Konnossement: Definition, Inhalt und Funktionen vom Bill of Lading

Konnossement: Definition, Inhalt und Funktionen vom Bill of Lading

Das Konnossement (Bill of Lading) ist ein besonderes Beförderungsdokument. Denn im Gegensatz zu anderen Frachtpapieren ist es ein Traditionspapier und übernimmt eine Wertpapierfunktion. Im täglichen Handling ergeben sich immer wieder Fragen rund um das Konnossement, das gleichzeitig das maßgebliche Dokument für Seefracht darstellt. Hier finden Sie einen Überblick über wichtige Fragen.

    Was bedeutet die Forderung nach einem „Clean Bill of Lading“ im Akkreditiv?

    Bei Akkreditiven müssen Transportdokumente clean oder rein sein. Das bedeutet, dass sie keine Hinweise auf mangelhafte Ware oder Verpackung enthalten. Für Sie bedeutet das, dass das Konnossement, welches Sie bei der Bank einreichen, keine hinzugefügten Angaben oder Klauseln enthalten darf, die den Zustand der Ware oder der Verpackung als mangelhaft bezeichnen. Ansonsten würde das Dokument als unclean gelten. Das würde bedeuten, dass Sie die Anforderungen aus dem Akkreditiv nicht erfüllen.

    Welche Punkte prüft die Bank beim Abgleich des Bill of Ladings mit dem Akkreditiv?

    Die Bank prüft, ob alle Vorgaben aus dem Akkreditiv auch im Bill of Lading umgesetzt und erfüllt sind. Einer der wichtigsten Dinge ist das latest Date of shipment aus dem Akkreditiv. Das Bill of Lading darf nicht nach dem latest Date of shipment datiert sein. Ansonsten prüfen Sie insbesondere die Anforderungen, die im Akkreditiv für das Dokument vorgegeben wurden und die „zusätzlichen Bedingungen“. Oft sind hier zusätzliche Anfordernisse an die Dokumente aufgeführt.

    Prüfpunkte vom Bill of Lading

    Darüber hinaus wird die Bank u. a. diese Punkte prüfen:

    • Sind die Akkreditivvorschriften an den Absender und Empfänger erfüllt?
      Dazu gehören z. B. die Ausstellung an Order oder Vorgaben für die Notify-Adresse.
    • Ist eine eventuell notwendige Indossierung korrekt ausgeführt worden?
      Bei Ausstellung an Order ist in der Regel eine Indossierung des B/L (auf der Rückseite) notwendig. Halten Sie hierzu im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihrer Bank.
    • Stimmen die Angaben der Häfen mit dem Akkreditiv überein?
      Der Abgangs- und der Bestimmungshafen den Akkreditivvorgaben sind entsprechend angegeben. Möglich ist z. B. auch der Hafen Rotterdam bei der Nennung „any European port“ im Akkreditiv.
    • Ist der Name des Schiffes im Bill of Lading aufgeführt?
    • Ist ein On-Board-Vermerk vorhanden?
      Ihr Bill of Lading sollte einen entsprechenden Vermerk tragen, wie z. B. shipped on board. Ist dieser nicht in den Text eingedruckt, sondern nachträglich ergänzt, muss dieser zusätzlich mit einem Datum versehen sein. Achten Sie darauf, dass Ihr Bill of Lading nicht den Hinweis auf eine An-Deck-Verladung trägt.
    • Von wem ist das Dokument unterschrieben? Wurde es von dem namentlich genannten Frachtführer unterschrieben?
      Hat z. B. ein Agent das Dokument abgezeichnet, muss der Name und die Eigenschaft des Frachtführers oder Kapitäns, für den er zeichnet, ersichtlich sein.
    • Ist der Frachtvermerk korrekt?
      Jedes Bill of Lading trägt einen Frachtvermerk – freight prepaid oder freight collect. Der korrekte Vermerk ist abhängig von der gewählten Lieferbedingung. Handelt es sich z. B. um eine Lieferung per CIF, ist die Fracht bereits bezahlt und es müsste im Bill of Lading freight prepaid vermerkt sein.
    • Handelt es sich um ein Clean Bill of Lading, ohne einen Hinweis auf Beschädigung?
    • Ist die korrekte Anzahl der Dokumente vorhanden?
      Im Akkreditiv ist die Anzahl der einzureichenden Dokumente angegeben. In der Regel sind dies für das Bill of Lading 3/3, also 3 Originale und 3 Kopien. Achten Sie darauf, dass diese in der vorgeschriebenen Anzahl vorhanden und korrekt gekennzeichnet sind.

