So stellen Sie die EUR-MED fehlerfrei aus

So stellen Sie die EUR-MED fehlerfrei aus

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED können Sie als Präferenznachweis für Lieferungen in Länder der PAN-EURO-MED Zone ausstellen. Wie Sie die EUR-MED korrekt ausstellen und wann die EUR.1 doch die bessere Wahl ist, erfahren Sie hier.

    Wann müssen Sie eine EUR-MED ausstellen?

    Nicht immer, wenn eine EUR-MED möglich ist, müssen Sie diese zwingend ausstellen. Sie können anstelle der EUR-MED auch eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für Ihren Kunden erstellen.

    Sinnvoll ist die Erstellung einer EUR-MED immer dann, wenn Ihr Kunde die Ware in ein anderes Land der PAN-EURO-MED-Zone weiterliefern möchte. Haben Sie ihm eine EUR-MED erstellt, kann er mit ihr als Nachweisdokument ein neues Präferenzdokument (EUR-MED) erstellen. Hätte er von Ihnen vorab eine EUR.1 erhalten, wäre dies nicht möglich.

    Wie ist die EUR-MED aufgebaut?

    Das Formular hat wie die EUR.1 eine Vorder- und eine Rückseite und ist im Aufbau fast deckungsgleich. Bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED finden Sie aber zusätzlich noch Angaben zur Kumulierung. Möchten Sie diese beantragen, müssen Sie dies auf dem Formular ankreuzen und alle Länder aufführen, die an der Kumulierung beteiligt sind.

    Werden für die Herstellung Ihrer Produkte Vormaterialien verwendet, die Ursprungserzeugnisse eines Landes der PAN-EURO-MED-Zone sind, kann diese Ware unter vorgegebenen Bedingungen als europäische Ursprungsware bezeichnet werden – diesen Vorgang nennt man Kumulierung.

    Wie füllen Sie die EUR-MED richtig aus?

    1. Geben Sie hier die vollständige Anschrift des Ausführers an.
    2. Verwenden Sie hier den Begriff „Europäische Union“. Anstelle der Schweiz könnten Sie hier auch „EWR“ eintragen, da die Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum gehört.
    3. Geben Sie hier den Empfänger der Ware mit vollständiger Adresse (inklusive des Staats an).
    4. Tragen Sie hier das Ursprungsland der Ware ein.
    5. Hier ist das Bestimmungsland Ihrer Warenlieferung anzugeben.
    6. Machen Sie hier konkrete Angaben zur Beförderungsart.
    7. Kreuzen Sie hier an, ob eine Kumulation angewendet wird.
    8. Machen Sie hier Angaben zu Ihrer Warenbeschreibung. Verwenden Sie dabei eine laufende Nummer für jede Warenposition. Lassen Sie dabei keine Zwischenräume offen. Freier Platz muss durchgestrichen oder durch eine Buchhalternase geschlossen werden.
    9. Geben Sie hier das genaue Gewicht Ihrer Sendung ein.
    10. Tragen Sie hier Ihre Rechnungsnummer ein. Im Gegenzug vermerken Sie auch die Nummer Ihrer EUR-MED auf der Rechnung.
    11. Dieses Feld füllt die Zollbehörde aus.
    12. Hier unterschreiben Sie als Antragssteller rechtsverbindlich.

    Wie füllen Sie die Rückseite der EUR-MED korrekt aus?

    Wie bei der EUR.1 müssen Sie auf der Rückseite der EUR-MED eine Sachverhaltsbeschreibung erstellen. Aus der Beschreibung muss eindeutig hervorgehen, warum Ihre Ausfuhrware ein Ursprungserzeugnis ist.

    Haben Sie die Ware in Ihrem eigenen Unternehmen gefertigt, geben Sie z. B. zuerst die HS-Position Ihrer Ware an (die ersten 4 Stellen der Zolltarifnummer).Im Anschluss beschreiben Sie die ursprungsbegründeten Bearbeitungsvorgänge in Ihrem Unternehmen.

    Wenn Sie eine Listenbedingung mit prozentueller Wertklausel anwenden, beschreiben Sie dies entsprechend.

    Auch auf der Rückseite müssen Sie den Antrag für die EUR-MED mit Angabe des Datums und Orts unterschreiben. Gegebenenfalls sollten Sie hier auch das Vertretungsverhältnis dokumentieren.

    EUR-MED: Ein Beispiel für die Wertklausel

    Gehen wir in dem Beispielfall davon aus, dass die Waren im eigenen Betrieb in Steinfurt hergestellt worden sind und der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft einen Prozentsatz von 18 % des Ab-Werk-Preises nicht überschreitet. Den Prozentsatz müssen Sie anhand einer Kalkulation nachweisen können.

    Gehen wir davon aus, dass in der Verarbeitungsliste für unseren Beispielfall der Wert aller verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft 30 % des Ab-Werk-Preises nicht überschreiten darf, um der Be- oder Verarbeitung den Ursprung zu verleihen.

    Der Text für die Sachverhaltsbeschreibung könnte dann z. B. wie folgt aussehen:

    „Die Produkte wurden im eigenen Betrieb in Steinfurt hergestellt. Der Wert der Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft beträgt 18 % des Ab-Werk-Preises der hergestellten Maschinen. Wie sich die 18 % zusammensetzen, entnehmen Sie den der Kalkulation beigefügten Unterlagen.“

    Wie geben Sie den Nachweis für die Ursprungsbegründung an?

    Zusätzlich sind die Nachweisbelege anzugeben, die Sie für die Ursprungsbegründung vorliegen haben. Dies könnte für den Beispielfall wie folgt aussehen:

    • Herstellungsunterlagen
    • Kalkulation
    • Lieferantenerklärung der Müller KG vom 15.6.2021
    • Lieferantenerklärung der Marvin AG vom 1.1.2021
    • Ausfuhrbegleitdokument MRN……

    Diese Nachweise können Sie verwenden

    Für die Sachverhaltsbeschreibung können Ihnen u. a. diese Dokumente als Nachweise dienen:

    • Lieferantenerklärungen (Geben Sie hier, wie im Beispiel oben genannt, immer auch den Namen des ausstellenden Unternehmens und das Ausstellungsdatum der Lieferantenerklärung an.)
    • Zollbelege
    • Einkaufsrechnungen
    • Verkaufsrechnungen
    • Kalkulationsunterlagen
    • Präferenznachweise für Handelswaren oder Vormaterialien, die im Rahmen einer Kumulierung verwendet werden.

    Ursprungserklärungen für Warensendungen bis 6.000 €

    Für Warensendungen bis zu einem Wert von 6.000 € können Sie die Ursprungserklärung auch auf einem Handelsdokument (Rechnung) angeben.

    Dafür ist der folgende Wortlaut vorgeschrieben:

    „Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer, Bewilligungs-Nr………) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ………… Ursprungswaren sind. Comulation applied with …………. (Angabe des Landes/der Länder). No Comulation applied.“

    Wird die Erklärung von Ihnen als Ermächtiger Ausführer ausgestellt, geben Sie hier Ihre Bewilligungsnummer an. Als Ermächtigter Ausführer können Sie im Rahmen Ihrer Bewilligung von der Pflicht zur Unterschriftsleistung befreit werden.