Dies ist eine Infografik mit der Aufschrift: "Zahlungsbedingungen - Welche eignet sich im Außenwirtschaftsverkehr am besten?".

Zahlungsbedingungen im Außenwirtschaftsverkehr: Welche eignet sich am besten?

Im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehrs ist es immer wieder notwendig, sich über die Finanzierung bzw. die Bezahlung und der Absicherung von Zahlungsfristen Gedanken zu machen. Nicht selten findet man im Aufgabenspektrum der Exportabteilung nicht nur die klassischen Zollabwicklungen und die Exportkontrolltätigkeiten, sondern auch die Frage nach der Exportfinanzierung und der Zahlungsabwicklung. Im Folgenden wollen wir diese Themen einmal vollumfänglich beleuchten, damit Sie für alle Möglichkeiten und Eventualitäten gerüstet sind.
Inhaltsverzeichnis

Welche Arten von Zahlungsbedingungen werden unterschieden?

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Zahlungsmodalitäten:

  • die nichtdokumentären Zahlungsbedingungen und
  • die dokumentären Zahlungsbedingungen.

Die folgende Tabelle zeigt Beispiele dieser beiden Ausprägungen:

Beispiele der nichtdokumentären ZahlungsbedingungenBeispiele der dokumentären Zahlungsbedingungen
VorauszahlungDokumenteninkasso
An- oder Zwischenzahlung, z.B. Ratenzahlung mit unterschiedlichen FälligkeitenDokumentenakkreditiv
Zahlung bei Lieferung, also Zahlung am Tag des Empfangs
Rechnung mit Zahlungsziel, also einer Fälligkeit nach X Tagen

Dabei werden Sie mit 100%iger Sicherheit die ein oder andere Zahlungsmodalität identifizieren können, die Sie bisher nicht als nichtdokumentäre Zahlungsbedingung angesehen haben. Bezüglich der dokumentären Zahlungsbedingungen werden Sie von den beiden Instrumenten sicher schon gehört bzw. sie das ein oder andere Mal auch genutzt haben.

Welche Risiken bergen die Zahlungsmodalitäten?

Bei der Betrachtung der zuvor genannten nichtdokumentären Zahlungsbedingungen fällt auf, dass die Übersicht bereits eine abgestufte Risikomatrix enthält.

Natürlich ist eine Vorauszahlung als Zahlungsfrist der beste Fall für Sie. Eine Lieferung auf Rechnung mit Zahlungsziel ist für Sie das schlechteste Verfahren, denn es birgt die meisten Risiken. Eine Zahlung ist nämlich erst dann fällig, wenn er die Ware bereits erhalten hat.

Die Ware kann er direkt für seine unternehmerische Tätigkeit nutzen und damit schon Cashflow generieren, während Sie noch Tage auf Ihr Geld warten. Streng gesehen, haben Sie ihm so einen Kredit gewährt.

Bei den dokumentären Zahlungsbedingungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lieferungen und Vereinbarungen unterschiedlich abzusichern.

Was ist ein Dokumenteninkasso?

Im Rahmen eines Dokumenteninkassos übergibt der Exporteur seiner Hausbank die Exportdokumente (das sind in der Regel die Handelsrechnung, Transportdokument, Versicherungsdokument etc.) mit der Weisung, diese Dokumente dem Importeur nur auszuhändigen, wenn er im Gegenzug bezahlt, also einen Wechsel akzeptiert oder einen unwiderruflichen Zahlungsauftrag unterzeichnet.

Da Ihre Hausbank vermutlich nicht in jedem Land dieser Welt beheimatet ist, schaltet sie in die Abwicklung des Dokumenteninkassos eine Korrespondenzbank im Importland oder die Hausbank des Importeurs als sogenannte vorlegende Inkassobank ein.

Was ist ein Dokumentenakkreditiv?

Beim Dokumentenakkreditiv handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Zahlungsverpflichtung einer Bank. Diese wird im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung des Kunden nach Übergabe festgelegter Dokumente und durch Erfüllung der festgelegten Bedingungen zu einem festgelegten Zeitpunkt oder Tage an den Zahlungsempfänger ausgeführt.

Wichtig ist die Tatsache, dass diese Verpflichtung losgelöst von der tatsächlichen Warenlieferung ist.

Welche Arten von Dokumentenakkreditiven werden unterschieden?

Ein Akkreditiv unterscheidet sich noch einmal in verschiedene Arten – darunter:

  • das widerrufliche Akkreditiv
  • das unwiderrufliche Akkreditiv
  • das bestätigte Akkreditiv
  • das unbestätigte Akkreditiv

Ein widerrufliches Akkreditiv kann durch die Eröffnerbank jederzeit und ohne vorherige Nachricht an den Begünstigten geändert oder annulliert werden, solange die dazu ermächtigte Bank die Dokumente nicht honoriert bzw. (bei Zeitakkreditiven) nicht aufgenommen hat. Das widerrufliche Akkreditiv wird genau deshalb äußerst selten gebraucht.

