziellen Ursprungs von Waren in einem bestimmten Staat. Ein wesentliches Kriterium für ein gültiges Ursprungszeugnis ist die Feststellung der Nämlichkeit (Identität) der betreffenden Waren. Dies ermöglicht nämlich eine eindeutige Zuordnung, die beispielsweise über Angaben wie Rechnungsnummer und -datum erfolgen kann.

Was ist der Zweck eines Ursprungszeugnisses?

Ein Ursprungszeugnis dient zu folgenden Zwecken:

  • zur Erfüllung staatlicher Anforderungen des Empfangslandes
  • Kontrolle der Warenbewegungen
  • Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  • Überwachung von Importbeschränkungen und Importkontingenten
  • zur Erfüllung privatrechtlicher Verpflichtungen
  • im Einzelfall zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen
  • Ursprungsnachweis bei von Exportkreditversicherungen (Hermes-Bürgschaften)
  • Durchführung von Preis- und Qualitätskontrollen
  • Kundenwunsch
  • Akkreditiv

Wie füllen Sie das Ursprungszeugnis richtig aus?

Viele Drittländer verlangen bei der Einfuhr mit der Importdokumentation ein Ursprungszeugnis. Ob dies

elektronisch oder noch in Papierform ausgestellt wird, spielt keine Rolle. Hier eine Übersicht, die Ihnen beim Ausfüllen des Ursprungszeugnisses hilft:

Feld 1Geben Sie hier den Namen gemäß der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregister-Auszugs an. Die Anschrift muss

vollständig sein.
Feld 2In diesem Feld geben Sie, falls Ihnen bekannt, die komplette Anschrift des Empfängers an. Falls nicht, muss auf jeden

Fall das Bestimmungsland ersichtlich sein. Und Sie stellen das Ursprungszeugnis „an Order und das Empfangsland“ aus.
Feld 3Hier geben Sie eine korrekte Länderbezeichnung in englischer, französischer, spanischer oder deutscher Sprache an. Hier eine komplette Übersicht dazu. Haben Sie mehrere Länder, dann können Sie diese anstatt in Feld 3 auch in Feld 6 angeben – mit dem Vermerk in Feld 3 „siehe Feld 6“. Alle Ursprungsländer müssen auf der ersten Seite zu sehen sein.
Feld 4Tragen Sie hier die Beförderungsart ein wie zum Beispiel Lkw, Schiff oder Luftfracht.
Feld 5Dieses Feld enthält Bezeichnungen wie Akkreditiv-Nummer, Importlizenznummer, Auftrags- oder Rechnungsnummer.

Wollen Sie weitere Eintragungen vornehmen, dann halten Sie Rücksprache mit der IHK.
Feld 6In diesem Feld tragen Sie die Anzahl und die Art der Packstücke ein und dazu eine genaue und korrekte Bezeichnung der Ware. Allgemeine Warenbeschreibungen und Fantasiebezeichnungen dürfen Sie nicht eintragen. Haben Sie mehrere Seiten, dann nehmen Sie ein weißes Blatt Papier, ergänzen die Nummer des Ursprungszeugnisses oben und führen so Ihre Warenbeschreibungen fort. Am Ende knicken Sie die linke obere Ecke und tackern die ausgefüllten weißen Blätter an das Original-Ursprungszeugnis dran. Unterschreiben Sie die umgeknickte Ecke und stempeln Sie diese ab, sodass genau daraus hervorgeht, dass die Blätter zusammengehören.
Feld 7Hier geben Sie die Menge und die dazugehörige Maßeinheit an wie Kilogramm, Liter, Meter oder Stück.
Feld 8Antrag: Der rosa Durchschlag ist der Antrag, und darauf erläutern Sie der IHK, ob es ein Endprodukt, eine Handelsware

ist und wie diese verarbeitet worden ist. Die Ursprungsregeln entnehmen Sie dem Unionszollkodex.

Original: Hier bescheinigt Ihnen die IHK den nichtpräferenziellen Ursprung Ihrer Waren mit einem Stempel und einer Unterschrift.
Feld 9In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der IHK können Sie dieses Feld verwenden, aber grundsätzlich müssen

Antragstellung und Absender identisch sein.

Was ist ein elektronisches Ursprungszeugnis?

Jahrzehntelang wurde das Ursprungszeugnis in Papierform bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt. Doch mit der zunehmenden Digitalisierung wird auch hier eine digitale Antragsform möglich. Unternehmen haben heutzutage also die Wahl zwischen einem klassischen Ursprungszeugnis auf Papier oder dem elektronischen Ursprungszeugnis.

Sie dürfen ebenfalls parallel Dokumente in Papierform und elektronisch beantragen. Sie müssen lediglich sicherstellen, dass für eine Ware nur einmal ein Ursprungszeugnis oder eine Bescheinigung beantragt wird, egal auf welchem Weg.

Wichtig: Es ist zu beachten, dass das Ursprungszeugnis nach wie vor im Original vorliegen muss, selbst wenn ein elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ) erstellt wird. Dies liegt daran, dass das eUZ in der Regel auf einem speziellen Vordruck ausgedruckt werden muss, und der Druckvorgang nur einmal im Online-Tool der Industrie- und Handelskammer (IHK) angestoßen werden kann. Wenn ein erneuter Ausdruck erforderlich ist, muss dies mit einer entsprechenden Begründung beantragt und genehmigt werden.

