Bei der Rechnungsstellung von Akkreditiven muss einiges beachten werden. Damit Sie Ihre Rechnung akkreditivkonform ausstellen, haben wir Ihnen im Folgenden eine Checkliste erstellt.
Wie erstellen Sie eine akkreditivkonforme Rechnung?
Um eine akkreditivkonforme Rechnung zu erstellen, sollten Sie die folgenden Punkte beachten.
Checkliste zur Erstellung und Prüfung Ihrer Handelsrechnung | |
Stimmen Ihr Firmenname und Ihre Adresse mit dem Akkreditiv überein? | |
Haben Sie Namen und Adresse Ihres Kunden genau in die Rechnung übernommen? | |
Ist die korrekte Währung angegeben? | |
Haben Sie die korrekte Lieferbedingung angeben? | |
Stimmen die Angaben über Gewichte, Art und Anzahl der Packstücke, Abmessungen, Markierungen, Warenmenge, Einzelpreis, Gesamtpreis, etc.? | |
Prüfen Sie, ob alle Angaben auch mit den anderen Dokumenten übereinstimmen. | |
Sind zusätzlich gewünschte oder notwendige Erklärungen enthalten? Diese müssen vor der Unterschrift angebracht sein. | |
Sind erforderliche Beglaubigungen von der Industrie- und Handelskammer durchgeführt und auf der Rechnung bescheinigt? | |
Sind die gewünschten Legalisierungen des Konsulats erfolgt? | |
Ist die Warenbeschreibung genau aus dem Akkreditiv übernommen worden? | |
Ist die Rechnung unterschrieben? Vorsicht, manchmal ist vorgegeben, wer genau unterschreiben muss! | |
Sind eventuelle Mengenabweichungen durch das Akkreditiv gedeckt? |
Achtung! Wenn nicht ausdrücklich im Akkreditiv erlaubt, dürfen Sie keine zusätzlich gelieferte Ware auf der Rechnung aufführen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware nicht berechnet wird. Legen Sie der Rechnung und allen Dokumenten immer die im Akkreditiv jeweils gewünschte Anzahl von Originalen und Kopien bei.
Lassen Sie Ihrem Spediteur auf jeden Fall eine Kopie des Akkreditivs zukommen, damit dieser das Transportdokument korrekt erstellen kann. Lassen Sie sich einen Entwurf des Frachtpapiers von Ihrem Spediteur/Reeder per Fax oder Mail zuschicken, bevor dieser das Original verschickt. Auf diese Weise können Sie diesen vorab prüfen und eventuelle Korrekturen veranlassen. So ersparen Sie sich zeitraubende Korrekturen beim Original und vermeiden, Dokumente nicht mehr rechtzeitig oder fehlerhaft bei der Bank einzureichen.
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