Präferenzieller Warenursprung: Was Sie wissen müssen

Präferenzieller Warenursprung: Was Sie wissen müssen

Zollvergünstigungen können Sie dann nutzen, wenn das Empfängerland ein beidseitiges Präferenzabkommen mit der EU hat. Bei der Ware muss es sich um Produkte handeln, die ihren Ursprung in Deutschland oder in der Europäischen Union haben.

    Was sind die Grundregeln beim Präferenzursprung?

    Die Regeln im Präferenzrecht sind sehr umfangreich und sind je nach Land und Produkt sehr unterschiedlich. Grundsätzlich gelten aber die Grundregeln 1. der vollständigen Herstellung und 2. der ausreichenden Be- oder Verarbeitung. Aber was genau ist damit gemeint?

    Was bedeutet eine vollständige Herstellung?

    Um die Ursprungseigenschaft zu erfüllen, muss das Produkt vollständig in der Europäischen Union hergestellt worden sein. Auch alle Vorprodukte und Einsatzstoffe müssen ihren Ursprung in der Europäischen Union haben. Dies müssen Sie durch entsprechende Lieferantenerklärungen nachweisen (Beispiele: Getreide, Kohl, Eier).

    Was gilt als ausreichende Be- oder Verarbeitung?

    Grundsätzlich soll die Ware europäischen Ursprungs sein. Es ist aber auch möglich, das Materialien in das Produkt einfließen, die ihren Ursprung in einem Drittland haben.

    Dann ist wichtig, dass die wesentliche Be- oder Verarbeitung in der EU stattfindet. Wie die „wesentliche“ Be- oder Verarbeitung zu bewerten ist, können Sie in den Vorgaben der Verarbeitungslisten nachlesen. Diese Liste finden Sie auf der Seite www.wup.zoll.de. Dort geben Sie das Empfängerland und die H.S.-Position ein und erhalten die Verarbeitungsliste für den gewünschten Vorgang. Die H.S.-Position wird durch die ersten 4 Stellen der Zolltarifnummer gebildet.

    Eine ausreichende Be- oder Verarbeitung kann in vielen Fällen durch einen Wechsel der Zollposition oder durch die Einhaltung der sogenannten Prozentregel erfüllt werden. Oftmals werden beide Regeln kombiniert.

    • Wechsel der Zollposition: Besagt, dass die 4-stellige H.S.-Position des in der EU hergestellten Produkts nicht mit der H.S.-Position des Vorprodukts aus Drittländern übereinstimmen darf, das heißt, dass in der Praxis der Herstellungsprozess in der EU zu einem neuen Produkt führen muss.
    • Prozentregel: Produkte, die zur Herstellung des Guts benötigt werden und Drittlandsware sind, dürfen einen bestimmten Prozentsatz nicht überschreiten. Die Bemessungsgrundlage für den Prozentsatz ist der Ab-Werk-Verkaufspreis der produzierten Waren.

    Manche Herstellungsvorgänge werden durch die Präferenzabkommen unabhängig von ihrer tatsächlichen Intensität als in jedem Falle nicht ausreichend definiert. Diese im folgenden beispielhaft aufgeführten Vorgänge werden auch als Minimalbehandlung bezeichnet.

    Beispiele für nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung

    • Zusammensetzen eines Kugelschreibers, bei dem die Vorprodukte nicht aus der EU stammen
    • Formen von Würfelzucker
    • Sortieren (z. B. Knöpfe)
    • einfaches Abfüllen in Flaschen oder Kästchen
    • Entsteinen von Obst
    • Bleichen
    • Bügeln von Textilien
    • Anbringen von Etiketten
    • Aufdrucken von Marken
    Die Ursprungseigenschaft einer Ware darf erst nach genauer Prüfung bescheinigt werden. Dazu müssen Sie Unterlagen wie z. B. eine Lieferantenerklärung vorlegen und jederzeit zur Verfügung stellen können.

    Wie können Sie den präferenziellen Ursprung einer Ware belegen?

    Möchten Sie also einen Präferenznachweis wie z. B. eine EUR.1 erstellen, müssen Sie vorab prüfen, ob Ihre Ware die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Die Prüfung erfolgt anhand des Abkommens. Grundlage für die Informationsbeschaffung kann die Internetseite der Zollverwaltung sein. Sie finden diese unter www.wup.zoll.de. Geben Sie auf dem Startbildschirm unter „Länderauswahl“ den Ländernamen oder den ISO-Code des Landes ein. Sie finden hier die Länderinformationen mit der „Art der Präferenzregelung“, den möglichen Präferenznachweisen und anderen notwendigen Angaben.

    Nach Aufruf des länderspezifischen Abkommens können Sie prüfen, welche „Art der Regelung“ für das entsprechende Präferenzabkommen gilt. Unter dem Punkt „Präferenznachweise“ finden Sie mögliche Präferenzdokumente, die nach gründlicher Prüfung für das entsprechende Land ausgestellt werden können. Gehen Sie nun alle Informationen des Abkommens durch.

    Für Ihre weitere Prüfung ist besonders der Punkt „Ursprungssystematik“ wichtig. Darin wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Ihre Ware einen präferenziellen Ursprung hat. Diese Regelungen sind nicht in jedem Abkommen gleich und müssen daher für jedes einzelne Abkommen und jede einzelne Ware individuell geprüft werden.

    Wie erhalten Sie einen direkten Zugriff auf die Verarbeitungsliste?

    Sie können die Verarbeitungsliste jetzt schon vom Startbildschirm aufrufen. Dazu ist die Eingabe des Landes und der H.S.-Position (ersten 4 Stellen Ihrer Zolltarifnummer) notwendig.

    Die abrufbare Verarbeitungsliste gibt Ihnen wertvolle Hinweise. Hat keine vollständig Gewinnung oder Herstellung stattgefunden, können Sie anhand der Verarbeitungsliste prüfen, welche Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft Ihren Waren Ursprung verleihen. Die Angaben in der Verarbeitungsliste sind durch die Angabe des 4-stelligen H.S.-Codes produktspezifisch.

    Beispiele für Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen könnten, sind:

    • Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet.
    • Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien derselben Position wie der hergestellten Ware.

    So lassen Sie sich eine Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten anzeigen

    Auf dem Startbildschirm finden Sie den Punkt „Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten“. Hier können Sie zum einen nach der Verarbeitungsliste eines bestimmten Landes und einer bestimmten H.S.-Position suchen. Sie können aber auch die Verarbeitungsliste einer bestimmten H.S.-Position für alle oder für mehrere ausgewählte Länder ansehen.