Wie beantragen Sie ein elektronisches Ursprungszeugnis?

Wenn Sie die elektronische Form von Ursprungszeugnissen nutzen möchten, müssen Sie das Ursprungszeugnis über die Web-Anwendung der IHK beantragen – das eUZweb.

  1. Klicken Sie auf den Button “eUZweb hier starten”.
  2. Registrieren Sie sich mit E-Mail und Passwort. So legen Sie den eUZ-Administrator im IHK-System an.
  3. Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Prüfen Sie hierbei auch den Spam-Ordner.
  4. Der eUZ-Administrator kann nun weitere Antragsteller anlegen.
  5. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Achtung: Beantragen Sie ein Ursprungszeugnis in Papierform, dann kaufen Sie die Formulare in einem speziellen

Formularhandel mit einer schon eingedruckten Nummer. Beachten Sie, dass für das elektronische Verfahren Formulare ohne eingedruckte Nummer zu verwenden sind.

Eine wertvolle Hilfe bei der Erstellung von Ursprungszeugnissen bieten die eUZ-Anleitungen der IHK, die detaillierte Informationen und Anleitungen zur korrekten Ausstellung von Ursprungszeugnissen bereitstellen.

Wie verifiziert man elektronische Ursprungszeugnisse?

Wenn Ihr Kunde einmal Zweifel hat, dann können ausländische Empfänger für jedes elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnis überprüfen, ob es auch wirklich echt ist und die angegebene IHK dafür die Verantwortung übernimmt.

Denn in Feld 8 des Ursprungszeugnisses ist pro Ursprungszeugnis ein individueller Verifizierungscode angegeben. Diesen Code kann Ihr Kunde zusammen mit der Ursprungszeugnisnummer auf der Internetseite https://cert.ihk.de eingeben und erhält dann die Auskunft, ob die angegebene IHK das Ursprungszeugnis mit diesem Code wirklich ausgegeben hat und dafür verantwortlich ist.

Was sind die Vorteile eines eUZ?

Folgende Vorteilen bietet das eUz über die technische Web-Anwendung der IHK:

  • Ihr eUZ wird innerhalb eines Tages bearbeitet: Beantragung, Bewilligung und Versand an Kunden (bei Eingang bis 30 Minuten vor Ende der Servicezeiten) können Sie direkt am selben Tag vornehmen.
  • Haben Sie notwendige Änderungen, werden diese direkt elektronisch vorgenommen.
  • Postwege oder Botengänge werden eingespart, somit auch die Kosten und die Zeit dafür.
  • Im Benutzerprofil können Sie Vorlagendateien erstellen und diese immer wieder verwenden.
  • Sie zahlen keine höhere Gebühr für die Ausstellung.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer Signaturkarte und der Nutzerkennung.
  • Die Bearbeitung des Antrags ist für Ihr Unternehmen durch mehrere Mitarbeitende („Vier-Augen-Prinzip“) möglich – somit können Sie Ihren internen Compliance-Anforderungen gerecht werden und durch Arbeitsteilung flexiblere Arbeitsprozesse im Unternehmen einführen.
  • Die Web-Anwendung bietet Ihrem Unternehmen eine hohe Datensicherheit.
  • Sie nehmen an einem transparenten Verfahren teil: Die Historie der Antragsbearbeitung ist mit Angabe von Datum und Bearbeiter innerhalb der eUZ-Anwendung nachvollziehbar.

Checkliste – So beantragen Sie ein korrektes eUZ/Ursprungszeugnis

Bedingung
Sie haben das korrekte Formular für Ihren Antrag auf ein Ursprungszeugnis? (Für das eUZ benötigen Sie von Ihrer zuständigen IHK Formulare ohne eingedruckte Formularnummer.)
Sie sind bereits registriert und haben entweder eine Signaturkarte oder eine Nutzerkennung.
Für das Ursprungszeugnis in Papierform benötigen Sie Originalformulare aus dem Formularhandel mit eingedruckter Formularnummer.
Sie haben Ursprungszeugnisse, die von dazu berechtigten Stellen ausgegeben wurden.
Ihnen liegen Handelsrechnungen mit Ursprungsvermerk aus EU-Staaten vor.
Akzeptiert werden auch im Regelfall bescheinigte Handelsrechnungen mit Ursprungsvermerk aus Drittländern (für Rechnungen aus den USA sind auch bestimmte rechtsverbindliche Zusicherungen möglich).
Sie haben Ursprungsnachweise einer IHK / oder eine Erklärung einer IHK.
Sie haben eine Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, EUR-MED sowie die entsprechenden Ursprungserklärungen.
Ihnen liegen Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft nach Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Union (VO (EU) 2015/2447) vor.

Achtung: Ihre Lieferantenerklärungen dürfen keinen „positiven“ Kumulationsvermerk enthalten, d. h. die Alternative „Kumulierung angewendet mit …“ darf nicht verwendet werden. Ansonsten kann die IHK keinen Ursprung bescheinigen.
Sie haben eine Maschinen-/Warenkalkulation erstellt und legen diese Ihrer zuständigen IHK vor, damit das Ursprungszeugnis abgestempelt werden kann.
Anhand der Interpretationsrichtlinien der EU haben Sie für Ihre Warentarifnummer die Kalkulation erstellt.
Ihnen liegen die Nachweise für die vollständige Gewinnung Ihrer Ware in Deutschland vor und diese zeigen Sie

der zuständigen IHK.