Werkzeugkosten beim Zoll angeben

Werkzeugkosten beim Zoll richtig angeben

Immer wieder werden bei Zollprüfungen Werkzeugkosten festgestellt, die bei der Verzollung nicht berücksichtigt wurden. Meistens liegt das Problem darin, dass die Zollabteilung von den angefallenen Werkzeugkosten überhaupt nichts weiß und so auch nicht prüfen kann, ob diese Kosten in den Zollwert mit einbezogen werden müssen. Deswegen: Prüfen Sie in Ihrem Unternehmen, ob Werkzeugkosten anfallen und ob diese relevant für die Verzollung sind.
Inhaltsverzeichnis

Wann fallen Werkzeugkosten an?

In vielen Fällen merkt man nach den ersten Mustern, dass das Werkzeug noch geändert werden muss, weil das Endprodukt noch nicht endgültig passt. Hierbei entstehen zusätzlich Werkzeugänderungskosten. Und auch in vielen anderen Fällen fallen bei der Herstellung von Waren Werkzeugkosten an.

In der Regel gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Berechnung dieser Werzeugkosten erfolgt:

  • Ihr Lieferant verlangt einen höheren Endpreis für seine Waren, in denen er diese Kosten berücksichtigt. In diesem Fall müssen Sie ganz normal den Rechnungspreis in der Zollanmeldung angeben, da keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen.
  • Ihr Lieferant stellt Ihnen die Herstellung des Werkzeugs und die ggf. noch anfallenden Werkzeugänderungskosten in Rechnung. Diese Fälle müssen Sie zollwertrechtlich berücksichtigen. Dazu gehen Sie nach folgendem 5-Punkte-Plan vor:

Wie verzollen Sie Werkzeugkosten richtig?

Das erste Problem ist bereits, dass die Zollabteilung in den meisten Fällen überhaupt nicht weiß, ob bzw. dass Werkzeugkosten an Lieferanten im Ausland bezahlt werden. Dies macht normalerweise die Einkaufsabteilung mit dem jeweiligen Lieferanten aus. Fragen Sie daher in Ihrer Einkaufsabteilung nach, ob hier Regelungen getroffen wurden. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, dann müssen Sie hier zollrechtlich nichts beachten. Wird Ihnen jedoch die Zahlung von Werkzeugkosten bestätigt, dann gehen Sie zum nächsten Schritt.

Sensibilisieren Sie hierzu auch Ihre Buchhaltung. Die Buchhaltung erhält auch alle Werkzeugkostenrechnungen. Vereinbaren Sie, dass diese Ihrer Zollabteilung in Kopie vorgelegt werden.

Prüfen Sie, ob Werkzeugkosten bei der Zollwertberechnung zu berücksichtigen sind. Im Zollrecht gibt es im Volksmund eine leicht zu merkende Regel: „Alles, was man benötigt, um die Waren so zu erhalten, wie man Sie haben will, gehört zum Zollwert.“ Wenn Sie diesen Satz im Kopf haben und an die Herstellung des Werkzeugs oder die Werkzeugänderungskosten denken, dann ist es vollkommen klar, dass diese Kosten bei der Verzollung berücksichtigt werden müssen.

Ohne das Werkzeug und auch ohne die Änderungen des Werkzeugs können Sie die Waren nicht in dem Zustand erhalten, wie Sie es mit Ihrem Lieferanten vereinbart haben..

Wie melden Sie Werkzeugkosten beim Zoll an?

Um berechnen zu können, wie die Werkzeugkosten in der Verzollung berücksichtigt werden müssen, bzw. um entscheiden zu können, welche Methode der Aufteilung Sie verwenden wollen, benötigen Sie einige Angaben. Diese kann Ihnen in den meisten Fällen Ihre Einkaufsabteilung beantworten ggf. mit Hilfe von Technikern. Stellen Sie dazu die weiter unten in der Tabelle aufgeführten Fragen an Ihre Einkaufsabteilung.

Für die Anmeldung der Werkzeugkosten in der Zollanmeldung gibt es zwei Möglichkeiten.

Aufteilung der Werkzeugkosten auf die einzelnen Einfuhren

Die für Sie genaueste aber auch aufwendigste Anmeldung der Werkzeugkosten ist, wenn Sie diese auf die jeweiligen Einfuhren umlegen. Dazu müssen Sie im ersten Schritt die kompletten Werkzeugkosten ermitteln sowie die Stückzahlen, die aus dem Werkzeug erstellt werden können. Dies stellt schon das erste Problem dar, da es oft schwer zu sagen ist, wie viele Stücke aus einem Werkzeug gemacht werden können. Können Sie dies jedoch ermitteln, dann können Sie die Werkzeugkosten je Stück berechnen.

Beispiel:

  • Werkzeugkosten gesamt: 100.000 €
  • Stücke, die aus dem Werkzeug gemacht werden können: 100.000
  • = somit fallen für jedes Stück 1 € Werkzeugkosten an.

Dementsprechend müssen in der Zollanmeldung pro geliefertem Stück 1 € Werkzeugkosten mit angemeldet werden.

Vorteile der Umlegung der Werkzeugkosten auf einzelne Einfuhren

Durch die Aufteilung müssen Sie nicht einmalig mehr Zollabgaben zahlen, sondern regelmäßig ein bisschen mehr. Wird die Produktion eingestellt, obwohl noch Stückzahlen gefertigt werden könnten, dann haben Sie lediglich den Anteil für Ihre Waren verzollt, also weniger als wenn Sie sofort die gesamten Kosten verzollt hätten.

