Handels- und Vermittlungsgeschäfte kennen Sie insbesondere im Zusammenhang mit Dual-Use- und Rüstungsgütern. Doch auch in den meisten Embargo-Verordnungen ist das sogenannte Brokering geregelt. Und genau hier beginnen in der Praxis die Probleme.
Viele Unternehmen prüfen nämlich diese Geschäfte nicht. Und das, obwohl manche Embargo-Verordnungen für „Vermittlungstätigkeiten“ sogar ein generelles Verbot aussprechen.
Handels- und Vermittlungsgeschäfte rücken in den Fokus
Auch die Behörden haben gewissen Nachlässigkeiten bei der Prüfung hinsichtlich der Handels- und Vermittlungsgeschäfte registriert und reagieren darauf. Prüfungen haben immer häufiger genau diese Tatbestände im Fokus.
Überwacht werden dabei verschiedene Möglichkeiten der Vertragsanbahnung bzw. des Vertragsabschlusses über Rüstungs-, Dual-Use– oder Embargo-Güter sowie entsprechende Dienstleistungen oder technische Hilfen.