Im Gegensatz zum Factoring wird bei der Forfaitierung, eine feste Forderung verkauft. Bei der Forfaitierung werden keine „Buchforderungen“, sondern abstrakte Forderungen weitergegeben. Abstrakte Forderungen, sind z. B. Forderungen aus einem Wechsel oder aus einem Akkreditivgeschäft. Auch die Fristigkeit ist bei der Forfaitierung im Gegensatz zum Factoring oft mittel- bis langfristig.
Was versteht man unter Forfaitierung?
Bei der Forfaitierung übernimmt der Forderungskäufer das Ausfallrisiko, das heißt, die Forderung wird ohne Regress verkauft. Der Käufer Ihrer Forderung verzichtet auf das Recht, im Fall eines Ausfalls der Forderung auf Sie zurückzukommen. Dabei sind neben der Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden auch das politische Risiko im Land des Kunden (Importeurs), das Kursrisiko, das Transferrisiko und weitere Risiken mit abgedeckt.
Der Forderungskäufer kauft Ihre Forderung gegen Zahlung eines Diskonts. Dieser berechnet sich unter anderem auch nach der Länderrisikoprämie. Beachten Sie hier, dass bei manchen Ländern eine Forfaitierung aus Risikogründen sehr teuer sein kann. Bei besonders risikoreichen Ländern wird auch eine Forfaitierung verweigert. Die gesamte Dokumentation und Buchhaltung verbleiben weiterhin bei Ihnen.
Wie ist der Ablauf einer Forfaitierung?
Ihre Forderung kann nur verkauft werden, wenn es sich um eine abstrakte und abtretbare Forderung handelt, die durch ein Exportgeschäft begründet ist. Sie treten mit dem Verkauf der Forderung die Zahlungsansprüche an die Bank ab. Als Nachweis für das Exportgeschäft müssen Sie Geschäftspapiere wie z. B. Kopie der Handelsrechnung und einen Lieferschein vorlegen. Daher kann ein Verkauf einer Forderung durch Forfaitierung erst dann erfolgen, wenn die Lieferung bereits durchgeführt wurde. Beteiligte bei der Forfaitierung sind neben Ihnen als Exporteur Ihr Kunde, der Importeur und eine Bank in Deutschland (Forfaiteur). Den Ablauf einer Forfaitierung können Sie sich so vorstellen:

- Sie haben eine Forderung mit einem abstrakten Zahlungsversprechen gegenüber Ihrem Kunden (Importeur).
- Sie versenden die Ware an Ihren Kunden (Importeur).
- Der Importeur übergibt Ihnen einen gezogenen Wechsel mit Aval oder einen Solawechsel (auch eigener Wechsel genannt) an Sie als Exporteur.
- Sie verkaufen die Forderung an eine Forfaitierungsgesellschaft (Bank).
- Die Forfaitierungsgesellschaft zahlt Ihnen den Forderungsgegenwert abzüglich eines Diskonts aus.
- Der Gläubiger der Forderung ist nun die Forfaitierungsgesellschaft (Bank).
- Der Importeur zahlt an die Forfaitierungsgesellschaft.
Die Forfaitierungsgesellschaft hat eine „abstrakte Forderung“ gegenüber dem Importeur. „Abstrakt“ bedeutet hier losgelöst vom eigentlichen Warengeschäft. Die Bank (Forfaitierungsgesellschaft) fordert oft auch zusätzliche Sicherheiten der Bank des Importeurs, z. B. eine Bankgarantie. In manchen Fällen ist auch eine Hermes-Deckung Voraussetzung für den Ankauf einer Forderung. Sollten Sie sich für die Forfaitierung entscheiden, holen Sie sich unbedingt mehrere Angebote ein. Die Preisgestaltung bei den verschiedenen Forfaitierungsgesellschaften ist sehr unterschiedlich. Vergleichen Sie genau, da sich für Sie viel Geld sparen lässt.
Was sind die Vorteile der Forfaitierung?
- Sie können sich zinsgünstig Liquidität beschaffen.
- Sie entlasten Ihre Bilanz und haben keine Bindung an Kredite.
- Sie haben die Möglichkeit, Ihrem Kunden ein längeres Zahlungsziel einzuräumen.
- Wegfall der Risiken (Kursrisiko, Zahlungsrisiko, politisches Risiko).
- Sie haben eine feste Kalkulationsbasis.
Was sind die Nachteile der Forfaitierung?
- Sie kann nur für abstrakte, also nicht für alle Forderungen genutzt werden.
- Anwendung ist nicht für alle Länder möglich.
- Die Forderungen kann erst nach erfolgter Lieferung verkauft werden – daher ist keine Produktionsfinanzierung möglich.
- Relativ hohe Kosten
- Verwaltungsaufwand