Das Auskunftsblatt INF4 dient als Kontrolldokument zum Nachweis der Echtheit von Lieferantenerklärungen. Wird es von Ihnen gefordert, ist stets das Zollamt mit involviert. Setzten Sie sich nicht in die Nesseln, weder beim Zoll noch bei Ihrem Lieferanten, denn hier ist Fingerspitzengefühl gefragt, da Ihnen sonst eine Zollprüfung droht bzw. Ihr Lieferant verärgert ist.
Wann wird ein INF4 benötigt?
Die Anforderung des Auskunftsblatts INF4 ist nie eine angenehme Situation mit entsprechendem Arbeitsaufwand auf der betroffenen Seite. Dabei wird zwischen zwei Szenarien unterschieden:
- Das erste Szenario ist, dass Sie als Lieferant eine INF4 ausfüllen müssen, weil die Echtheit Ihrer Lieferantenerklärung (LE) angezweifelt wird.
- Das zweite Szenario ist, dass Sie als Ausführer bzw. Ihr zuständiges Zollamt ein INF4 anfordert, weil Sie die Echtheit der LE Ihres Lieferanten anzweifeln.
In beiden Fällen ist die Situation enorm unangenehm, wie Sie sich sicherlich denken können. Wenn Sie falsch damit umgehen, riskieren Sie entweder eine Zollprüfung oder Sie verlieren unter Umständen Ihren Lieferanten. In beiden Szenarien sollten Sie sichergehen, dass sie sich korrekt verhalten.
Wie sollten Sie bei Zweifeln zu Ihrer Lieferantenerklärung vorgehen?
Wird Ihre Lieferantenerklärung angezweifelt, gilt es für Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Kunden bzw. dem Zollamt in Verbindung zu treten. Nur so können Sie Ihre Glaubwürdigkeit behalten und eine zukünftige Zollprüfung vermeiden.
Denn wenn Sie nicht ordentlich nachweisen können, dass Ihre Erklärung zweifelsohne korrekt ist, wird diese erstmal für ungültig erklärt. Somit werden auch ausgestellte Präferenznachweise zurückgenommen und das Zollamt wird wohl eine weitere Prüfung in Ihrem Betrieb anordnen. Noch dazu ist Ihr Kunde verärgert, das Vertrauen ist gebrochen und ein Ende der Geschäftsbeziehung wahrscheinlich. Das Risiko ist entsprechend enorm!
Wie sollten Sie bei einer fehlerhaften externen Lieferantenerklärung vorgehen?
Als Profi wissen Sie selbst genau, wie mühselig die Prüfung von Lieferantenerklärungen ist. Der Wortlaut ist per Gesetz genau vorgegeben. Sobald Ihnen eine Erklärung vorliegt, gibt es diverse Möglichkeiten von Präferenzabkommen und möglichen Fallkonstellationen. Da ist ein geschultes Auge Gold wert.
Wenn Sie Fehler/Unstimmigkeiten entdecken, fragen Sie erstmal bei Ihrem Lieferanten telefonisch nach. Ist dieser neu, beurteilen Sie auch gleich, wieviel Fachwissen vorhanden ist und ob Sie die Lieferantenerklärung verwenden möchten oder nicht.
Kommen Sie telefonisch zu keinem Ergebnis und zweifeln die Echtheit weiter an, entsorgen Sie entweder die Erklärung und stellen keinen Präferenznachweis aus oder beantragen eine INF4.
Denken Sie bei dem Antrag daran, dass Ihr Lieferant davon nicht begeistert sein wird. Wenn Sie hier kein Fingerspitzengefühl zeigen, dann ist die Geschäftsbeziehung zukünftig gestört.
Worauf sollten Sie bei der Beantragung eines INF4 achten?
Sobald Sie ein INF4 beantragen, achten Sie auf diese 4 Punkte:
- Sie beantragen das INF4 bei Ihrem Lieferanten
oder
- Ihr Zollamt beantragt das INF4 beim zuständigen Zollamt Ihres Lieferanten
- Sie nutzen das zwingend vorgeschriebene Formularmuster laut Anhang 22-02 der DVO (EU) 2015/2447
- Sie haben für das INF4 120 Tage Zeit
Legen Sie dem Antrag der INF4 noch die dazugehörige Rechnung/Lieferantenerklärung bei. Achten Sie darauf, dass die Ware zweifelsfrei identifiziert werden kann.
Sie selbst dürfen keine Rasuren im INF4 vornehmen, diese muss der Zoll absegnen. Das Formblatt INF4 erhalten Sie im Fachhandel.