Erhalten Sie kleinere Sendungen, die wertmäßig unter 150 € liegen, also unterhalb der Kleinbetragsregelung, dann müssen Sie für die Werkzeugkosten dieser Stückzahlen keine Zollabgaben entrichten, wenn der Wert inklusive Werkzeugkosten auch unter 150 € bleibt.

Nachteile der Aufteilung der Werkzeugkosten auf einzelne Einfuhren

Um die Berechnung durchführen zu können, benötigen Sie die Stückzahlen, die aus dem Werkzeug gefertigt werden können. Diese Information ist oft schwer zu bekommen.

Sie müssen bei jeder einzelnen Einfuhrsendung daran denken, die Werkzeugkosten mit anzumelden. Dies ist oft ein großer Aufwand und kann schnell dazu führen, dass es das ein oder andere Mal vergessen wird.

Falls Sie eine eingestellte Produktion mit diesem Werkzeug wieder aufnehmen, müssen Sie wieder daran denken, die Werkzeugkosten mit anzumelden. Daher sind Aufzeichnungen über das Werkzeug und die daraus entstandenen Stückzahlen unerlässlich.

Anmeldung der kompletten Werkzeugkosten bei der ersten Einfuhr

Um sich den oben aufgeführten Aufwand bei der Ermittlung der Werkzeugkosten pro Stück und auch die regelmäßige Überwachung zu sparen, können Sie die Werkzeugkosten bei der ersten Einfuhr komplett anmelden.

Praxistipp: Um den Überblick über die angefallenen Werkzeugkosten und die entsprechende Anmeldung in der Zollanmeldung nachzuvollziehen, erstellen Sie sich eine ExcelTabelle mit den Werkzeugkostenrechnungen. Hier können Sie dann eintragen, wann Sie welche Kosten in der Verzollung mit angegeben haben. Diese Tabelle stellen Sie am besten dem Zollprüfer zur Verfügung. So sieht er erstens, dass Sie sehr genau arbeiten und kann zweitens seine Prüfung zügiger durchführen.

Wie kontrollieren Sie die ordnungsgemäße Anmeldung der Werkzeugkosten?

Falls Sie Ihre Zollanmeldung nicht selbst erstellen, müssen Sie Ihrer Spedition mitteilen, wenn Werkzeugkosten angefallen sind. Ohne Ihre Angaben kann die Spedition diese in der Zollanmeldung nicht angeben. Kontrollieren Sie in diesen Fällen immer im Nachhinein, ob die Angaben auch ordnungsgemäß gemacht wurden.

Stellen Sie hier Fehler bei der Höhe fest oder wurden die Werkzeugkosten überhaupt nicht mit angegeben, dann stellen Sie einen Nacherhebungs- oder Erstattungsantrag bei dem Hauptzollamt, bei dem der Steuerbescheid erstellt wurde.

Praxistipp: Fragen Sie in Ihrer Buchhaltung nach, ob die Werkzeugkostenrechnungen gegebenenfalls in einem speziellen Konto gebucht werden. In vielen Fällen gibt es ein gesondertes Sachkonto für diese Rechnungen. Ist dies bei Ihnen der Fall, dann können Sie sich von der Buchhaltung monatlich oder halbjährlich dieses Konto vorlegen lassen, und Sie haben einen Überblick über alle Werkzeugkostenrechnungen.

Wie gelingt Ihnen die Zollanmeldung der Werkzeugkosten?

Damit Ihnen die Zollanmeldung der Werkzeugkosten erfolgreich gelingt, sollten Sie sich die nachfolgende Checkliste vor Augen halten.

CheckpunkteErklärung der einzelnen Checkpunkte
Für welche Ware fallen Werkzeugkosten an?Dies ist wichtig, damit Sie diese Kosten in der Zollanmeldung bei der richtigen Ware mit angeben.
Wie viel wird insgesamt bezahlt?Damit verhindern Sie, dass Sie bei der Zollanmeldung nur die Hälfte der Werkzeugkosten anmelden, da im Zeitpunkt der Einfuhr vielleicht nur 50 % angezahlt wurden. Hinzuzurechnen sind die gesamten gezahlten Werkzeugkosten.
Werden alle Waren, die aus dem Werkzeug hergestellt werden, auch eingeführt oder geht ein Teil der Waren beispielsweise direkt zu Kunden ins Ausland?Diese Frage ist wichtig, da Sie nur den Anteil der Werkzeugkosten verzollen müssen, der auf Ihre Warenlieferung entfällt.

Beispiel: Das Werkzeug kostet 100.000 €. Aus dem Werkzeug werden 100.000 Stück Spritzgussteile hergestellt.

Fall a): Alle Waren werden zu Ihnen geliefert.

Werden alle Waren zu Ihnen geliefert, müssen Sie die 100.000 € verzollen.

Fall b): Es gehen nur 50 % zu Ihnen, der Rest verbleibt im Ausland. Da Sie lediglich 50 % der gefertigten Waren einführen, müssen Sie auch nur 50 % der Werkzeugkosten verzollen. Dies wären in diesem Fall 50.000 €.
Wie viel Stück können aus dem Werkzeug hergestellt werden?Dies ist von Bedeutung, wenn es um die Aufteilung der Werkzeugkosten geht.