Akkreditiv eröffnen: Definition, Ablauf, Vorbereitung und Tipps

Akkreditiv eröffnen: Definition, Ablauf, Vorbereitung und Tipps

Das Akkreditiv gehört zu den sichersten Zahlungsbedingungen im internationalen Handel. In der Praxis begegnen Ihnen verschiedene Arten von Akkreditiven.

    Was ist ein Akkreditiv?

    Das Akkreditiv ist ein vom eigentlichen Grundgeschäft völlig losgelöstes Zahlungsversprechen – daher spricht man in der Praxis von einem abstrakten Zahlungsversprechen. Banken, die in das Dokumentengeschäft eingebunden sind, haben mit dem Kaufvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden nichts zu tun.

    Darüber hinaus befassen sich alle Beteiligten bei dem Dokumentenakkreditiv nur mit den Exportdokumenten, aber nicht mit den Waren oder Dienstleistungen, die dem Geschäft zugrunde liegen. Ist das Grundgeschäft nichtig oder mangelhaft, bleibt das abstrakte Schuldversprechen gültig. Die Eröffnung des Akkreditivs erfolgt durch den Importeur. In den meisten Fällen erfolgt die Eröffnung auf Basis einer Pro-forma-Rechnung, die der Importeur von Ihnen als Exporteur erhält.

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    Wie läuft die Eröffnung vom Akkreditiv ab?

    1. Kaufvertrag schließen und Akkreditiv vereinbaren

    Sie schließen mit Ihrem Kunden einen Kaufvertrag ab und vereinbaren als Zahlungsbedingung das Akkreditiv. In der Praxis erfolgt die Zahlung oft nur zum Teil über das Akkreditiv und der andere Teil z. B. über Vorkasse (etwa 30 % Vorkasse, 70 % per Akkreditiv).

    2. Akkreditiv eröffnen

    Ihr Kunde eröffnet das Akkreditiv. Dazu füllt er bei seiner Bank einen Akkreditiveröffnungsantrag aus. In diesem Antrag werden alle notwendigen Daten und Dokumente des Akkreditivs festgelegt.

    3. Akkreditiv versenden

    Die Bank Ihres Kunden erstellt auf Basis des Akkreditiveröffnungsantrags das Akkreditiv und versendet es an Ihre Bank. Die Versendung des Akkreditivs erfolgt vorab per SWIFT und im Anschluss noch einmal per Post.

    4. Avisierung

    Ihre Bank prüft das über SWIFT erhaltene Akkreditiv auf Widersprüchlichkeiten. Im Anschluss leitet sie es an Sie weiter. Hierbei spricht man von einer Avisierung.

    Akkreditiv eröffnen
    Ablauf der Akkreditiveröffnung

    Wie lassen Sie sich ein Akkreditiv bestätigen?

    Es besteht für Sie als Exporteur die Möglichkeit, sich ein „2. Zahlungsversprechen“ – die sogenannte „Bestätigung“ – geben zu lassen. In den meisten Fällen ist dies empfehlenswert, um sich als Exporteur zusätzlich abzusichern und die Zahlung aus dem Akkreditiv bereits früher zu erhalten.

    Die Kosten für die Bestätigung richten sich nach dem Länderrisiko. Zu empfehlen ist daher eine Anfrage bei Ihrer Hausbank nach anstehenden Kosten für eine Bestätigung. Für den Fall, dass Ihre Hausbank keine Bestätigung für das Akkreditiv geben möchte, schätzt sie das Risiko als zu hoch ein. Fragen Sie in diesem Fall nach den Hintergründen und lassen Sie sich die möglichen Risiken aus diesem Akkreditiv erläutern. Wägen Sie nun ab, ob Sie dieses Risiko eingehen möchten. Im Zweifelsfall versuchen Sie, sich mit dem Kunden auf eine andere Zahlungsbedingung, z. B. Vorauskasse in Verbindung mit einer Bankgarantie, zu einigen.

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    Wie bereiten Sie die Akkreditiveröffnung richtig vor?

    Das Akkreditiv ist eine der sichersten Zahlungsbedingungen im internationalen Handel. Beachten Sie aber auch, dass die Abwicklung per Akkreditiv einen höheren Zeitaufwand und auch Fachwissen bei der Abwicklung erfordert.

