Als deutsches Unternehmen müssen Sie neben den nationalen und europäischen auch die US-Exportbestimmungen beachten. Kommen Sie mit US-Exportkontrollrecht in Konflikt, drohen schwerwiegende Konsequenzen für Ihr US-Geschäft.
Wie prüfen Sie die Genehmigungspflicht nach US-Recht?
Stellen Sie zunächst fest, ob Ihre Güter amerikanischem Recht unterliegen. Ist das zu bejahen, fahren Sie mit den nachfolgenden Prüfpunkten fort:
- Prüfung der Lieferware
- Prüfung von US-Embargos
- Prüfung der Geschäftspartner
- Prüfung der Endverwendung der Güter
Die Punkte 1 bis 4 müssen natürlich nicht kumulativ erfüllt sein. Ein Verbot bzw. eine Genehmigungspflicht besteht, wenn einer dieser Punkte zutrifft.
Wichtig: Die Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Dual-Use-Güter. Rüstungsgüter unterliegen selbstverständlich eigenen Vorschriften.
Wann unterliegt Ihr Export dem US-Recht?
In diesen 3 Fällen unterliegt Ihr Export den amerikanischen Export Administration Regulations (EAR):
- bei der Ausfuhr von US-Gütern (sogenannten Reexporten) – also amerikanischer Handelsware
- bei der Ausfuhr von deutschen Gütern, welche das direkte Produkt von US-Technologie und Software sind (Foreign Produced Direct Product Rule)
- Bei der Ausfuhr von Gütern, die einen bestimmten Anteil kontrollierter amerikanischer Bestandteile enthalten. Überwacht werden dabei Nicht-US-Erzeugnisse mit einem US-Wertanteil ab 25 %. Bei Exporten nach Kuba, Nordkorea, Syrien, in den Iran und den Sudan, also in die US-Embargo-Länder, gilt sogar eine 10-%-Grenze.
Der 3. Punkt beschreibt dabei die sogenannten De-minimis-Bestimmungen.
Wann ist Ihr Export nach US-Recht genehmigungspflichtig?
Sind die EAR auf Ihre konkrete Ausfuhr anwendbar, müssen Sie Prüfungen nach den folgenden Nummern 1 bis 4 durchführen.
Prüfung der Lieferware
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Produkt von der Commerce Control List (CCL) erfasst ist. In diesem Fall kann eine Genehmigungspflicht vorliegen. Die CCL ist das amerikanische Pendant zu Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung. Entscheidend ist die ermittelte Listenposition (Export Control Classification Number (ECCN)).
- Stellen Sie fest, ob der Commerce Country Chart ein „x in the box“ für Ihre ECCN vorhält. Ist dies der Fall, ist grundsätzlich eine US-Genehmigung für Ihre Lieferung erforderlich.
- Ermitteln Sie nun abschließend, ob Sie eine der Allgemeinen Genehmigungen (License Exceptions) von der Genehmigungspflicht befreit. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie eine US-Ausfuhrgenehmigung einholen.
Prüfung von US-Embargos
Ein Verbot bzw. eine Genehmigungspflicht kann sich auch nach den US-Embargo-Verordnungen ergeben.
Prüfung der Geschäftspartner
Untersuchen Sie, ob einer der an Ihrer Lieferung beteiligten Geschäftspartner von einer der US-Sanktionslisten erfasst wird.
Prüfung der Endverwendung der Güter
Auch nach US-Recht sind die sogenannten Catch-all-Bestimmungen zu beachten. Überwacht wird die sogenannte kritische Endverwendung.
Wichtig: Nach deutschem bzw. europäischem Recht finden die Catch-all-Bestimmungen ausschließlich bei nicht gelisteten Gütern Anwendung. Das verhält sich nach den US-Bestimmungen anders. In die Endverwendungsprüfung sind hier auch die gelisteten Güter einzubeziehen. Zu den kritischen Endverwendungen zählen:
- die Verwendung im Zusammenhang mit ABC-Waffen
- die Verwendung im Zusammenhang mit konventioneller Rüstung (für bestimmten Länderkreis)
- die Verwendung im Zusammenhang mit zivilen kerntechnischen Anlagen (für bestimmten Länderkreis)
- die Verwendung als Bestandteile für zuvor illegal ausgeführte Rüstungsgüter