    Was versteht man unter einem „Combined Transport Bill of Lading“?

    Das Konnossement des kombinierten Transports ist ein vom Weltspediteurverband FIATA vereinheitlichtes Transportdokument. Sie erhalten damit ein Dokument über den kompletten Transport Ihrer Warenlieferung, auch wenn dieser auf verschiedenen Transportwegen stattgefunden hat. Bestes Beispiel dafür ist die Lkw-Versendung von Ihrem Werk zum Hafen und/oder vom Hafen des Empfängers bis zum Unternehmen des Kunden und die eigentliche Seeverschiffung. Das Combined Transport Bill of Lading kann von einer Reederei oder aber von autorisierten Spediteuren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgestellt werden.

    Wichtig: Der Aussteller des Konnossements haftet hierbei in der Regel für den kompletten Transport.

    Welche Rechte und Pflichten entstehen aus einem Konnossement?

    Wie das Konnossement aufgebaut sein muss, ist an rechtliche Vorgaben gebunden. Geregelt sind diese in § 515 Handelsgesetzbuch.

    Welche Funktionen erfüllt ein Konnossement?

    Die sechs Funktionen vom Konnossement

    Kann ich ein Rektakonnossement an eine andere Person übertragen?

    Ein Namens- bzw. Rektakonnossement ist auf den Namen eines bestimmten Empfängers ausgestellt. Nur dieser kann mit dem Konnossement die Auslösung der Ware durchführen. Möchten Sie das Konnossement an eine andere Person übertragen, ist dies nur durch eine Abtretungserklärung des Empfängers möglich, durch eine sogenannte Zession.

    Was versteht man unter einem „Durchkonnossement“?

    In manchen Fällen kommt es vor, dass die Ware, die per Seefracht versendet wird, auf verschiedenen Schiffen und somit von unterschiedlichen Reedern transportiert werden muss. Daher können Sie für eine solche Sendung kein herkömmliches Konnossement erhalten. Das Durchkonnossement kommt in der Praxis in verschiedenen Formen vor:

    • Ein Durchkonnossement gilt als echt, wenn die Reederei, die das Dokument ausstellt, die Haftung für die gesamte Strecke übernimmt.
    • Haftet die Reederei hingegen nur für die von ihr ausgeführte Teilstrecke, handelt es sich um ein unechtes Durchkonnossement.
    • Möglich ist auch ein gemeinsames Durchkonnossement. Dabei stellen alle Reeder ein gemeinsames Dokument aus, in dem jeder seine durchgeführte Teilstrecke aufführt, für die er auch die Haftung übernimmt.

    Ist ein nicht begehbarer Seefrachtbrief auch ein Traditionspapier?

    Nein, der nicht begehbare Seefrachtbrief gehört zu den Frachtbriefen und hat keine Wertpapierfunktion. Im Seefrachtbrief wird der An-Bord-Verlader der Ware ausgewiesen. Ist kein Dokument mit Wertpapierfunktion für die Warenlieferung notwendig, kann der begehbare Seefrachtbrief ausgestellt werden. Die Besonderheit hierbei ist, dass für die Auslösung der Ware keine Vorlage des Seefrachtbriefs notwendig ist. Der Vorteil ist eine schnellere Abfertigung am Bestimmungshafen. Aber er birgt auch das Risiko, dass schuldbefreiend an den falschen Empfänger ausgeliefert wird.

    Was ist die „Notify-Adresse“ auf dem Konnossement?

    In diesem Feld des Konnossements wird die Person oder Institution aufgeführt, die bei Ankunft der Ware informiert werden soll. Welcher Eintrag hier erfolgen soll, kann z. B. vom Kunden festgelegt werden. Wird der Auftrag im Rahmen eines Akkreditivs abgewickelt, sind die Vorgaben des Akkreditivs für die Aufmachung des Konnossements zu berücksichtigen. Die Vorgaben finden Sie in der Regel bei der Beschreibung der geforderten Dokumente (Punkt 46A).

    Dies könnte z. B. wie folgt aussehen: „Full set of shipped on board Bill of Ladings (3/3) made out to the order of ……, marked freight prepaid and notify applicant“. Achten Sie auch darauf, ob im Verlauf des Akkreditivs noch weitere Anforderungen für die Notify-Adresse vorhanden sind. Diese könnten z. B. noch bei den „Zusätzlichen Bedingungen“ (Punkt 47A) aufgeführt sein.