    1. Berücksichtigen Sie die Akkreditivkosten in Ihrer Auftragskalkulation
      Fragen Sie schon vor der Auftragsbestätigung nach den anfallenden Kosten für die Akkreditivabwicklung inklusive einer Bestätigung bei Ihrer Bank an. So haben Sie die Möglichkeit, diese in Ihrer Preiskalkulation zu berücksichtigen, und erleben später keine böse Überraschung. Durchschnittlich rechnet man mit Kosten in Höhe von ca. 3 % des Auftragswerts. Diese können aber je nach Land und Auftragsdauer stark schwanken. Wird das Akkreditiv in Ihrem Unternehmen abgewickelt oder werden Sie dazu einen Dienstleister oder Ihre Bank beauftragen? Vielleicht sind auch noch Schulungen zur Akkreditivabwicklung notwendig – vergessen Sie nicht, diese Kosten mit einzurechnen.
    2. Führen Sie eine Exportkontrolle durch
      Führen Sie parallel eine Exportkontrolle durch, so können Sie Verbote, Embargos oder eine Genehmigungspflicht einplanen. Bei der Umsetzung des Akkreditivs sollte so z. B. ausreichend Zeit für die Beantragung der Ausfuhrgenehmigung eingeplant sein. So stellen Sie sicher, dass bei Auslieferung der Ware die Genehmigung rechtzeitig vorliegt und das Akkreditiv in allen Punkten erfüllt werden kann.
    3. Diese Dinge sollten Sie vorab mit Ihrem Kunden klären
      Über welche Bank in Deutschland soll das Akkreditiv eröffnet werden (z. B. Ihre Hausbank)? Welche Bank im Ausland (Bank Ihres Importeurs) kann das Akkreditiv eröffnen? Lassen Sie dazu die angegebene Bank Ihres Kunden von Ihrer Bank überprüfen, denn dies ist immerhin die Bank, die Ihnen Ihre Zahlung zusichert. Daher sollte es keine Zweifel geben. Rät Ihnen Ihre Bank von dieser Bank im Ausland ab, bitten Sie Ihren Kunden, das Akkreditiv über eine andere Bank zu eröffnen. Verweigert er dies, sollten Sie auf das Akkreditiv verzichten und eine andere Zahlungsbedingung wählen. Legen Sie den Akkreditivbetrag und die Währung fest. Soll der Gesamtbetrag oder nur eine Teilsumme über das Akkreditiv abgedeckt werden? Soll die Währung des Kaufvertrags auch im Akkreditiv verwendet werden? Klären Sie, in welchem Zeitraum die Zahlung erfolgen soll. Auch beim Akkreditiv besteht die Möglichkeit, verschiedene Zahlungszeiträume zu wählen. So kann das Akkreditiv direkt bei Sicht fällig sein oder auch innerhalb eines bestimmten Zeitraumes, z. B. 60 Tage nach B/L-Datum.
    4. Wie soll die Ware transportiert werden?
      Es gilt, grundlegende Details für Ihre Lieferung festzulegen. Sollen Teillieferungen und Umladungen möglich sein? Mit welcher Transportart soll Ihre Ware transportiert werden und auf welchem Weg? Das ist wichtig, da die einzelnen Orte wie z. B. der Empfangshafen auch im Akkreditiv angegeben werden.
    5. Legen Sie Termine und Fristen fest.
      Im Akkreditiv gibt es verschiedene Termine, die Sie bei der Erfüllung des Akkreditivs beachten müssen. Wenn Sie vorab Zeiträume angeben, kann der Kunde sich bei der Eröffnung des Akkreditivs daran halten. Geben Sie ein Datum an, bis zu dem das Akkreditiv eröffnet sein muss, damit der Auftrag wie vereinbart erfüllt werden kann. Wann ist Ihr möglicher/geplanter Liefertermin? Rechnen Sie noch zusätzlich einen Puffer für Verzögerungen ein. Halten Sie vorab Rücksprache mit der Produktion. Wie lange soll das Akkreditiv gültig sein? Rechnen Sie hier ein, dass Sie mit der Produktion erst beginnen, wenn das Akkreditiv vorliegt und keine Änderungen mehr notwendig sind. Kalkulieren Sie sich ausreichend Zeit ein, um die verlangten Exportdokumente zu besorgen bzw. zu erstellen. Eine Vorlagefrist von 7 Tagen ist hier in der Regel nicht ausreichend.
    6. Wie soll die Gebührenaufteilung geregelt sein?
      Wer soll welche Gebühren bei der Abwicklung zahlen? In der Praxis ist es meist der Fall, dass jede Vertragspartei die Gebühren trägt, die im eigenen Land anfallen.
    7. Gibt es unternehmensspezifische Besonderheiten?
      Gibt es Details oder Besonderheiten Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte, die unbedingt im Akkreditiv berücksichtigt werden müssen?

    Wann sollten Sie ein Dokumenteninkasso und wann ein Akkreditiv als Zahlungsbedingung wählen?

