EUR-MED richtig ausstellen

EUR-MED richtig ausstellen – so geht´s

Wollen Sie Waren in die PAN-EURO-MED Zone liefern, kann es sein, dass Ihr Kunde von Ihnen eine EUR-MED ausgestellt haben möchte. Damit Ihnen hier keine Fehler passieren und Sie sich den Ärger mit dem Zollamt sparen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel, was der Unterschied zwischen der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED und der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist und wie Sie die EUR-MED richtig ausstellen.
Inhaltsverzeichnis

Was ist die EUR-MED?

Die EUR-MED stellt eine Warenverkehrsbescheinigung dar – fast wie die EUR.1. Die EUR-MED kommt dabei aber nur in der Pan-EURO-MED-Zone zum Einsatz.

Was ist der Unterschied zur EUR.1?

Eine EUR.1 lassen Sie ausstellen, wenn Sie keine Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer haben. Grundsätzlich liegt die Wertgrenze bei 6.000 €. Doch eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED stellen Sie nur in die Pan-EURO-MED Zone aus.

 Was ist die EUR-MED-Freihandelszone?

Die Freihandelszone besteht aus den EURO-MED-Ländern und der PAN-Zone:

  • EURO-MED-Länder (Mittelmeerländer und Westbalkanländer): Ägypten, Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Israel, Jordanien, Kosovo, Libanon, Marokko, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Syrien, Tunesien, Ukraine, Westjordanland und Gazastreifen
  • PAN-Zone (Paneuropäische Freihandelszone): EU, EFTA (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein) und Türkei

Diese beiden Zonen bilden zusammen die PAN-EURO-MED Freihandelszone. Innerhalb dieser Zone bestehen besondere Regelungen vor allem in Bezug auf die Kumulierung. Denn grundsätzlich können Sie ja folgendes ankreuzen:

Diese Infografik stellt einen Kumulierungsvermerk dar.

Wenn Sie „No cumulation applied“ ankreuzen, dann müssen Sie grundsätzlich dazu erstmal nichts beachten, bis auf die normalen Ursprungsregelungen anhand der Listenkriterien. Doch wenn Sie „Cumulation applied with …“ ankreuzen, dann dürfen Sie hier nur Länder miteinander kombinieren, die auch in der EURO-MED Matrix miteinander verbunden sind. Hierbei nutzen Sie die diagonale Kumulierung zweier oder mehr Parteien. Das bedeutet, die Länder der Matrix haben schon bereits ein Abkommen untereinander – wenn Sie hier ein Datum sehen – oder beide Parteien haben die gleichen Ursprungsregeln.

Achtung: Sie müssen bei jedem Vorgang, bzw. für jeden Präferenznachweis, den Sie in Form einer EUR-MED ausstellen, prüfen, ob das Regionale Übereinkommen oder PAN-EURO-MED-Abkommen mit gleichlautenden Ursprungsprotokollen anwendbar ist und zwar:

  • der Europäischen Union (als Herstellungsland)
  • dem Bestimmungsland und
  • dem Land oder den Ländern, aus denen Vormaterialien mit dortigem Ursprung verwendet werden (als “Lieferländer”, wobei es unbeachtlich ist, ob mehrere Lieferländer untereinander PAN-EURO-MED-Abkommen geschlossen haben).

Wie stellen Sie eine EUR-MED richtig aus?

Wollen Sie eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED ausstellen, dann können Sie sich grundsätzlich an den Regelungen zum Präferenznachweis der EUR.1 orientieren. Denn die Nachweisfindung ist identisch. Bei der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED kommt ganz speziell noch der Kumulierungsvermerk hinzu.

Auf der Vorderseite der EUR-MED gilt es 12 Felder auszufüllen:

  • Feld 1: Hier tragen Sie Ihre Anschrift als Antragsteller ein. Die Anschrift muss vollständig ebenfalls mit Staatsbezeichnung sein.
  • Feld 2: Zuerst mal müssen Sie herausfinden, welches Abkommen hier mit wem geschlossen worden ist. Und dann tragen Sie entsprechend Europäische Union bei den neueren Abkommen ein oder europäische Gemeinschaft. Die Informationen finden Sie hier.
  • Feld 3+6: Die Felder sind optional, jedoch empfehle ich Ihnen, diese auszufüllen, falls sie Ihnen bekannt sind, da es u. U. Probleme bei der Zollabfertigung geben könnte. In Feld 3 tragen Sie den Empfänger der Ware ein und in Feld 6 die Transportart.
  • Feld 5: Tragen Sie hier das Bestimmungsland oder die Bestimmungsstaatengruppe ein. Wenn Sie nach Liechtenstein liefern, dann tragen Sie hier EWR ein.
  • Feld 7: Hier können Sie den Kumulierungsvermerk eintragen, insbesondere, wenn Sie kumuliert haben, tragen Sie das Land ein, mit dem Sie kumuliert haben.
  • Feld 8: In dieses Feld tragen Sie die Ursprungswaren mit einer eindeutigen Warenbeschreibung ein. Vergeben Sie eine laufende Nummer und vermerken Sie die Anzahl der Packstücke. Wenn Sie eindeutig zu viele Waren haben, dann tragen Sie eine allgemeine Warenbeschreibung ein und verweisen auf die entsprechende Handelsrechnung. Es muss eine Zuordnung zum Geschäftspapier, also der Handelsrechnung, bestehen. Trennen Sie präferenzielle Ursprungswaren eindeutig von nicht präferenziellen Ursprungswaren. Am Ende ziehen Sie eine „Buchhalternase“, um nachträgliche Eintragungen zu vermeiden.
  • Feld 9: Hier kommt das Gewicht Ihrer Ware rein.
  • Feld 10: Dieses Feld dient der Rechnungsnummer und erleichtert Ihnen und auch der Zollbehörde die Prüfungen.
  • Feld 11: Hier kommt die Nummer des Ausfuhrbegleitdokumentes rein, falls Sie eines erstellen, sowie der Zollstempel.
  • Feld 12: Unterschreiben Sie hier rechtsverbindlich mit Ihrer Unterschrift.
Diese Infografik stellt eine Warenverkehrsbescheinigung dar.

Wie füllen Sie die Rückseite der EUR-MED aus?

Auf der Rückseite der EUR-MED müssen Sie zunächst noch die Sachverhaltsbeschreibung ausfüllen. Es ist essenziell, dass die Sachverhaltsbeschreibung verdeutlicht, dass es sich bei dem auszuführenden Gut um ein Ursprungszeugnis handelt.

Im nächsten Bereich müssen die Nachweise erbracht werden. Das heißt, sie fügen die entsprechenden Belege, welche die Sachverhaltsbeschreibung begründen, ein. Das können zum Beispiel folgende Dokumente sein:

Zuletzt müssen Sie auf der Rückseite noch ihre Unterschrift setzen – inklusive Ort und Datum.

Das folgende Bild zeigt ein Beispiel der Rückseite der EUR-MED.

Rückseite EUR-MED