Das unwiderrufliche, unbestätigte Akkreditiv stellt eine weit verbreitete Akkreditivform dar. Einheitliche Richtlinien definieren die Verbindlichkeit der Eröffnerbank. Von diesem einmal abgegebenen Versprechen kann sie ohne die Einwilligung des Begünstigten nicht mehr abrücken. Eine einseitige Änderung oder gar Annullierung wie beim widerruflichen Akkreditiv ist hier also nicht möglich.

Das unbestätigte Akkreditiv ist jedoch nur durch die Bank des Kunden zu bezahlen, sodass hier ein Devisen- oder Insolvenzrisiko verbleibt. Bei einem unwiderruflichen, bestätigten Akkreditiv bestehen für den Begünstigten 2 unabhängige Schuldversprechen: jenes der Eröffnerbank und jenes der bestätigenden Bank. Damit Letztere jedoch eine solche Verpflichtung übernimmt, müssen für Ihre Hausbank auch gewisse Kriterien erfüllt sein. Da also auch Ihre Hausbank ein Zahlungsversprechen abgegeben hat, ist das unwiderrufliche, bestätigte Akkreditiv die sicherste Variante.

Dokumenteninkasso oder Akkreditiv: Welche Zahlungsbedingung ist besser?

Das Dokumenteninkasso verspricht Sicherheit für Exporteur und Importeur. Der Exporteur sichert so den Erhalt der Zahlung für seine Ware ab. Der Importeur erhält dadurch die Sicherheit, dass er die Ware erhält, die er bestellt hat. Das Dokumenteninkasso leistet allerdings keine Gewähr für die Qualität der Waren.

Außerdem besteht bei der Variante  „Documents against Acceptance“ für den Exporteur die Gefahr, dass der Importeur die Ware erhält, sein Konto aber zum Zahlungszeitpunkt eventuell nicht ausreichend gedeckt ist. Die Rechnung kann also zur Zahlungsfrist nicht beglichen werden.

Das Akkreditiv ist deutlich sicherer als ein Inkasso. Deshalb ist es vollkommen nachvollziehbar, dass die Bank für die Übernahme einer Haftung auch entsprechend mehr Gebühren erhebt und das Prozedere langwieriger ist.

Welche Zahlungsbedingung eignet sich am besten für Sie?

Die geeignetste Zahlungsbedingung für Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die individuellen Geschäftsumstände, die Historie der Zahlungen durch den jeweiligen Kunden und die Branchenstandards. Es ist empfehlenswert, differenzierte Zahlungsmodalitäten anzuwenden, die sich an der Verlässlichkeit des Kunden orientieren.

Generell sind gestaffelte Zahlungsbedingungen basierend auf der Kundenhistorie und der Dauer der Geschäftsbeziehung eine effektive Methode. Kunden, die ihre Rechnungen regelmäßig und zeitnah begleichen, könnten von flexibleren Zahlungsfristen profitieren. Hingegen könnten für Kunden mit einer unzuverlässigen Zahlungshistorie konservativere Bedingungen mit kürzeren Zahlungsfristen oder zusätzlichen Sicherheiten angebracht sein.

Die Festlegung optimaler Zahlungsbedingungen erfordert eine Abstimmung zwischen verschiedenen Unternehmensbereichen, einschließlich Vertrieb, Finanzbuchhaltung und Rechtsabteilung. Dabei sollte eine ausgewogene Risikobewertung vorgenommen werden, um die Interessen des Unternehmens zu wahren. Letztendlich sind die Zahlungsmodalitäten individuell auf Basis unternehmensspezifischer Kriterien zu definieren, wobei die Zoll- und Exportabteilung beratend unterstützen kann, insbesondere bei komplexen Transaktionen wie Dokumentarinkassos oder Akkreditiven.

In manchen Ländern sind dokumentäre Zahlungsmodalitäten vorgeschrieben

Sie sollten beachten, dass in manchen Ländern die dokumentären Zahlungsmodalitäten im Rahmen der Importabwicklung vorgeschrieben sind. Das bedeutet, dass Sie dorthin nur exportieren können, wenn Sie auch eine dokumentäre Zahlungsbedingung vorgesehen und sie mit dem Kunden entsprechend getroffen haben.

Andernfalls kann der Kunde die Ware nicht importieren und eine Zahlung an Sie nicht veranlassen. Achten Sie deshalb im Rahmen Ihrer Exportgeschäfte stets darauf (hierbei kann die Access2Markets helfen), ob dokumentäre Zahlungsmodalitäten für das jeweilige Zielland notwendig sind.