    Die Wahl der richtigen Zahlungsbedingung ist entscheidend zur Senkung Ihres Auslandsrisikos. Aber Auftrag ist nicht gleich Auftrag, und daher gilt es für Sie, Entscheidungen von Fall zu Fall zu treffen. In untenstehender Tabelle finden Sie eine Gegenüberstellung der beiden Zahlungsbedingungen Akkreditiv und Inkasso – eine wertvolle Entscheidungshilfe für Ihre nächsten Geschäftsanfragen.

     AkkreditivDokumenteninkasso
    1. Bank des ImporteursGibt ein abstraktes Zahlungsversprechen an Sie als ExporteurInkassofunktion
    2. Bank des ExporteursAkkreditiv wird avisiert.
    Zahlstelle
    Eventuell zusätzliche Bestätigung des Akkreditivs
    Inkassofunktion
    3. Ihre Risiken als ExporteurWenn Sie alle Bedingungen des Akkreditivs erfüllen, sehr geringes Risiko, da Sie ein abstraktes Schuldversprechen der Auslandsbank haben.
    Um das Risiko noch weiter zu minimieren, sollten Sie zusätzlich eine 2. Bestätigung Ihrer Bank in Betracht ziehen.
    Der Importeur nimmt die Dokumente nicht auf.
    Der Importeur nimmt die Dokumente verspätet auf.
    Zusätzliche Lagerkosten
    Eventueller Rücktransport
    Wirtschaftliche und politische Risiken
    Wechselkursrisiko
    4. Die Risiken für den ImporteurDer Importeur hat keine Möglichkeit, die Ware vorab zu begutachten.Der Importeur hat keine Möglichkeit, die Ware vor der Bezahlung zu überprüfen.
    5. Das wird von den Banken geprüftSind Dokumente in ausreichender Anzahl vorhanden?
    Sind alle geforderten Arten der Dokumente eingereicht worden?
    Sind alle Dokumente akkreditivkonform?
    Weisen die Dokumente untereinander Unstimmigkeiten auf?
    Die Banken prüfen ausschließlich die Vollständigkeit der im Dokumenteninkasso aufgezählten Dokumente.
    6. Diese Kosten fallen anKalkulieren Sie mit ca. 3 % des Auftragswertes (je nach Land und Dauer kann es stark variieren).
    Falls Änderungen notwendig sind, schlagen diese mit 50 bis 100 € zu Buche.
    Bestätigungsgebühren
    Zusätzliche Kosten für Akkreditivdienstleistungen (Bank oder externe Dienstleister)
    Gebühren (je nach Bank unterschiedlich), darunter fallen:
    Inkassoprovision: ca. 0,3 % des Auftragswertes (mindestens 80 €),
    Überwachungsprovision: ca. 0,1 % des Auftragswertes (mindestens 80 €, maximal 300 €),
    Kosten für Änderungen: ca. 75 € (pro Änderung).
    7. Wann Sie welche Zahlungsbedingung wählen sollten (aus Sicht des Exporteurs)Der Kunde ist Ihnen noch nicht bekannt – Neukundengeschäft.
    Es handelt sich um einen hohen Auftragswert.
    Die Abwicklung mit Akkreditiven ist für das entsprechende Empfängerland üblich.
    Sie haben eine Einzel- oder Sonderanfertigung für Ihren Kunden gemacht.
    Der Auftrag ist über einen längeren Zeitraum angelegt.
    Sie möchten die Risiken möglichst gering halten.
    Sie können die Kosten für die Akkreditivabwicklung problemlos in den Auftrag mit einkalkulieren.
    Sie haben Dokumente, die der Kunde unbedingt zur Auslösung seiner Ware benötigt (z. B. Bill of Lading). Haben Sie keine solchen Dokumente, erhöht dies das Risiko, weil der Anreiz für den Kunden niedrig ist, das Zug-um-Zug-Geschäft, Ware gegen Dokumente, zu erfüllen.
    Sie haben keinen Zweifel daran, dass der Kunde die Zahlung leisten will.
    Sie arbeiten bereits länger mit dem Kunden zusammen und können auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückblicken.
    Im Empfängerland gibt es zurzeit keine politischen oder wirtschaftlichen Unruhen.
    Sie versenden keine verderbliche Ware (Risiko der Nichtannahme oder verspäteten Annahme zu groß).
    Es handelt sich nicht um eine Einzel- oder Sonderanfertigung (Risiko der Nichtannahme zu groß). Sie haben die angegebene Bank des Importeurs geprüft (Rücksprache mit Ihrer Hausbank). Die Rechnungssumme ist zu klein für die Abwicklung mit einem Akkreditiv.

    In unserem Artikel über Akkreditivarten erklären wir außerdem auf einen Blick, wie Sie verschiedene Akkreditive unterscheiden können.

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